Entscheidungen zu § 152 GewO 1994

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2018/12/7 DSB-D123.193/0003-DSB/2018

GZ: DSB-D123.193/0003-DSB/2018 vom 7.12.2018 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über die Datenschutzbeschwerde ... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 07.12.2018

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