RS Lvwg 2018/12/5 LVwG-AV-735/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.12.2018

Norm

GewO 1994 §11 Abs1
GewO 1994 §11 Abs4
GewO 1994 §86 Abs2

Rechtssatz

Verfügt eine GmbH & Co KG nach Verkauf des Geschäftsbetriebes weiterhin über Gesellschafter und aktuelles Vermögen und soll deren Liquidation voraussichtlich erst im folgenden Jahr erfolgen, ist diese als juristische Person nicht untergegangen, sodass kein Anwendungsfall des § 11 Abs 1 GewO 1994 vorliegt.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Umgründung; Untergang;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.735.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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