RS OGH 1988/8/31 9ObA158/88

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Veröffentlicht am 31.08.1988
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Norm

AngG §11 Abs2

Rechtssatz

Die Worte "mangels besonderer Vereinbarung" besagen, daß trotz ausdrücklicher Bestellung als alleiniger Vertreter des Arbeitgebers für einen bestimmten Bezirk der Gebietsschutz durch abweichende Vereinbarung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: dispositiv, Angestellte, Entgelt, Bezirksvertreter, Gebietsvertreter, Einschränkung, Ausschluß, Provision, Beteiligung, Vergütung, Regionalvertreter, Vermittler, Agent

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028014

Dokumentnummer

JJR_19880831_OGH0002_009OBA00158_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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