Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX zum Ersatzmitglied und mit XXXX zum XXXX bestellt. 2. Mit dem an den Beschwerdeführer gerichteten Straferkenntnis spricht die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab (Hervorhebungen wie im Original): „Sie haben Von XXXX Bis XXXX In XXXX als vertretungsbefugtes Organ der XXXX und somit gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI. l Nr. 52/1991 idF BGBI... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verpflichtet sämtliche Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, zur Abgabe von Meldungen hinsichtlich erfolgter Werbeaufträge und Medienkooperationen (§ 2 MedKF-TG) sowie über Förderungen an Medieninhaber (§ 4 MedKF-TG), jeweils an die KommAustria (im Folgenden: "belangte Behörde"). Diese Meldungen haben vierteljährlich durch Bekanntgabe konkreter Daten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verpflichtet sämtliche Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, zur Abgabe von Meldungen hinsichtlich erfolgter Werbeaufträge und Medienkooperationen (§ 2 MedKF-TG) sowie über Förderungen an Medieninhaber (§ 4 MedKF-TG), jeweils an die KommAustria (in Folge: "belangte Behörde"). Diese Meldungen haben vierteljährlich durch Bekanntgabe konkreter Daten ode... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verpflichtet sämtliche Rechtsträger, die unter der Kontrolle des Rechnungshofes stehen, zur Abgabe von Meldungen hinsichtlich erfolgter Werbeaufträge und Medienkooperationen (§ 2 MedKF-TG), sowie über Förderungen an Medieninhaber (§ 4 MedKF-TG), jeweils an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; belangte Behörde). Diese Meldungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.08.2016 leitete die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ein Verwaltungsstrafverfahren ein und forderte ihn auf, sich als Präsident der XXXX hinsichtlich des Vorwurfes, dass die XXXX im Rahmen ihrer Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Behörde auf der dafür vorgesehenen Webschnittstelle durch die Eingabe der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer der beschwerdeführenden Partei mit dem Schreiben der belangten Behörde vom 11.08.2015 gesetzten Frist (12.08.2015 bis 26.08.2015) für die Vornahme einer Korrektur hinsichtlich einer Bekanntgabe nach § 2 MedKF-TG gemäß § 71 AVG als unzulässig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid (Ermahnung) entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Landeshauptmann und vertretungsbefugtes Organ des Landes Tirol, somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers "in XXXX " zu verantworten habe, dass am 08.01.2014 1. Mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 26. Mai 2014, KOA 13.500/14-104, entschied die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Obmann des XXXX und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass " XXXX , Bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Obmann des Gemeindeverbandes 3G und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass "der XXXX in XXXX , Bekanntgaben gemäß §§ 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 2 Medienkooperations- und förde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer am 13.01.2014 als Bürgermeister der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, "im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 Medienkooperations- un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10.04.2014, KOA 13.500/14-052, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortliche dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Behörde auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-039, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als Vorstandsmitglied der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortliche dieser Gesellschaft zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Beh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-040, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Vorstandsmitglied der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-045, entschied die KommAustria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-072, entschied die KommAustria (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer) als XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-024, vom nunmehrigen Beschwerdeführer am 01.04.2014 übernommen, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Landeshauptmann des Landes XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers zu verantworten habe, im Rahmen der Bek... mehr lesen...