Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 24.05.2018 Norm: AVG 1991 §13 Abs2AVG 1991 §13 Abs5GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Entziehungstatbestandes in § 87 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 ist es erforderlich, dass die Gewerbebehörde auf Grundlage des Verhaltens in der Vergangenheit eine begründete und nachvollziehbare Prognose über das zukünftige Verhalten einer Person a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der T GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 17. November 2017, KOW1-G-171101/001, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) mit... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.01.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 91 Abs. 2 GewO 1994 wird gewährleistet, dass in qualifizierter Weise unzuverlässige Personen von der weiteren Ausübung einer Gewerbeberechtigung, und zwar auch im Weg eines ihnen zukommenden maßgeblichen Einflusses auf den Geschäftsbetrieb einer juris... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.01.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Das Wesen der Aufforderung [iSd § 91 Abs. 2 GewO 1994] liegt in der Bekanntgabe der Rechtsansicht der Behörde über das Vorliegen eines Entziehungsgrundes in der betroffenen natürlichen Person und darüber, dass dieser Person ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung der ***, vertreten durch die ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom ***, ***, betreffend die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richteri... mehr lesen...