Norm: BThPG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die in § 7 Abs 1 Z 1 BThPG für die Anrechnung von Ballettdienstzeiten zur Bemessung des Ruhegenusses vorgesehene Untergrenze des vollendeten 15. Lebensjahres ist sachlich begründet und steht daher weder im Widerspruch zur Verfassung noch liegt ein Fall der Diskriminierung wegen des Alters vor. Entscheidungstexte 9 ObA 38/07i Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs1BPG §7 Abs2
Rechtssatz: Da für den Bereich der Invaliditätsversorgung seitens des Gesetzgebers (siehe §7 Abs1 erster Satz BPG) keinerlei Unverfallbarkeitsfristen vorgesehen sind, ist das Kriterium einer Wartezeit im Bezug auf Invaliditätspensionszusagen ausschließlich als Leistungsvoraussetzung konzipiert. Anwartschaften auf eine Invaliditätspension werden im Falle eines Arbeitgeberwechsels zwar nicht unverfallbar, dürfen nach ... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs1
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, wonach eine Arbeitnehmerkündigung den Verfall von Anwartschaften nach sich ziehen soll, ist grundsätzlich zulässig. Eine Pensionszusage, die keine gegenteilige (positive) Vereinbarung enthält, unterliegt der gesetzlichen Regelung des §7 Abs1 BPG; daher verfallen in einem solchem Fall bei Selbstkündigung derartige Anwartschaften. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BThPG §1 Abs2BThPG §4 Abs1BThPG §7 Abs1
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Vollbeschäftigung eines Dirigenten im Sinne des § 1 Abs 2 lit b BThPG. Berechnung seiner Ruhegenuß - Anwartschaft gemäß § 4 Abs 1, § 7 Abs 1 BThPG (unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten seit 1945). Entscheidungstexte 4 Ob 7/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1971 4 Ob 7/71 ... mehr lesen...