Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0020 1 Stammrechtssatz Aus der in § 26 Abs 3 GewO 1973 idF der GewRNov 1988 verwendeten, auf den Nachsichtswerber abgestellten Formulierung " mit einer Gewerbeausübung, wie sie dem Gewerbe entspricht, für die er zum Geschäftsführer bestellt werden soll, v... mehr lesen...
Mit dem im Verwaltungsrechtszug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 11. Februar 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 26 Abs. 3 und 4 GewO 1973 die Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbeausübung zum Zwecke der Bestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer der B-Gesellschaft m.b.H. und der J-Gesellschaft m.b.H. (eingeschränkt) verweigert. Der betreffende unterbehördliche Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 3. November 1992 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §13 Abs5;GewO 1973 §13;GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3;StGB §159 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach Wortlaut und Systematik der GewO 1973 stellen eine Verurteilung etwa wegen Vergehens nach § 159 StGB bei Erfüllung der im Schlußteil des § 13 Abs 1 GewO 1973 festgelegten Vorausse... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3;GewO 1973 §26 Abs4;StGB §159;
Rechtssatz: Die Nachsichtsregelungen des § 26 Abs 1 bis 3 GewO 1973 sind nur auf die dort angeführten Insolvenzfälle abgestellt, hingegen hat die Verwaltungsbehörde im Verfahren über ein entsprechendes Nachsichtsansuchen eine allfällige Verurteilung etwa wegen Vergehens nach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. August 1992 wurde das Ansuchen der Beschwerdeführerin um Nachsicht vom Ausschluß von der Ausübung der Gewerbe 1.) Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 sowie 2.) Handelsagent gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 24 GewO 1973 in diesbezüglicher Bestätigung des erstbehördlichen Bescheides gemäß § 26 Abs. 2 GewO 1973 abgewiesen. Zur Begründung: wurde unter Bezugnahme auf ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;
Rechtssatz: Wie sich aus dem systematischen Zusammenhang der Bestimmungen des § 26 Abs 1 und 2 GewO 1973 ergibt, kann dem (kumulativen) Tatbestandsmerkmal des Abs 2, wonach nach der Persönlichkeit der natürlichen Person die Erwartung gegeben sein muß, daß sie den mit der Gewerbeausübung verbundenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird, kei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0020 2 Stammrechtssatz Aus § 26 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich, daß die Frage, ob die Nachsichtsvoraussetzungen vorliegen, in bezug auf die beabsichtigte Gewerbeausübung zu prüfen ist, da nur dann der nach dem Inhalt der Bestimmung erforderliche konkrete Sac... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Juni 1991 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbeausübung für die Ausübung der Gewerbe Landmaschinenverleih und Landesproduktenhandel gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1973 nicht stattgegeben. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 5. Dezember 1985, 2 Nc nnn/85, sei ein Antrag, über das Vermögen des Beschwerde... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0020 2 Stammrechtssatz Aus § 26 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich, daß die Frage, ob die Nachsichtsvoraussetzungen vorliegen, in bezug auf die beabsichtigte Gewerbeausübung zu prüfen ist, da nur dann der nach dem Inhalt der Bestimmung erforderliche konkrete Sa... mehr lesen...
Mit dem zufolge Überganges der Entscheidungszuständigkeit nach § 73 Abs. 2 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde dem Ansuchen der Beschwerdeführerin um Nachsicht vom Ausschluß von der Ausübung des "Gewerbes der 'Zimmer- und Gebäudereiniger', nunmehr 'Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger'," keine Folge gegeben; der Antrag wurde gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1973 abgewiesen. Abgesehen von Ausführungen zum Übergang der Entscheidungszus... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3 idF 1988/399;
Rechtssatz: Aus der in § 26 Abs 3 GewO 1973 idF der GewRNov 1988 verwendeten, auf den Nachsichtswerber abgestellten Formulierung " mit einer Gewerbeausübung, wie sie dem Gewerbe entspricht, für die er zum Geschäftsführer bestellt werden soll, verbundenen Zahlungspflichten nachkommen könnte " ergibt sich, daß de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3 idF 1988/399;
Rechtssatz: Aus § 26 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich, daß die Frage, ob die Nachsichtsvoraussetzungen vorliegen, in bezug auf die beabsichtigte Gewerbeausübung zu prüfen ist, da nur dann der nach dem Inhalt der Bestimmung erforderliche konkrete Sachverhaltsbezug hergestellt ist. Ferner ergibt sich aus dem Wortlaut ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. September 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 5 GewO 1973 die Konzession für das Gewerbe "Technisches Büro auf dem Gebiet der Innenarchitektur" im Standort Wien III verweigert. Zur Begründung: wurde ausgeführt, seitens des Beschwerdeführers sei unbestritten, daß mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 18. April 1983, Zl. 6 N... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs5;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §346 Abs2;
Rechtssatz: Ein Nachsichtsansuchen gem § 26 Abs 2 GewO muß in bezug auf das vom verfahrensgegenständlichen Konzessionsantrag erfaßte Gewerbe gestellt werden (hier: Einem Ersuchen, von der Entziehung des Gewerbescheines " Innenraumgestaltung " Abstand zu nehmen, kommt für den Antrag auf Erteilung der Konzession, lautend auf... mehr lesen...