RS Lvwg 2020/3/12 LVwG-AV-1239/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

12.03.2020

Norm

GewO 1994 §86 Abs2
GewO 1994 §86 Abs3
GewO 1994 §345 Abs4

Rechtssatz

Aus § 86 Abs 3 GewO 1994 ergibt sich, dass eine Gewerbeberechtigung auch bei Anhängigkeit eines Konkursverfahrens durch den hierzu berechtigten Gewerbeinhaber zurückgelegt werden darf.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Zurücklegung; Insolvenzverfahren;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1239.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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