RS Vwgh 1993/5/25 93/04/0067

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1;
GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §13 Abs4;
GewO 1973 §13 Abs5;
GewO 1973 §13;
GewO 1973 §26 Abs1;
GewO 1973 §26 Abs2;
GewO 1973 §26 Abs3;
StGB §159 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Nach Wortlaut und Systematik der GewO 1973 stellen eine Verurteilung etwa wegen Vergehens nach § 159 StGB bei Erfüllung der im Schlußteil des § 13 Abs 1 GewO 1973 festgelegten Voraussetzungen einerseits und Insolvenzfälle im Sinne des § 13 Abs 3 bis 5 GewO 1973 andererseits je verschiedene Ausschließungsgründe dar. § 159 Abs 1 Z 1 StGB ist auf die fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit abgestellt, § 13 Abs 3 bis 5 GewO 1973 ist hingegen auch anwendbar, wenn in Ansehung des Eintrittes der Insolvenz kein ein Tatverhalten iSd § 159 Abs 1 Z 1 StGB miteinschließender Verursachungszusammenhang besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040067.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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