Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 7.6... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 7.6... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 7.6... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP4“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 7.6... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.05.20122 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung eine Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird gemäß §55 AsylG gemäß §58 Abs 11 Z 2 AsylG als unzulässig zurückgewiesen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 3 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (Spruchpunkt A.): römisch eins. Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (Spruchpunkt A.): Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Tirol, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 27.06.2022, wurde in dessen Spruchpunkt V. gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012 in der geltenden Fassung... mehr lesen...
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Begründung: I. Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (Spruchpunkt A.): römisch eins. Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (Spruchpunkt A.): Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Tirol, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 27.06.2022, wurde in dessen Spruchpunkt V. gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012 in der geltenden Fassung... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein Ehepaar (BF1 und BF2) sowie ihre drei gemeinsamen minderjährigen Kinder (BF3 – BF5), sind Staatsangehörige der Mongolei und gehören der mongolischen Volksgruppe an. Die BF2 reiste zusammen mit der BF4 im Jänner 2018 ins Bundesgebiet ein und stellte für sich und ihre Tochter am 26.01.2018 eine... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein Ehepaar (BF1 und BF2) sowie ihre drei gemeinsamen minderjährigen Kinder (BF3 – BF5), sind Staatsangehörige der Mongolei und gehören der mongolischen Volksgruppe an. Die BF2 reiste zusammen mit der BF4 im Jänner 2018 ins Bundesgebiet ein und stellte für sich und ihre Tochter am 26.01.2018 eine... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein Ehepaar (BF1 und BF2) sowie ihre drei gemeinsamen minderjährigen Kinder (BF3 – BF5), sind Staatsangehörige der Mongolei und gehören der mongolischen Volksgruppe an. Die BF2 reiste zusammen mit der BF4 im Jänner 2018 ins Bundesgebiet ein und stellte für sich und ihre Tochter am 26.01.2018 eine... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein Ehepaar (BF1 und BF2) sowie ihre drei gemeinsamen minderjährigen Kinder (BF3 – BF5), sind Staatsangehörige der Mongolei und gehören der mongolischen Volksgruppe an. Die BF2 reiste zusammen mit der BF4 im Jänner 2018 ins Bundesgebiet ein und stellte für sich und ihre Tochter am 26.01.2018 eine... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein Ehepaar (BF1 und BF2) sowie ihre drei gemeinsamen minderjährigen Kinder (BF3 – BF5), sind Staatsangehörige der Mongolei und gehören der mongolischen Volksgruppe an. Die BF2 reiste zusammen mit der BF4 im Jänner 2018 ins Bundesgebiet ein und stellte für sich und ihre Tochter am 26.01.2018 eine... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.07.2022 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 57 AsylG ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt I). Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abs... mehr lesen...