Entscheidungen zu § 86 Abs. 2 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Lvwg Erkenntnis 2020/3/12 LVwG-AV-1239/001-2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, als Masseverwalter, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 23. Oktober 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, zu Recht: 1.   Der Beschwerde wird gemäß § ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 12.03.2020

RS Lvwg 2020/3/12 LVwG-AV-1239/001-2019

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.03.2020 Norm: GewO 1994 §86 Abs2GewO 1994 §86 Abs3GewO 1994 §345 Abs4
Rechtssatz: Die Pfändung eines Geschäftsanteils an einer juristischen Person vermag die Pfändung einer Gewerbeberechtigung dieser Gesellschaft nicht zu begründen, sondern ist die Pfändung von Geschäftsanteilen von der Pfändung einer Gewerbeberechtigung zu unterscheiden. Die Pfändung von Geschäftsteilen s... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 12.03.2020

RS Lvwg 2020/3/12 LVwG-AV-1239/001-2019

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.03.2020 Norm: GewO 1994 §86 Abs2GewO 1994 §86 Abs3GewO 1994 §345 Abs4
Rechtssatz: Aus § 86 Abs 3 GewO 1994 ergibt sich, dass eine Gewerbeberechtigung auch bei Anhängigkeit eines Konkursverfahrens durch den hierzu berechtigten Gewerbeinhaber zurückgelegt werden darf. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Zurücklegung; Insol... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 12.03.2020

TE Lvwg Erkenntnis 2018/12/5 LVwG-AV-735/001-2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A GmbH & CO KG, vertreten durch B, Rechtsanwälte GmbH, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 15.05.2018, Zl. ***, betreffend Feststellung über die Beendigung der Gewerbeberechtigung für das „Waffengewerbe gemäß § 94 Z. 80 GewO 1994 hinsichtlich des Handels mit militärischen Waffen und militärischer Munition na... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 05.12.2018

RS Lvwg 2018/12/5 LVwG-AV-735/001-2018

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.12.2018 Norm: GewO 1994 §11 Abs1GewO 1994 §11 Abs4GewO 1994 §86 Abs2
Rechtssatz: Verfügt eine GmbH & Co KG nach Verkauf des Geschäftsbetriebes weiterhin über Gesellschafter und aktuelles Vermögen und soll deren Liquidation voraussichtlich erst im folgenden Jahr erfolgen, ist diese als juristische Person nicht untergegangen, sodass kein Anwendungsfall des § 11 Abs 1 Gew... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 05.12.2018

RS Lvwg 2018/12/5 LVwG-AV-735/001-2018

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.12.2018 Norm: GewO 1994 §11 Abs1GewO 1994 §11 Abs4GewO 1994 §86 Abs2
Rechtssatz: Durch den Verkauf des Geschäftsbetriebes der GmbH & Co KG an eine GmbH kommt es zu keiner Umgründung im Sinne des § 11 Abs 4 GewO 1994. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Umgründung; Untergang; European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 05.12.2018

TE Lvwg Erkenntnis 2018/1/19 LVwG-AV-2/001-2007

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung der B Ges.m.b.H., ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 12. April 2007, Zl. WST1-G-10246/007-2006, betreffend Entziehung der Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 zu Recht: 1.   Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensges... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 19.01.2018

RS Lvwg 2018/1/19 LVwG-AV-2/001-2007

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.01.2018 Norm: GelVerkG 1996 §5GewO 1994 §85 Z7GewO 1994 §86 Abs1GewO 1994 §86 Abs2
Rechtssatz: Eine bei der zuständigen Gewerbebehörde eingelangte Anzeige nach § 86 Abs. 1 GewO 1994 kann vom Gewerbeinhaber nicht mehr zurückgenommen werden. Es treten die Rechtsfolgen des § 86 Abs. 1 und § 85 Z 7 GewO 1994 ein: Die Gewerbeberechtigung endet, es bleibt nur die Möglichkeit ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 19.01.2018

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