Entscheidungen zu § 131 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE Vwgh Erkenntnis 2004/2/25 2002/04/0015

Mit Bescheid vom 6. März 2001 stellte das Magistratische Bezirksamt für den 1./8. Bezirk gemäß § 345 Abs. 9 iVm § 134 Abs. 2 und 3 GewO 1994 fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes des Bestatters durch die Beschwerdeführerin in einer weiteren näher bezeichneten Betriebsstätte in Wien nicht gegeben sind und untersagte die Ausübung des Gewerbes in dieser weiteren Betriebsstätte. Dieser Bescheid wurde mit dem nunmehr beim Verwaltungsgerichtshof angefocht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.2004

RS Vwgh 2004/2/25 2002/04/0015

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2;
Rechtssatz: Der Bedarf nach der Gewerbeausübung muss in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage seinen Ausdruck finden. Somit ist ein Bedarf anzunehmen, wenn die Nachfrage nach den gewerblichen Leistungen nach den objektiven Gegebenheiten das diesbezügliche Angebot übersteigt (Hinweis E 10.11.1999, Zl. 99/04/0159, mwN). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2004

RS Vwgh 2004/2/25 2002/04/0015

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin verkennt die Rechtslage, wenn sie (unter anderem) die kostengünstigere Betreuung der Kunden zur
Begründung: eines Bedarfes für das Gewerbe der Bestatter im Sinne des § 131 Abs. 1 GewO 1994 geltend macht. Der durch den wirtschaftlichen Wettbewerb bewirkte Preismechanismus ist gerade kein Kriterium bei der Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2004

RS Vwgh 2004/2/25 2002/04/0015

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/04/0157 E 10. Dezember 1996 RS 1 Zusatz: Wenn hiebei (auch) darauf abgestellt wird, dass die einschlägigen Betriebe zur Zufriedenheit der Bevölkerung tätig werden, so ist damit noch nicht gesagt, dass jede Unzukömmlichkeit bei der Tätigkeit der einschlägigen Betriebe für die Bedarfsprüfung von Bedeutung ist. Es muss sich vielm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2004

RS Vwgh 2004/2/25 2002/04/0015

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Beschwerdeführerin als Argument für einen Bedarf den von ihr erbrachten Leistungsumfang, insbesondere die besonderen Leistungen wie die Erbringung der notwendigen Amtswege, die Organisation aller im Zuge einer Bestattung durchzuführenden Leistungen sowie die Bereitstellung einer Internetübertragung der Trauerfeierlichke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/9 97/04/0079

Mit Bescheid vom 11. März 1995 stellte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes der "Bestatter" gemäß § 124 Z. 3 GewO 1994 mangels Bedarfes im näher bezeichneten Standort nicht vorliegen. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. März 1996 wurde der vom Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung nicht Folge gegeben un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1998

RS Vwgh 1998/9/9 97/04/0079

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2;
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage, ob einer bestimmten Nachfrage ein entsprechendes Angebot gegenübersteht, ist jedenfalls auf bestehende einschlägige Betriebe Bedacht zu nehmen, wobei es der Behörde nicht verwehrt ist, die in der Umgebung befindlichen einschlägigen Umternehmungen als Anhaltspunkt für die Beurteilung des Lokalbedarfes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1998

RS Vwgh 1998/9/9 97/04/0079

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 131 Abs 2 GewO 1994 kann keinesfalls abgeleitet werden, daß sich der Umfang der Bedarfsprüfung auf das Gebiet der Standortgemeinde zu beschränken hätte (Hinweis E 17.5.1979, 1017/78, 1018/78, 1019/78, E 21.9.1993, 92/04/0093). Ebensowenig ist der Umfang der Bedarfsprüfung nach § 131 Abs 1 GewO 1994 durch die Grenzen des po... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/17 96/04/0230

Mit Bescheid vom 1. August 1995 stellte die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der Beschwerdeführerin angemeldeten Gewerbes der "Bestatter" gemäß § 124 Z. 3 GewO 1994 im betreffenden Standort vorlägen und nahm gleichzeitig die Bestellung von F. als gewerberechtlichen Geschäftsführer zur Kenntnis. Gegen diesen Bescheid erhob die "Fachgruppe Bestattung, Sektion Gewerbe und Handwerk der Wir... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.03.1998

RS Vwgh 1998/3/17 96/04/0230

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §130 Abs1;GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2;GewO 1994 §134 Abs2;
Rechtssatz: Keine rechtliche Bedeutung kommt einer "bloßen Befürwortung" der Bewerbung um eine Konzession für das Bestattergewerbe durch den Notarzt und die freiwillige Feuerwehr für die Beurteilung der Bedarfsfrage zu (Hinweis E 21.9.1993, 92/04/0093). European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1998

RS Vwgh 1998/3/17 96/04/0230

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §130 Abs1;GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2;GewO 1994 §132 Abs1;GewO 1994 §367 Z31;
Rechtssatz: Die durch gemäß § 131 Abs 1 GewO 1994 und § 131 Abs 2 GewO 1994 vorzunehmende Bedarfsprüfung bei Bestattern bewirkte Monopolstellung setzt jenen durch den wirtschaftlichen Wettbewerb bewirkten Preismechanismus außer Kraft, welcher gerade kein Kriterium bei der Bedarfsprü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1998

RS Vwgh 1998/3/17 96/04/0230

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4 impl;GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1 Zusatz: Wenn hiebei (auch) darauf abgestellt wird, daß die einschlägigen Betriebe zur Zufriedenheit der Bevölkerung tätig werden, so ist damit noch nicht gesagt, daß jede Unzukömmlichkeit bei der Tätigkeit der einschlägigen Betriebe von Bedeutung ist. Es muß sich vielmehr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1998

TE Vwgh Beschluss 1996/12/10 96/04/0248

Wie sich aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt, meldete die mitbeteiligte Partei im Februar 1995 das Gewerbe des Bestatters an. In dem darüber abgeführten Verfahren wurde von der Erstbehörde eine Stellungnahme der Beschwerdeführerin eingeholt, die negativ ausfiel. Mit Bescheid vom 3. Juli 1995 stellte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.12.1996

RS Vwgh 1996/12/10 96/04/0248

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §8;GewO 1994 §131 Abs1;GewO 1994 §131 Abs2;GewO 1994 §134 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 134 Abs 2 GewO 1994 beschränken sich die Verfahrensrechte der Fachgruppe Bestattung in einem Verfahren über die Anmeldung des Gewerbes der Bestatter auf das Recht, zur erstatteten Anmeld... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1996

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