Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 26.04.2016 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 07.03.2015 in Bezug auf den Status des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, dem Beschwerdeführer kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung gegen ihn erlassen und seine Abschiebung nach Pakistan fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde am 16.11.2020 aufgrund seines unrechtmäßigen Aufenthaltes im das Bundesgebiet aufgegriffen und stellte am 17.11.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Das Bundesamt führte Dublin Konsultationen mit Spanien. Diese lehnten das Ansuchen auf Wiederaufnahme des Beschwerdeführers mit der
Begründung: ab, dass keinerlei Daten zur Person des Beschwerdeführers in Spanien aufscheinen würden. 3. Der Antrag auf interna... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 23.12.2021, XXXX , wies das Bundesverwaltungsgericht die Schubhaftbeschwerde als unbegründet ab (Spruchpunkt I.), stellte fest, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen (Spruchpunkt II.), wies den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Kostenersatz ab (Spruchpunkt III.) und verpflichtete die beschwerdeführende Partei, dem Bund Aufwendungen... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen Der Antragsteller brachte – gleichzeitig mit einer von einem bevollmächtigten Vertreter verfassten Beschwerde gegen einen Schubhaftbescheid am 12.12.2021 einen Antrag auf „Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Abfassung und Einbringung einer Beschwerde im erforderlichen Umfang, jedenfalls durch Beigabe eines Rechtsanwalts“ ein. Hinsichtlich des Umfangs wurde die Befreiung von „den Gerichtsgebühren und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebühr... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen Der Antragsteller brachte – gleichzeitig mit einer von einem bevollmächtigten Vertreter verfassten Beschwerde gegen einen Schubhaftbescheid - am 12.11.2021 einen Antrag auf „Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Abfassung und Einbringung einer Beschwerde im erforderlichen Umfang, jedenfalls durch Beigabe eines Rechtsanwalts“ ein. Hinsichtlich des Umfangs wurde die Befreiung von „den Gerichtsgebühren und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebü... mehr lesen...