Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §25a Abs6 AWG 2002 §25a Abs7AWGNov 2019 GewO 1994 §87 Abs1 Z1 GewO 1994 §87 Abs3VwRallg AWG 2002 § 25a heute AWG 2002 § 25a gültig ab 01.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2019 AWG ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis entzog das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) dem Revisionswerber - in Bestätigung eines Bescheides der Landeshauptfrau von Niederösterreich - gemäß § 25a Abs. 6 AWG 2002 mehrere zuvor erteilte Erlaubnisse nach dem AWG 2002 für die Sammlung und Behandlung von bestimmten nicht gefährlichen bzw. bestimmten gefährlichen Abfällen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis entzog das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltu... mehr lesen...
1 Über den Komplementär der revisionswerbenden Partei M D wurde als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der revisionswerbenden Partei mit rechtskräftigen Straferkenntnissen des Magistrats der Stadt Wien jeweils vom 29. Mai 2013 aufgrund der Beschäftigung eines serbischen Staatsbürgers in der Zeit von 28. Jänner 2013 bis 5. Februar 2013, wegen Verstoßes gegen das Verbot der Beschäftigung von nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) hierzu nicht b... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;AuslBG; GewO 1994 §87 Abs3; GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 87 gültig von 28.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (belangte Behörde) wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Baumeister (§ 202 GewO 1994)" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend stützte die belangte Behörde die Entziehung auf das Wesentlichste zusammengefasst auf Feststellungen des Landesgerichtes W in dessen Urteil vom 31. Mai 2007, wonach der Beschwerdeführer Vertrag... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/04/0171 E 28. Februar 2012 RS 4 Stammrechtssatz Eine Befristung der Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs. 3 GewO 1994 kommt nur dann in Betracht, wenn besondere
Gründe: gegeben sind, die erwarten lassen, eine bloß befristete Maßnahme reiche aus, um ein späteres einwandfreies Verhalten des Gewerbetreibenden zu sic... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs3; GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 87 gültig von 28.01.2019 bis 22.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs3; GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 87 gültig von 28.01.2019 bis 22.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Revisionswerber die Gewerbeberechtigung für das an einem näher genannten Standort ausgeübte Gewerbe "Baumeister" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Revisionswerber die Gewerbeberechtigung für das an einem näher genannten Standort ausgeübte Gewerbe "Baumeister" gemäß Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1994 entzogen. Begründend führte ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Gastgewerbe gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994 in der Betriebsart Bar" im Standort K, H Straße 2b, gemäß § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 entzogen. Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Gastgewerbe gemäß Paragra... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs3; GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 87 gültig von 28.01.2019 bis 22.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Baumeistergewerbes gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) entzogen. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Baumeistergewerbes gemäß Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 13, Absatz eins, Gewerbeordnung 1994 (Gew... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3; GewO 1994 §87 Abs1 Z2; GewO 1994 §87 Abs3; GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 13 gültig von 29.03.2016 bis 22.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für das Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Pkws an einem näher bezeichneten Standort, gemäß § 1 Abs 2 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, BGBl Nr 112/1996, iVm §§ 87 Abs 1 Z 2, 13 Abs 3 GewO 1994 entzogen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für das Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Pkws an einem näher be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid entzog die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das "Gastgewerbe, in der Betriebsart Gasthof nach § 111 Abs. 1 Z 1 und 2 GewO 1994 idgF" an einem näher bezeichneten Standort. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid entzog die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das "... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs3; GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 87 gültig von 28.01.2019 bis 22.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06202030E3L E07203000E3L E07203020E3L E07204020E3L E0730200050/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31996L0026 Kraftverkehrsunternehmer-RL Art3 Abs2;EURallg;GelVerkG 1996 §5 Abs3 Z3 litb;GelVerkG 1996 §5 Abs3 Z3;GelVerkG 1996 §5 Abs3; GewO 1994 §87 Abs3; GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 g... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer "gem. § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994" die Gewerbeberechtigung für das Taxi-Gewerbe, eingeschränkt auf die Verwendung von 3 PKW, entzogen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer "gem. Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1994" die Gewerbeberechtigung für das Taxi-Gewerbe, eingeschränkt auf die Verwendung von 3 PKW, entzogen. Begründend führte die belangte... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs3; GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 87 gültig von 28.01.2019 bis 22.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 2. Oktober 2009 hat der Landeshauptmann von Wien dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spannung und die Errichtung von Blitzschutzanlagen" in einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 entzogen. Mit dem im Instanzenzug ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer mehrere Gewerbeberechtigungen gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit den §§ 13 Abs. 1 Z. (gemeint:) 1 lit. a und Z. 2 sowie 361 GewO 1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2002, entzogen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer mehrere Gewerbeberechtigungen gemäß Paragraph 87, Absatz eins, Z... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs3;GewO 1994 §87 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/04/0130 E 29. März 1994 RS 8 Stammrechtssatz Es besteht keine Verpflichtung der Gewerbebehörde, die Gewerberechtigung lediglich befristet bis zum Ablauf der Probezeit im Strafverfahren bzw bis zum Ablauf der Tilgungsfrist zu entziehen. Die Behörde hat vielmehr selbständig nach den Umständen des Einzelfalls ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Dezember 1997 eine näher beschriebene Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 2. Februar 1994, GZ. 4 Nc 1193/93, sei der Antrag auf Eröffnung d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2;GewO 1994 §87 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/28 95/04/0003 2 Stammrechtssatz Bei Nichtvorliegen eines vorwiegenden Gläubigerinteresses an der Gewerbeausübung iSd § 87 Abs 2 GewO 1994 besteht keine gesetzliche Handhabe für die Heranziehung der Regelung des § 87 Abs 3 GewO 1994. European Case Law I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 i. V.m. § 1 Abs. 3 und § 5 Abs. 2 Z. 3 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 - GütbefG die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Fernverkehr (Güterfernverkehr) beschränkt auf die Verwendung von vier Lastkraftwagen mit dem näher bezeichneten Standort entzogen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon au... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs3;GewO 1994 §87 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/29 93/04/0130 8
(hier: Das Vorbringen, daß die letzten Verwaltungsübertretungen
2 Jahre zurücklägen und der Gewerbeberechtigte sein Verhalten
"jedenfalls schon jetzt radikal geändert" habe, läßt angesichts
einer Zahl von 77 Straftbescheiden nach allgemeinen
Erfahrungsgrundsätzen eine negative Zukunftsprognose iSd § 8... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 14. November 1994 wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Friseur und Perückenmacher" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 Gewerbeordnung 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde - nach Darlegung der wesentlichen Verfahrensergebnisse und der maßgebenden Rechtslage - ausgeführt, mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 23. April 1992, n1/92, sei ein Antr... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Salzburg dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. November 1996 die ihm zustehende, näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. In der Begründung: führte der Landeshauptmann aus, im Berufungsverfahren sei vom zuständigen Exekutionsgericht mit Schreiben vom 1. Februar 1994 und 31. Juli 1996 je eine Liste übermittelt worden, welchen en... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 9. Februar 1995 wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Marktfahrer (Fieranten), eingeschränkt auf den Kleinhandel mit Obst, Gemüse, Agrumen, Kartoffeln, Eiern, Südfrüchten, Naturblumen, Reisig, Mistelzweigen, Tannenzapfen, Christbäumen, Waldbeeren, Schwämmen und Textilien" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 Gewerbeordnung 1994 entzogen. Zur Begründ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Nichtvorliegen eines vorwiegenden Gläubigerinteresses an der Gewerbeausübung iSd § 87 Abs 2 GewO 1994 besteht keine gesetzliche Handhabe für die Heranziehung der Regelung des § 87 Abs 3 GewO 1994. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...