Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 26.04.2016 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 07.03.2015 in Bezug auf den Status des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, dem Beschwerdeführer kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung gegen ihn erlassen und seine Abschiebung nach Pakistan fü... mehr lesen...