1 Über den Komplementär der revisionswerbenden Partei M D wurde als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der revisionswerbenden Partei mit rechtskräftigen Straferkenntnissen des Magistrats der Stadt Wien jeweils vom 29. Mai 2013 aufgrund der Beschäftigung eines serbischen Staatsbürgers in der Zeit von 28. Jänner 2013 bis 5. Februar 2013, wegen Verstoßes gegen das Verbot der Beschäftigung von nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) hierzu nicht b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (belangte Behörde) wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Baumeister (§ 202 GewO 1994)" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend stützte die belangte Behörde die Entziehung auf das Wesentlichste zusammengefasst auf Feststellungen des Landesgerichtes W in dessen Urteil vom 31. Mai 2007, wonach der Beschwerdeführer Vertrag... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/04/0171 E 28. Februar 2012 RS 4 Stammrechtssatz Eine Befristung der Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs. 3 GewO 1994 kommt nur dann in Betracht, wenn besondere
Gründe: gegeben sind, die erwarten lassen, eine bloß befristete Maßnahme reiche aus, um ein späteres einwandfreies Verhalten des Gewerbetreibenden zu sic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer mehrere Gewerbeberechtigungen gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit den §§ 13 Abs. 1 Z. (gemeint:) 1 lit. a und Z. 2 sowie 361 GewO 1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2002, entzogen. Zur Begründung: verwies die belangte Behörde zunächst auf den erstinstanzlichen Bescheid. Danach sei der Beschwerdeführer mit (näher genanntem) Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt we... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs3;GewO 1994 §87 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/04/0130 E 29. März 1994 RS 8 Stammrechtssatz Es besteht keine Verpflichtung der Gewerbebehörde, die Gewerberechtigung lediglich befristet bis zum Ablauf der Probezeit im Strafverfahren bzw bis zum Ablauf der Tilgungsfrist zu entziehen. Die Behörde hat vielmehr selbständig nach den Umständen des Einzelfalls ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Dezember 1997 eine näher beschriebene Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 2. Februar 1994, GZ. 4 Nc 1193/93, sei der Antrag auf Eröffnung d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2;GewO 1994 §87 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/28 95/04/0003 2 Stammrechtssatz Bei Nichtvorliegen eines vorwiegenden Gläubigerinteresses an der Gewerbeausübung iSd § 87 Abs 2 GewO 1994 besteht keine gesetzliche Handhabe für die Heranziehung der Regelung des § 87 Abs 3 GewO 1994. European Case Law I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 i. V.m. § 1 Abs. 3 und § 5 Abs. 2 Z. 3 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 - GütbefG die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Fernverkehr (Güterfernverkehr) beschränkt auf die Verwendung von vier Lastkraftwagen mit dem näher bezeichneten Standort entzogen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon au... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs3;GewO 1994 §87 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/29 93/04/0130 8
(hier: Das Vorbringen, daß die letzten Verwaltungsübertretungen
2 Jahre zurücklägen und der Gewerbeberechtigte sein Verhalten
"jedenfalls schon jetzt radikal geändert" habe, läßt angesichts
einer Zahl von 77 Straftbescheiden nach allgemeinen
Erfahrungsgrundsätzen eine negative Zukunftsprognose iSd § 8... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 14. November 1994 wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Friseur und Perückenmacher" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 Gewerbeordnung 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde - nach Darlegung der wesentlichen Verfahrensergebnisse und der maßgebenden Rechtslage - ausgeführt, mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 23. April 1992, n1/92, sei ein Antr... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Salzburg dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. November 1996 die ihm zustehende, näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. In der Begründung: führte der Landeshauptmann aus, im Berufungsverfahren sei vom zuständigen Exekutionsgericht mit Schreiben vom 1. Februar 1994 und 31. Juli 1996 je eine Liste übermittelt worden, welchen en... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 9. Februar 1995 wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Marktfahrer (Fieranten), eingeschränkt auf den Kleinhandel mit Obst, Gemüse, Agrumen, Kartoffeln, Eiern, Südfrüchten, Naturblumen, Reisig, Mistelzweigen, Tannenzapfen, Christbäumen, Waldbeeren, Schwämmen und Textilien" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 Gewerbeordnung 1994 entzogen. Zur Begründ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Nichtvorliegen eines vorwiegenden Gläubigerinteresses an der Gewerbeausübung iSd § 87 Abs 2 GewO 1994 besteht keine gesetzliche Handhabe für die Heranziehung der Regelung des § 87 Abs 3 GewO 1994. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs2;GewO 1994 §87 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/28 95/04/0003 2 Stammrechtssatz Bei Nichtvorliegen eines vorwiegenden Gläubigerinteresses an der Gewerbeausübung iSd § 87 Abs 2 GewO 1994 besteht keine gesetzliche Handhabe für die Heranziehung der Regelung des § 87 Abs 3 GewO 1994. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs3;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Entziehungsgrundes nach § 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 iVm § 13 Abs 3 GewO 1994 findet die Regelung des § 87 Abs 3 GewO 1994 keine Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996040291.X01 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. Juni 1993 wurden dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigungen für 1. ein Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses im Standort W, S-Platz 1, 2. ein Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants im Standort W, X-Straße 116, und 3. ein Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar im Standort W, N-Gasse 139, gemäß § 89 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs.... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs3;GewO 1973 §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/29 93/04/0130 8 Stammrechtssatz Es besteht keine Verpflichtung der Gewerbebehörde, die Gewerberechtigung lediglich befristet bis zum Ablauf der Probezeit im Strafverfahren bzw bis zum Ablauf der Tilgungsfrist zu entziehen. Die Behörde hat vielmehr selbständig nach den Umständen des Einzelfalls z... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 16. März 1993, Zl. 2-3904/11, wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Maschinenstrickerhandwerks sowie des Einzelhandels mit Textilwaren im dort näher bezeichneten Standort "gemäß § 361 i.V.m. § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO" (in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl. Nr. 29/1993) entzogen. Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Berufung wurde vom Landeshauptmann von Tirol mit dem nun an... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs1 Z2 idF 1993/029;GewO 1973 §87 Abs2 idF 1993/029;GewO 1973 §87 Abs3;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für ein Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung sind im § 87 Abs 2 GewO 1973 hinsichtlich der dort angeführten Entziehungstatbestände, abgestellt auf das vorwiegende Gläubiger-Interesse an der fortgesetzten Gewerbeausübung, abschließend geregelt. Bei Ni... mehr lesen...
Aus dem Wiedereinsetzungsantrag und der Beschwerde samt dem beigelegten angefochtenen Bescheid und dem ebenfalls beigelegten Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 27. Juni 1994, Zl. 412.873/4-I/9/94, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk vom 27. März 1986 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89 Abs. 1 und § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 die Gewerbeberechtigung für das "Taxigewerbe, beschränkt au... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/03/0162 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/29 93/04/0129 3 Stammrechtssatz Weder Sachverhaltsänderungen noch Rechtsänderungen, die sich zwischen dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung und dem Zeitpunkt der Fällung des Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses... mehr lesen...
Mit dem in der gegenständlichen Verwaltungssache im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Mai 1993 wurde dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973, beschränkt auf den Kleinhandel, im Standort Wien, M-Straße 5 gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 Z. 2 GewO 1973 hinsichtlich des von ihr umfaßten Teilbereiches "Handel mit und Vermietung von Datenträgern mit ... mehr lesen...
Mit dem in der gegenständlichen Verwaltungssache im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 24. Mai 1993 wurde dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Versicherungsmakler" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 Z. 1 und 3 GewO 1973 entzogen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der Gewerbeinhaber sei mit Urteil des Kreisgerichtes vom 31. Oktober 1989, wegen des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/06 Pornographie50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §87 Abs1;GewO 1973 §87 Abs3;PornG 1950;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Weder Sachverhaltsänderungen noch Rechtsänderungen, die sich zwischen dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung und dem Zeitpunkt der Fällung des Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses ereigne... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs3;
Rechtssatz: Es besteht keine Verpflichtung der Gewerbebehörde, die Gewerberechtigung lediglich befristet bis zum Ablauf der Probezeit im Strafverfahren bzw bis zum Ablauf der Tilgungsfrist zu entziehen. Die Behörde hat vielmehr selbständig nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, ob eine befristete Entziehung ausreicht, um ein späteres einwandfreies Ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. August 1992 wurde wie folgt abgesprochen: "Über die Berufung des D gegen den namens des Landeshauptmannes von Tirol erlassenen Bescheid vom 12. September 1991, Zlen. IIa-53.010/16-91, IIa-53.011/5-91, mit welchem dem Genannten in Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 29.3.1991, Zl. 3-1696/89-G, die Gewerbeberechtigungen für 1) die Durchführung von E... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs3;
Rechtssatz: § 87 Abs 3 GewO 1973 findet keine Anwendung auf die Entziehungstatbestände des § 87 Abs 1 Z 1 iVm § 13 Abs 3 GewO 1973 (Hinweis E VS 15.6.1987, 86/04/0186, VwSlg 12490 A/1987). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992040254.X01 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs3;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/03 AW 90/04/0021 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Auftrag nach § 202 Abs 1 Berggesetz 1975 - Der VwGH hat in dem über einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durchzuführenden Verfahren die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nicht zu prüfen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Der VwGH vermag die im angefochtenen Bescheid enthaltenen, bei der Beweiswürdigung durch die belangte Behörde angestellten Erwägungen in diesem Provisorialverfahren nicht etwa von vornherein als unschlüssig zu erkennen. Er hat daher zunächst entsprechen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;AVG §56;GewO 1973 §26;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1973 §87 Abs2;GewO 1973 §87 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0035 E 17. März 1987 VwSlg 12421 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz § 87 Abs 2 und 3 GewO 1973 enthält für das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung und für das Entziehen der Gewerbe... mehr lesen...