1 Mit Bescheid vom 8. November 2018 setzte die belangte Behörde den Beitrag des Revisionswerbers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2017 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Beitragsordnung) mit EUR 6.997,10 fest. Mit Bescheid vom 6. Mai 2019 setzte die belangte Behörde diesen Beitrag für das Jahr 2018 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung mit EUR 8.876,52 fest. Mit Bescheid vom 8. November 2018 ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §112 Abs1 ÄrzteG 1998 §2 ÄrzteG 1998 §2 Abs3 ÄrzteG 1998 §41 Abs4 ÄrzteG 1998 §41 Abs5 ÄrzteG 1998 §41 Abs7 ÄrzteG 1998 § 112 heute ÄrzteG 1998 § 112 gültig ab 27.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2006 ÄrzteG 1998 §... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Berufsoffizierin im militärmedizinischen Dienst im Rang einer Oberstärztin (MBO 1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wird als Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin im Sanitätszentrum Süd (in Graz), und zwar für die medizinische Betreuung von Grundwehrdienern, verwendet. Seit Jänner 2011 hob die Ärztekammer für die Steiermark von ihr, nach ihrer Eintragung in die Ärzteliste, Beiträge für die Ärztekammerumlage (f... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §41 Abs1;ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §68 Abs1;ÄrzteG 1998 §69;
Rechtssatz: Ist die Ärztin in die Ärzteliste eingetragen, übt sie ihren Beruf in Graz, also im Bereich der Ärztekammer für die Steiermark aus und bezieht sie als Beamtin im Dienstverhältnis keine Alters- oder ständige Invaliditätsversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds, gehört sie gemäß § ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §41;
Rechtssatz: Die Stellung entsprechend einer Amtsärztin kommt einer Militärärztin gemäß § 41 Abs. 7 ÄrzteG 1998 nicht zu, weil derartiges lediglich für eine Tätigkeit als Amtssachverständige vorgesehen wäre und § 41 ÄrzteG 1998 im Übrigen klar zwischen Amtsärzten, Polizeiärzten und Militärärzten unterscheidet. ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §68;ÄrzteG 1998 §69;ÄrzteG 1998 §91 Abs3;
Rechtssatz: § 91 Abs. 3 ÄrzteG 1998 knüpft die Bemessung der Kammerumlage an die Einnahmen des Kammerangehörigen aus der ärztlichen Tätigkeit. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes umfasst die Ausübung des ärztlichen Berufes jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnis... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §68;ÄrzteG 1998 §69 Abs1;ÄrzteG 1998 §91 Abs1;
Rechtssatz: Die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von einer Militärärztin erbrachte Tätigkeit als Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin im Sanitätszentrum, begründet unabhängig von der Strukturierung der Aufgaben, ihre Zugehörigkeit zur Ärztekammer und somit gemä... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/02 Gehaltsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AKG 1992 §17 Abs1;AKG 1992 §61;ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §68;ÄrzteG 1998 §69 Abs1;ÄrzteG 1998 §91 Abs1;GehG 1956 §20;
Rechtssatz: Das ÄrzteG 1998 begründet für die Kammermitglieder (in seinen §§ 69 Abs. 1 und 91 Abs. 1) nicht nur die Pflicht zur Entrichtung der Ärztekammerumlage. Vielmehr stehen dem - typisi... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §41 Abs7;ÄrzteG 1998 §68;ÄrzteG 1998 §69 Abs1;ÄrzteG 1998 §91 Abs1;GehG 1956 §20 Abs1;
Rechtssatz: Auf die Frage des Überwiegens der öffentlichen oder privaten Interessen am Dienstverhältnis (vgl. zur Problematik dieser Differenzierung etwa Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 113 f, mwN) kommt es im Zusammenhang mit § 20... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2007 festgesetzt. In der Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer habe in dem für die Berechnung des Fondsbeitrages hier maßgebenden Kalenderjahr 2004 einerseits Einkünfte aus selbständiger Arbeit und andererseits Bruttobezüge als Militärarzt im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Landesverteidi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der vom Beschwerdeführer zu leistende Beitrag zum Wohlfahrtsfonds gemäß Abschnitt I Abs. 9 der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Beitragsordnung) für das Jahr 2006 mit EUR 5.481,99 und für das Jahr 2007 mit EUR 6.300,00 festgesetzt. Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der vom Beschwerdeführer zu leistende Beitrag zum Wohlfahrtsfonds gemäß Abschnitt römisch eins Absa... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §112 Abs1; ÄrzteG 1998 §2 Abs3; ÄrzteG 1998 §2; ÄrzteG 1998 §41 Abs4; ÄrzteG 1998 §41 Abs5; ÄrzteG 1998 §41 Abs7; ÄrzteG 1998 § 112 heute ÄrzteG 1998 § 112 gültig ab 27.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2006 ÄrzteG 1... mehr lesen...