Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

16 Dokumente

Entscheidungen 1-16 von 16

TE UVS Tirol 2001/03/13 2000/17/041-2

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein zur Zahl III-12.055/1a-98 vom 14.12.1999 wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Der Beschuldigte, Herr R., hat es als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ (Obmann) des Freizeitclub D., zu verantworten, dass der genannte Verein zumindest in der Zeit vom 16.11.1998 (konstituierende Generalversammlung) bis zum 15.11.1999 im Objekt in E.   1. alkoholische und nichtalkoholische... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 13.03.2001

RS UVS Kärnten 2000/02/17 KUVS-474/11/99

Rechtssatz: Ist erwiesen, dass der Berufungswerber im verfahrensgegenständlichen Zeitraum seine Geräte bei diversen Tankstellen mit der Absicht aufstellte, Nachfolgegeschäfte abzuschließen, sowie vor der Gewerbeanmeldung für die Aufstellung seiner Selbstbedienungsstaubsauger sowie Mattenklopfer kein Entgelt bezog, sondern lediglich Arbeitslosenunterstützung und der Beschuldigte die zuständige Sachbearbeiterin beim Arbeitsmarktservice ständig von seinen wirtschaftlichen Vorhaben informierte... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.02.2000

RS UVS Oberösterreich 1998/11/26 VwSen-221516/5/Kl/Rd

Rechtssatz: Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist kein ?Ausüben? eines Gewerbes. Das ?Anbieten? an eine bestimmte Person erfüllt § 1 Abs4 GewO nicht und stellt somit keine unbefugte Gewerbeausübung dar. Einstellung. Schlagworte Kostenvoranschlag, Anbieten, keine Gewerbeausübung, keine Erweiterung des gesetzlichen Straftatbestandes, Regelmäßigkeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.11.1998

TE UVS Steiermark 1997/04/15 30.9-24/96

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 11.12.1995, GZ: A 4 - St 545/1-1994/301, wurde dem Berufungswerber als Obmann des Vereines "New Orleans Jazz Club" folgendes zur Last gelegt: Er habe es lt. Anzeige der Wirtschaftskammer Steiermark vom 7.6.1994 und lt. Erhebungsbericht der Magistratsabteilung 19 vom 19.10.1994 und 16.1.1995 als Obmann des Vereins "New Orleans Jazz Club" und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß am Standort G, B-gasse 10 vom ob... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 15.04.1997

RS UVS Steiermark 1997/04/15 30.9-24/96

Rechtssatz: Bei Vereinen ist für die Gewerbsmäßigkeit nach § 1 Abs 1 und 6 GewO entscheidend, ob jene Vereinstätigkeit, in deren Rahmen Einkünfte erzielt werden, in der Absicht betrieben wird, einen mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Aufwand übersteigenden Ertrag zu erzielen. (VwGH 23.10.1995, GZ: 93/04/0110 sowie vom 24.11.1992, GZ: 92/04/0180). Verabreicht ein Verein an Vereinsmitglieder und andere Personen Imbisse gegen Entgelt und schenkt er gegen Entgelt Getränke aus, so l... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.04.1997

RS UVS Kärnten 1997/04/07 KUVS-1120/7/96

Rechtssatz: Macht sich der Beschuldigte ohne gewerberechtliche Bewilligung erbötig einen Boiler zu montieren und nimmt dafür eine Anzahlung von S 8.500,-- entgegen, so übt er eine Gewerbetätigkeit aus und macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.04.1997

RS UVS Oberösterreich 1997/01/16 VwSen-221390/27/Gu/Mm

Rechtssatz: Der Beschuldigte ist gemeinsam mit seiner Gattin M. P. Miteigentümer des landwirtschaftlichen Anwesens in W., H. Nr. 2. Am Hofe leben noch die Söhne C. und T. Der Sohn C. ist des Fleischerhandwerkes kundig und im Schlachthof L. für ein dort auftretendes holländisches Unternehmen im Rahmen eines Werkvertrages tätig. Der Beschuldigte war seit über 20 Jahren unselbständig tätig und stand bei verschiedensten Firmen im Raume S., wie z.B. in der Ziegelbrennerei W., bei der Lagerhausg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.01.1997

RS UVS Kärnten 1996/02/28 KUVS-273/5/96

Rechtssatz: Allein aus der Tatsache, daß sich ein PKW auf einer dem Beschuldigten zu Eigentum gehörigen Hebebühne befindet, ist nicht zu schließen, daß dieser eine Tätigkeit nach § 1 Gewerbeordnung, sohin gewerbsmäßig, also regelmäßig in Erwerbsabsicht ausübt - vorliegend das Kraftfahrzeugtechnikergewerbe - sohin Täter und daher verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich im Sinne von §§ 94 Z 19, 366 Abs 1 Z 1 Gewerbeordnung wäre (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.02.1996

TE UVS Niederösterreich 1993/04/27 Senat-GF-92-096

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 20. Mai 1992, 3-****-91, wurde über H R wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt und ihm ein Kostenbeitrag für das Verwaltungsstrafverfahren von S 200,-- vorgeschrieben. In diesem Straferkenntnis wird ihm angelastet, am 3. März 1991 um 08,20 Uhr in G************** auf dem Areal des Autokinos ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 27.04.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/04/27 Senat-GF-92-096

Rechtssatz: Wenn zum Verkauf angebotene Gegenstände zum Eigengebrauch angeschafft oder hergestellt wurden bzw schon vor längerer Zeit erstanden worden sind, dann wurden diese Waren nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung angeschafft bzw hergestellt. Der Verkauf ist daher keine gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 27.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1992/09/22 Senat-AM-91-042

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft           vom 6. September 1991, 3-    -91, wurde über den Beschuldigten K    H wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) (Punkt 1) des Straferkenntnisses) und wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z3 zweiter Fall GewO 1973 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) (Punkt 2) des Straferken... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.09.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/02 Senat-WB-91-042

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 31. Oktober 1991, Zl         -91, wurde R S wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z2 Gewerbeordung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Wochen) bestraft. In diesem Straferkenntnis wird ihm angelastet, "am 21.9.1991 um 08,50 Uhr im Standort T            , xxstraße 64 - 66, diverse Gegenstände wie Fotoapparate, Werkzeuge und Elektrogeräte, zum Verkauf angeboten und somi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.06.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/06/02 Senat-WB-91-042

Rechtssatz: Das Anbieten von Gegenständen (Flohmarkt), die zum Eigengebrauch angeschafft oder hergestellt bzw schon vor längerer Zeit erstanden worden sind, bildet nicht den Gegenstand eines Handelsgewerbes, auch wenn die Verkaufsveranstaltungen wiederholt stattfinden und durch den Verkauf der angebotenen Gegenstände Erlöse erzielt werden. Es ist nämlich kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen An- und Verkauf zu sehen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 02.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/04/23 Senat-ME-91-010

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15.5.1991, Zl xx, wurde über den Beschuldigten K R wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Dem Beschuldigten wurde angelastet, am 16. November 1990 am Wohnhaus des K Sch in xx Y, xxstraße 39, Baumeisterarbeiten (Verputzarbeiten vom Untergeschoß Richtung Stiegenaufgang) ohne die hiefür erforderliche Kon... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 23.04.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/01/13 Senat-AM-92-005

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26.11.1991, Zl xx, wurde über den Beschuldigten G L wegen Übertretung der Bestimmung des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) eine Geldstrafe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 18 Stunden) verhängt. Dem Beschuldigten wurde angelastet, am 10. und 11.5.1991 beim Haus des J L in xx Malerarbeiten (Streichen der Faschen) ausgeführt und dadurch im Standort xx das Maler- und Anstreichergewerbe ohne die erforderliche... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.01.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/01/13 Senat-AM-92-005

Rechtssatz: Da die von der Behörde aufgenommenen Beweise keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen einer "Gewinnerzielungsabsicht" erbracht haben, ist die Tätigkeit nicht gewerbsmäßig ausgeübt worden (Maler- und Anstreicharbeiten). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 13.01.1992

Entscheidungen 1-16 von 16

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten