Norm: TEG §12TEG §21 Abs1
Rechtssatz:
Auch wenn der Ausspruch eines Gerichtes, dass der Beweis des Todes eines Verschollenen hergestellt sei, eine öffentliche Urkunde über den Tod ersetzt (vergleiche § 21 Abs 1 TEG), ergibt sich aus dem TEG in keiner Weise, dass die inländische Gerichtsbarkeit mit der Zuständigkeit der Behörden für die Ausstellung der Sterbeurkunde verknüpft wäre. Auch wenn der Ausspruch eines Gerichtes, dass der Bew... mehr lesen...
Norm: JN §27a TEG §12 JN § 27a heute JN § 27a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
Rechtssatz:
§ 27a JN ist teleologisch zu reduzieren, sodass auch für die inländische Gerichtsbarkeit zur Beweisführung des Todes § 12 TEG als die den nächstverwandten Rechtsbe... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wels beantragte beim Erstgericht aus öffentlichem Interesse die Einleitung eines Todeserklärungsverfahrens betreffend den amerikanischen Staatsbürger Joshua Michael U*****, geboren am 16. 2. 1975, zuletzt wohnhaft in N*****, Alaska. Die Staatanwaltschaft legte einen Bericht des Gendarmeriepostenkommandos Hallstatt vor, aus dem sich ergibt, dass diese Dienststelle mit ziemlicher Sicherheit annahm, dass Joshua Michael U***** am 29. 5. 1999 bei ... mehr lesen...
Norm: IPRG §7. TEG §12TEG §15 ff IPRG Art. 4 § 7 heute IPRG Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Allein durch den Ablauf der im TEG festgelegten Verschollenheitsfristen wird noch kein "vollendeter Tatbestand" geschaffen, sondern erst dann, wenn sämtliche im TEG aufgestellten Vo... mehr lesen...
Norm: IPRG §51 Abs1 Z9TEG §12 IPRG § 51 heute IPRG § 51 gültig ab 01.01.1979
Rechtssatz: Durch die - einschränkend auszulegende - Bestimmung des § 51 Abs 1 Z 9 IPRG wurde § 12 TEG in seinen verfahrensrechtlichen Regelungen über die Abgrenzung der inländischen Gerichtsbarkeit nicht außer... mehr lesen...
Otto S wurde am 21. Feber 1932 als Sohn des Franz und der Katharina S in R geboren. Er war im Juli 1952 in G wohnhaft und besaß damals die österreichische Staatsbürgerschaft. Nach den Antragsbehauptungen seiner Mutter sei Otto S noch im Jahr 1952 in den Dienst der französischen Fremdenlegion getreten und habe nach Ableistung dieses Dienstes auf einer Farm in Algerien als Verwalterstellvertreter gearbeitet. Der Aufenthalt in Algerien ist durch ein Schreiben vom 26. April 1960 besch... mehr lesen...
Norm: IPRG §14 JN §28 TEG §12 IPRG § 14 heute IPRG § 14 gültig ab 01.01.1979 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestimmte für die Entscheidung über das Ansuchen der Staatsanwaltschaft Wien um eine Todeserklärung der österreichischen Staatsbürgerin L Sch. das Landesgericht für ZRS Wien als örtlich zuständiges Gericht. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 13 Abs. 1 TEG 1950 ist zur Todeserklärung eines Verschollenen der Gerichtshof erster Instanz zuständig, in dessen Sprengel der Verschollene seinen letzten Wohnsitz und in Erma... mehr lesen...
Sabetai M geboren 1880 gestorben am 8. Mai 1943 im Konzentrationslager Auschwitz, wohin er von Saloniki aus deportiert worden war, war Kaufmann jüdischen Glaubens in Saloniki er und seine Ehefrau Ida M, geborene N (1887 bis 1932), waren die Eltern des am 23. Jänner 1915 geborenen Dino M. Ida M und ihr Bruder Saul Guido N (1883 bis 1949) waren die beiden Kinder des Alberto N (1858 bis 1907) und seiner Ehefrau Irene (1857 bis 1929). Saul Guido N war in erster Ehe mit Corinna F (1882 b... mehr lesen...
Norm: TEG 1951 §12
Rechtssatz:
Inländische Gerichtsbarkeit nicht gegeben, wenn die Todeserklärung eines Staatenlosen, der im letzten Lebenszeitpunkt keinen Aufenthalt im Inland hatte, unter Hinweis auf einen auf Grund eines in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Gesetzes (Gesetz über den Lastenausgleich vom 14.08.1952, DRGBl I,446) gebührenden Anspruch auf Zahlung begehrt wird. Inländische Gerichtsbarkeit nicht gegeben, wenn d... mehr lesen...
Norm: TEG §12
Rechtssatz:
Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit für die Todeserklärung eines im Zeitpunkt der Verschollenheit deutscher Staatsbürger zur Geltendmachung von Ansprüchen in Deutschland.
Entscheidungstexte 3 Nd 131/56 Entscheidungstext OGH 28.05.1956 3 Nd 131/56 Veröff: EvBl 1956/260 S 471 European Case L... mehr lesen...
Norm: AußStrG §20 TEG §12 AußStrG § 20 heute AußStrG § 20 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 20 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2018
Rechtssatz:
Für die Todeserklärung ist das Heimatr... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 13. Oktober 1954 das bisher durchgeführte Verlassenschaftsverfahren nach Wilhelmine Emma B. als nichtig aufgehoben. Das Erstgericht ging hiebei von folgenden Erwägungen aus: Wilhelmine B. sei österreichische Staatsbürgerin gewesen; daran ändere auch nichts der Umstand, daß sie nach 1938 aus rassischen Gründen Österreich verlassen habe. Für das Todeserklärungsverfahren gelte das Heimatrechtsprinzip, wonach ein Inländer nur von einem österreichis... mehr lesen...
Die Antragstellerin Marie C. hat ein Rückstellungsverfahren gegen den Johann und Anna Ch. und Alois und Dorothea H. eingeleitet. Rücksichtlich ihrer Legitimation führt sie aus: Die geschädigte Eigentümerin Rosa M. wurde vom Bezirksgericht für ZRS. Prag für tot erklärt, wobei das Gericht den 14. Jänner 1943 als Todestag annahm. Ihr Sohn und gesetzlicher Erbe Hans M. wurde vom Bezirksgerichte für ZR8. Prag mit 6. März 1944 für tot erklärt, seine Gattin Susanne M. mit 29. Mai 1944. I... mehr lesen...
Norm: JN §28 TEG §12 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Für den Antrag e... mehr lesen...
Norm: TEG §12
Rechtssatz:
Die inländische Gerichtsbarkeit zur Todeserklärung eines 1934 ausgebürgerten österreichischen Staatsbürgers ist nicht gegeben. V über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 03.07.1938, DRGBl I,790. Die inländische Gerichtsbarkeit zur Todeserklärung eines 1934 ausgebürgerten österreichischen Staatsbürgers ist nicht gegeben. römisch fünf über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 03.07.1938, DRGBl römisch eins,79... mehr lesen...