Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit bekämpftem Bescheid vom 05.10.2017 wies die belangte Behörde den (zweiten) Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Marokko (Spruchpunkt II.) ab. Zugleich erteilte sie dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Grün... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit bekämpftem Bescheid der belangten Behörde vom 31.07.2017 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 1 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I. und II.) und ihm kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt sowie gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) erlassen. Es wurde auch festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG ... mehr lesen...