Entscheidungen zu § 91 ÄrzteG 1998

Verfassungsgerichtshof

11 Dokumente

Entscheidungen 1-11 von 11

TE Vfgh Beschluss 2008/6/25 B2218/07

Begründung: I. Mit Bescheid vom 12. September 2007 hat der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien der Beschwerde gegen den Bescheid vom 9. Mai 2007 des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien stattgegeben, diesen Bescheid behoben sowie den Antrag auf Gewährung der Witwenversorgung für den Zeitraum ab 1. Mai 2007 abgewiesen und einen Abfindungsbeitrag in der Höhe von € 4.388,01 gewährt. Gegen diesen Bescheid richt... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.06.2008

RS Vfgh 2008/6/25 B2218/07

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88ÄrzteG 1998
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Abänderung des bekämpften Bescheides des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien und Gewährung einer monatlichen Witwenversorgung; Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.06.2008

TE Vfgh Beschluss 2008/6/10 B1576/07

Begründung: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend) vom 5. Februar 2007 wurde der Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten, Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an di... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 10.06.2008

RS Vfgh 2008/6/10 B1576/07

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationÄrzteG 1998
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Arztes gegen ein demBerufungsbegehren voll Rechnung tragendes Erkenntnis desDisziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer mangels Beschwer;auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch eine Bindung an dieErkenntnisbegründung angesichts der Verpflichtung der ersten Instanzzu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.2008

TE Vfgh Erkenntnis 2006/6/21 V70/05 ua

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind vier Beschwerden der Ärztekammer für Wien gegen die im Instanzenzug ergangenen Bescheide des Vorstandes der Österreichischen Ärztekammer anhängig, mit denen die Umlagen zur Bedeckung der Kosten, die aus der Geschäftsführung der Österreichischen Ärztekammer erwachsen, für das erste bis einschließlich das vierte Quartal für das Jahr 2003 vorgeschrieben wurden. 2. Aus Anlass dieser, beim Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 21.06.2006

TE Vfgh Erkenntnis 2006/3/17 V24/05

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine Beschwerde der Ärztekammer für Wien gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Vorstandes der Österreichischen Ärztekammer anhängig, mit dem die Beschwerde gegen den Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, mit dem die Umlagen zur Bedeckung der Kosten, die aus der Geschäftsführung der Österreichischen Ärztekammer erwachsen, für das erste Halbjahr 2002 in der Höhe von EURO 990.302,75 vor... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 17.03.2006

RS Vfgh 2006/3/17 V24/05 - V70/05 ua

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangÄrzteG 1998 §91, §132UmlagenO und BeitragsO 2002 und 2003 der Österreichischen Ärztekammer
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Umlagen- und Beitragsordnung 2002 der Österreichischen Ärztekammer; keine Bedenken gegen die Festsetzung eines bestimmten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.03.2006

TE Vfgh Erkenntnis 2003/6/25 B1876/02

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist als Arzt Angehöriger der Ärztekammer für Wien. Mit Berufungsbescheid vom 2. Dezember 2002 wies der Vorstand der Ärztekammer für Wien das Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen die erstinstanzliche Vorschreibung der Kammerumlage zur Wiener Ärztekammer sowie der Kammerumlage zur Österreichischen Ärztekammer für das Jahr 2001 in näher bezeichneter Höhe ab. 2. Gegen diesen Berufungsbescheid richtet sich die vorliegen... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 25.06.2003

RS Vfgh 2003/6/25 B1876/02

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2StGG Art5ÄrzteG 1998 §91UmlagenO der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2001 §1
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Verordnungsermächtigung im Ärztegesetz zur Erlassung von Umlagenordnungen in den Bundesländern im Hinblick auf länderweise unterschiedliche Beitragsreg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.06.2003

TE Vfgh Erkenntnis 2002/3/4 B2098/99

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Angehöriger der Ärztekammer für Steiermark und Vertragszahnarzt der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte, mit der er einen Einzelvertrag abgeschlossen hat. 2. Mit einem an die Paritätische Schiedskommission für das Land Steiermark gerichteten Schreiben vom 16. Februar 1999 stellte er unter Bezugnahme auf §344 Abs3 ASVG den (näher begründeten) Antrag, "bis zur Klärung der Rechtslage... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 04.03.2002

RS Vfgh 2002/3/4 B2098/99

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art8ÄrzteG 1998 §66ÄrzteG 1998 §91ASVG §345AVG §68 Abs1DSG §1Schiedskommissionsverordnung, BGBl 128/1991 §16
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zurückweisung bzw Abweisung von Anträgen eines Arztes hinsichtlich des Absehens von der Einbehaltung von Beiträgen und Umla... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 04.03.2002

Entscheidungen 1-11 von 11

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten