RS OGH 1991/12/18 9ObA232/91

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Norm

AngG §11 Abs2

Rechtssatz

Eine bloße Gebietszuweisung, wie sie in irgendeiner Form praktisch bei jedem Vertreterverhältnis vorkommt, reicht aber noch nicht aus, um Provisionsansprüche für Direktgeschäfte zu begründen (Gebietsschutz im Sinne des § 11 Abs 2 AngG). Um Gebietsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, daß der Vertreter exklusiv und ausdrücklich zum "alleinigen" Vertreter für ein bestimmtes Gebiet bestellt wird. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Gebietsvertreter, Bezirksvertreter, Handelsvertreter, Entgelt, Angestellte, Beteiligung, Belohnung, Vergütung, Regionalvertreter, Vermittler, Agent

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0028003

Dokumentnummer

JJR_19911218_OGH0002_009OBA00232_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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