Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 10.01.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §75 Abs1GewO 1994 §75 Abs2GewO 1994 §77 Abs1GewO 1994 §77 Abs2GewO 1994 §81 Abs1
Rechtssatz: Inhalt der durch den Genehmigungsbescheid erteilten Berechtigung ist lediglich jener Betriebsablauf, der der dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden Betriebsbeschreibung bzw. Projektbeschreibung entspricht. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 10.01.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs1GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §75 Abs1GewO 1994 §75 Abs2GewO 1994 §77 Abs1GewO 1994 §77 Abs2GewO 1994 §81 Abs1
Rechtssatz: Ist eine Lärmmessung möglich, so ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw. Berechnung dieser Immissionen aufgrund von Projektunterlagen unzulässig. Die Wahl der Messpunkte fällt in den fachlichen Verantwortu... mehr lesen...