Begründung: Die Beklagte betreibt eine Einzelhandelskette. Sie verkaufte in ihren Filialen Gutscheine für Pauschalreisen zu einem Einheitspreis von 140 EUR. Diese Gutscheine berechtigten die Erwerber, bei einem Tochterunternehmen der Beklagten „nach Maßgabe der verfügbaren Angebote" eine zweitägige Pauschalreise in eine von zehn europäischen Städten zu „buchen". Vorgesehen waren Flüge mit den Austrian Airlines und die Unterbringung in „zentrumsnah gelegenen, zweckmäßig eingerichte... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei ist Eigentümerin der Wohnungseigentumseinheit top 148 Erdgeschoß (Rezeption, Büro und "Shop") und die zweitbeklagte Partei Eigentümerin der Wohnungseigentumseinheiten top 147 EG und KG (Restaurant) sowie top 153 (Personalunterkünfte) in einem näher genannten "Apparthotel". Die Klägerin löste den Vertrag vom 21. November 1993, mit dem sie von den beklagten Parteien deren in deren Wohnungseigentumseinheiten zuletzt durch Verpachtung genutzten Rest... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2 ZPO §502 Abs1 III7GewO §126 Z11 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 g... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 Abs1 HI2 ZPO §502 Abs1 III7GewO §126 Z11 ZPO § 520 heute ZPO § 520 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 520 gültig von 01.08.1989 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen bestätigenden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 526, Absatz 2,, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §126 Z34 GewO 1994 §124 Z27 GewO 1973 § 126 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 126 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 GewO 1994 § 124 heute GewO 1994 §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Zu seinen Mitgliedern gehören (ua) der österreichische Reisebüroverband, der Fachverband der Reisebüros, mehrere Landesfachgruppen der Reisebürobranche, ein privater Touristikverband und einzelne Reiseveranstalter. Die Beklagte betreibt (ua) in V***** den Textileinzelhandel. Sie hat keine Reisebürokonzession. Die Beklagte wollte ihre Werbeaussendungen für Textilien durch die... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist im Besitz nachstehender Gewerbescheine: "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik", "Werbeunternehmen", "Handelsgewerbe, beschränkt auf den Einzelhandel", "Werbegrafiker" und "Public-Relations(Öffentlichkeitsarbeits-)Berater". Er bezeichnete das von ihm in K***** unter der nicht protokollierten Bezeichnung "C*****" betriebene Unternehmen im amtlichen Telefonbuch für Tirol (ohne Innsbruck), Ausgabe 1992/93, bei... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §126 Z5 GewO 1973 §126 Z6 UWG §1 C2 GewO 1973 § 126 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 126 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 GewO 1973 § 126 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Unternehmen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen. Die Beklagte ist eine seit dem 9. Dezember 1988 zu HRB 6246 des Landesgerichtes Innsbruck registrierte GmbH; Gegenstand ihres Unternehmens ist u.a. die Beförderung von Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen sowie mit sonstigen Beförderungsmitteln aller Art. Eine zum Betrieb eines Luftbeförderungsunternehmens erforderliche Beförderungsbewilligung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zur Raiffeisengruppe gehörende erstbeklagte GmbH betreibt ein konzessioniertes Reisebüro mit mehreren genehmigten Betriebsstätten; sie hat jedoch für den Standort der zweitbeklagten R*** P***, Regensburgerstraße 25, keine besondere Bewilligung zur Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (§ 46 Abs 4 GewO). Auch die Zweitbeklagte selbst besitzt keine Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Reisebürogewerbes. Bewilligung zur Ausübung des Ge... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §208 GewO 1994 §126 GewO 1973 § 208 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 208 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988 GewO 1973 § 208 gültig von 01.02.1982 bis 31.12.1988 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt den Versandhandel (vor allem) mit Textilien; sie hat keine Konzession zur Ausübung des Reisebürogewerbes (§ 208 GewO 1973). Die Beklagte betreibt den Versandhandel (vor allem) mit Textilien; sie hat keine Konzession zur Ausübung des Reisebürogewerbes (Paragraph 208, GewO 1973). Die Beklagte kaufte bei der Firma R***-Reisen Reisearrangements für 30 Personen nach Gran Canaria zum Gesamtpreis von S 284.800 (Rechnung vom 4.1.1989). Diese Reisearra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein bezweckt nach § 2 seiner Statuten die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs; zu seinen Mitgliedern gehören (ua) der Österreichische Reisebüroverband sowie mehrere Fachverbände und Reiseveranstalter. Der klagende Verein bezweckt nach Paragraph 2, seiner Statuten die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs; zu seinen Mitgliedern gehören (ua) der Österreichische Reisebüroverband sowie mehrere Fachverbände und Reiseveranstalter. Die beklagte ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §1 GewO 1973 §208 GewO 1994 §126 GewO 1973 § 1 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 1 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988 GewO 1973 § 1 gültig von 01.08.1974 bis 31.12.1988 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot den beklagten Parteien mit einstweiliger Verfügung das Sammeln und Entgegennehmen von Reisebuchungen durch Mitarbeiter der Österreichischen Bundesbahnen vorzunehmen und im geschäftlichen Verkehr, insbesondere bei Buchungen von Reisen und Ferienaufenthalten, einen 3 % übersteigenden Rabatt anzubieten und zu gewähren. Hingegen wies es das auf das Verbot der Ausübung des Reisebürogewerbes in weiteren Betriebsstätten, die weder behördlich bewilligt s... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt in Linz, Blütenstraße 15 unter der Betriebsstättenbezeichnung 'Modellbau Buchgeher' ein Handelsgewerbe. Er bietet verschiedene Modellbausysteme samt Zubehör zum Kauf an und gibt einen Jahreskatalog heraus. Im Jahreskatalog 1984 kündigte der Beklagte mit einem ganzseitigen Hinweis einen Flug zur 'FLUGSCHAU C '84' vom 7. bis 9. September 1984 an. Die Werbung für diese Reise leitete er mit den Worten: 'Der Erfolg hat uns recht gegeben ... auch heuer ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §54 GewO 1994 §126 GewO 1973 §208 Abs1 GewO 1973 § 54 gültig von 01.01.1989 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 54 gültig von 01.02.1982 bis 31.12.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 619/1981 GewO 1994 § 126 heute ... mehr lesen...