Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §359b Abs1;GewO 1994 §74 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/04/14 99/04/0041 1 Stammrechtssatz Im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO 1994 kommt den Nachbarn lediglich das Recht auf Anhörung zu. Darüber hinaus aber kommt den Nachbarn kein Recht zu, somit auch nicht das Recht, geltend zu machen, Gefährdungen im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 würde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §356 Abs1;GewO 1994 §356 Abs3;GewO 1994 §359 Abs4;GewO 1994 §359b Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/20 99/04/0151 2 Stammrechtssatz Dem Umstand, ob die Behörde die bei Erfüllung der Voraussetzungen ihr obliegende bescheidmäßige Feststellung nach § 359b GewO 1994 unmittelbar auf Grund des Genehmigungsansuchens traf oder... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §359b Abs1;GewO 1994 §74 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/04/14 99/04/0041 1 Stammrechtssatz Im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO 1994 kommt den Nachbarn lediglich das Recht auf Anhörung zu. Darüber hinaus aber kommt den Nachbarn kein Recht zu, somit auch nicht das Recht, geltend zu machen, Gefährdungen im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 würde... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Umstand, ob die Behörde die bei Erfüllung der Voraussetzungen ihr obliegende bescheidmäßige Feststellung nach § 359b GewO 1994 unmittelbar auf Grund des Genehmigungsansuchens traf oder erst nach Durchführung eines behördlichen Lokalaugenscheines, kommt keine Entscheidungsrelevanz zu. Dass die Nachbarn in der gemäß § 356 Abs 1 GewO 1994 abgeführten mündlichen Augenscheinsverhandlung erster Instanz Parteistellung im Verfahren nach dieser Gesetzesstelle erlangten, ist nicht re... mehr lesen...
Dem Vorbringen der vorliegenden Beschwerden und den diesen angeschlossenen Bescheidausfertigungen zufolge wurden mit den im Spruch: genannten Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich u.a. von den Beschwerdeführern erhobene Berufungen gegen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, mit denen festgestellt worden war, dass von der mitbeteiligten Partei zur Genehmigung beantragte Änderungen einer näher bezeichneten Betriebsanlage der Bestimmung des § 359b GewO 1994 entsprä... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §359b Abs1;GewO 1994 §74 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
99/04/0104 bis 0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/04/14 99/04/0041 1 Stammrechtssatz Im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO 1994 kommt den Nachbarn lediglich das Recht auf Anhörung zu. Darüber hinaus aber kommt den Nachbarn... mehr lesen...
Dem Vorbringen der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurden mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 19. Jänner 1999 die von der Beschwerdeführerin gegen die Betriebsanlage der mitbeteiligten Partei im Verfahren gemäß § 359b GewO 1994 erhobenen Einwendungen als unzulässig zurückgewiesen. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch habe mi... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §359b Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;
Rechtssatz: Im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO 1994 kommt den Nachbarn lediglich das Recht auf Anhörung zu. Darüber hinaus aber kommt den Nachbarn kein Recht zu, somit auch nicht das Recht, geltend zu machen, Gefährdungen im Sinne des § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 würden nicht vermieden und Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachtei... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wies der Landeshauptmann von Vorarlberg mit dem Bescheid vom 22. August 1996 im Instanzenzug den Antrag der Beschwerdeführerin zurück, hinsichtlich der ins Freie verlegten Kühlzelle eine Verhandlung an Ort und Stelle durchzuführen und in der Folge bescheidmäßig die Beschaffenheit der Anlage nach § 359b GewO 1994 festzustellen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, die Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §56;GewO 1994 §356 Abs1;GewO 1994 §359b Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/04/0175 1
VwSlg 13328 A/1990
(hier: GewO 1994) Stammrechtssatz Im § 359 b GewO 1973 ist ein eigener auf einen Feststellungsbescheid gerichteter Antrag eines Genehmigungswerbers nicht vorgesehen, vielmehr hat die Behörde bei Vorliegen eines ... mehr lesen...