Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom 16.11.2018 verfügte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA, im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber der beschwerdeführenden Gesellschaft folgende Anordnungen: "I. Gemäß § 70 Abs. 4d Bankwesengesetz (BWG), BGBl. 532/1993 idgF, iVm § 69 Abs. 2 iVm § 39 Abs. 2, Abs. 2b und Abs. 3 Z 3 BWG wird seitens der Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") der XXXX aufgetragen, für die D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die römisch 40 (im Folgenden: b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die römisch 40 (im Folgenden: b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das zugrundeliegende Verwaltungsstrafverfahren war zuvor nach Durchführung einer Vor-Ort-Prüfung der FMA durch Aufforderung zur Rechtfertigung an die beschwerdeführende juristische Person am 09.05.2017 eingeleitet worden. 2. Mit Schriftsatz vom 11.07.2017 erfolgte die Rechtfertigung der beschwerdeführenden Partei unter Vorlage von Risikoanalysen, Regelwerken sowie Besuchsberichten von Korrespondenzbanken. 3. Das... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang, zugleich festgestellter Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang, zugleich festgestellter Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 18.04.2018, Zl. W204 2183393-1/16E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Säumnisbeschwerde der Beschwerdeführerin wegen Verletzung der Entscheidungspflicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) betreffend den am 13.09.2017 gestellten Antrag auf Erteilung einer Konzession als Zahlungsinstitut in Spruchpunkt A) als unzulässig z... mehr lesen...