Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
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