Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 WBFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2001/12/11 5Ob275/01d

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Entscheidung | OGH | 11.12.2001

TE OGH 1990/4/10 5Ob10/90

Begründung: Die Klägerin hat den Beklagten aufgrund von Wohnungsreservierungs- und Kaufverträgen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 1976 und 1977 geschlossen wurden, je mit Wohnungseigentum zu verbindende Anteile an der Liegenschaft Wien 9., Hahngasse 21, übertragen, auf der sie unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der Wohnbauförderung 1968 eine Wohnungseigentumsanlage errichten ließ. Nach dem Inhalt des Förderungsaktes der MA 50 wurde auf der Liegenschaft ein Wohnha... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.04.1990

TE OGH 1988/9/20 5Ob64/88

Begründung: Mit Kaufvertrag vom 5. März 1973 (Beilage A) haben die beiden Beklagten als Eigentümer je einer Hälfte der Liegenschaft EZ 4812 KG Brigittenau mit dem Haus Wien 20., Klosterneuburgerstraße 127 dem Kläger 97/6000-Miteigentumsanteile an dieser Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an dem in gesonderter Vereinbarung näher bezeichneten Objekt verbunden werden sollte, um S 92.000,-- verkauft. Geplant war die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage unter Zuhilfenahme öff... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.09.1988

RS OGH 1988/9/20 5Ob64/88

Norm: WBFG 1968 §2 Abs1 Z11
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 1 Z 11 WBFG 1968 gehören zu den Gesamtbaukosten auch die Kosten der Errichtung der für Kraftfahrzeuge bestimmten Einstellplätze (Garagen) und Abstellplätze, sofern deren Herstellung aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu erfolgen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 64/88 Entscheidungstext OGH 20.09.1988 5 Ob 64/88 Veröff: WoBl 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1988

TE OGH 1987/12/4 5Ob93/87 (5Ob94/87)

Begründung: Die klagende Partei war seit 17. Mai 1972 bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 2646 KG Meidling und errichtete auf dieser in den Jahren 1974 bis 1976 als Wohnungseigentumsorganisatorin die Wohnhausanlage Wien 12., Eichenstraße 2 c, Block II. Es wurden hiebei insgesamt 100 Wohnungen, drei Gassenlokale, ein Büro mit Werkstätte und Nebenraum, eine Garage mit 26 Stellplätzen, 11 KFZ-Stellplätze im Freien und 6 KFZ-Stellplätze unter Dach geschaffen. Der Erstbe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.12.1987

TE OGH 1987/1/27 5Ob169/86

Begründung: Die klagende Partei errichtete als Wohnungseigentumsorganisatorin in der Zeit vom 25. April 1975 bis zum 31. März 1977 auf der Liegenschaft EZ 15 KG Ober St. Veit, die sie mit Kaufvertrag vom 31. Juli/31. August 1972 erworben hatte, die Wohnhausanlage Wien 13., Schweizertalstraße 13; die Finanzierung erfolgte im Rahmen der Wohnbauförderung 1968. Der Beklagte ist Wohnungseigentumsbewerber hinsichtlich der Wohnung top. Nr. 13 und des Büros top. Nr. 14 im Dachgeschoß dies... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.1987

RS OGH 1987/1/27 5Ob169/86

Norm: WBFG 1968 §2 Abs1 Z9WBFG 1968 §2 Abs1 Z10WBFG 1968 §2 Abs1 Z11
Rechtssatz: Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, daß die Kosten der Begehbarmachung der zu den einzelnen Wohnungen oder Geschäftsräumen gehörenden Terrassen als Teil der Gesamtbaukosten von den Eigentümern (Benützern) der übrigen Wohnungen (Geschäftsräumen) des Hauses anteilsmäßig mitgetragen werden, obgleich ihnen diese Terrassen nicht zugute kommen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.1987

RS OGH 1987/1/27 5Ob169/86, 5Ob93/87 (5Ob94/87)

Norm: WBFG 1968 §2 Abs1 Z9WBFG 1968 §2 Abs1 Z10WBFG 1968 §2 Abs1 Z11
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhang dieser Bestimmung ergibt sich, daß mit den bei der Nutzflächenberechnung nicht zu berücksichtigenden Terrassen nur solche gemeint sind, die zu einer Wohnung (Geschäftsraum) und nicht zu den der gemeinsamen Benützung aller Bewohner dienenden Gebäudeteilen gehören. Entscheidungstexte 5 Ob 16... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.01.1987

TE OGH 1986/12/9 5Ob174/86

Entscheidungsgründe: Mit der am 16.7.1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Eigenmittelrestes an Grund- und Baukosten für die Eigentumswohnung Wien 13., Mariensteig 3/II/2, in der Höhe von S 50.898,54 samt 12 % Zinsen seit 16.12.1981 und 18 % Umsatzsteuer von diesen Zinsen. Sie brachte vor (ON 1 und 7, AS 77, 79, 87): Grundlage der Klageforderung sei der Kauf- un... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.12.1986

RS OGH 1986/12/9 5Ob174/86, 5Ob64/88, 5Ob10/90

Norm: WBFG 1968 §2 Abs1 Z11WEG 1975 §6WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Die Aufteilung der Grundkosten und Baukosten, ob sie nun nach den parifizierten Anteilen (Nutzwerten) oder nach den Nutzflächen geschieht, ist unter Einbeziehung nicht nur der Wohnungen oder Geschäftsräume, sondern auch der sonstigen Räumlichkeiten vorzunehmen, denen bestimmte Miteigentumsanteile an der Liegenschaft zugeordnet sind (hier: Garagen). Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.1986

RS OGH 1980/1/8 5Ob680/79, 5Ob57/86, 5Ob174/86, 5Ob169/86, 5Ob64/88, 5Ob10/90, 5Ob275/01d

Norm: WBFG 1968 §2 Abs1 Z10WBFG 1968 §34 Abs2WEG 1975 §19
Rechtssatz: Nach dem WBFG 1968 hat die Baukostenaufteilung und Annuitätenaufteilung nach dem Nutzflächenschlüssel zu erfolgen. Soweit diese Spezialbestimmungen nicht Platz greifen, insbesondere bezüglich der Eigenmittel oder der Finanzierung mit sonstigen Fremdmitteln wie Sparkassendarlehen, ist mangels Anwendbarkeit der Berechnung nach § 19 WEG 1975 auf abweichende Vereinbarungen nach §... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.01.1980

RS OGH 1979/7/10 4Ob538/79

Norm: ABGB §1056WBFG 1968 §2 Abs1 Z11WBFG 1968 §34WEG 1975 §23
Rechtssatz: Die Wohnungswerber, die nicht selbst Förderungswerber und Darlehensnehmer sind, haben keine rechtliche Möglichkeit, ihrer Auffassung über die angemessene Höhe der Gesamtbaukosten im Überprüfungsverfahren Gehör zu verschaffen. Die Prüfung der Endabrechnung durch das Amt der Landesregierung kann daher den einzelnen Wohnungswerber, kraft WBFG nicht binden. Eine Bindung kann... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1979

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