Entscheidungsgründe: Die am 5. 4. 1958 geborene Klägerin war vom 1. 9. 1972 bis 31. 1. 1998 an der Wiener Staatsoper als Balletttänzerin beschäftigt. Seit 1. 2. 1998 bezieht sie Ruhegenussleistungen nach dem Bundestheaterpensionsgesetz (BThPG). Die Beklagte legte der Berechnung des Ruhegenusses gemäß § 7 Abs 1 Z 1 BThPG die ab der Vollendung des 15. Lebensjahres absolvierten Dienstzeiten der Klägerin zugrunde. Die am 5. 4. 1958 geborene Klägerin war vom 1. 9. 1972 bis 31. 1. 1998 ... mehr lesen...
Norm: BThPG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die in § 7 Abs 1 Z 1 BThPG für die Anrechnung von Ballettdienstzeiten zur Bemessung des Ruhegenusses vorgesehene Untergrenze des vollendeten 15. Lebensjahres ist sachlich begründet und steht daher weder im Widerspruch zur Verfassung noch liegt ein Fall der Diskriminierung wegen des Alters vor. Entscheidungstexte 9 ObA 38/07i Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der I*****, deren Rechtsnachfolgerin die beklagte Partei ist, am 23. Oktober 1992 einen Angestelltenvertrag ab, welcher am 1. Jänner 1993 beginnen sollte und bis 31. Dezember 1993 befristet war. Eine Kündigung wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Am selben Tag schloss der Kläger mit der I***** auch einen Dienst- und Geschäftsführungsvertrag ab, der das ab 1. 1. 1994 weiterlaufende Dienstverhältnis des Klägers als Geschäftsführer regelte. A... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs1BPG §7 Abs2
Rechtssatz: Da für den Bereich der Invaliditätsversorgung seitens des Gesetzgebers (siehe §7 Abs1 erster Satz BPG) keinerlei Unverfallbarkeitsfristen vorgesehen sind, ist das Kriterium einer Wartezeit im Bezug auf Invaliditätspensionszusagen ausschließlich als Leistungsvoraussetzung konzipiert. Anwartschaften auf eine Invaliditätspension werden im Falle eines Arbeitgeberwechsels zwar nicht unverfallbar, dürfen nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 12. 1. 1951 geborene Kläger stand zur beklagten Partei vom 1. 1. 1978 bis 30. 6. 2000 in einem Dienstverhältnis, das durch eine vom Kläger erklärte Kündigung endete. Der Kläger hatte von der beklagten Partei im Rahmen eines Sondervertrages, der ein Standardvertrag für vergleichbare Mitarbeiter war, mit Schreiben vom 13. 7. 1992 eine Pensionszusage erhalten, die unter anderem folgenden Inhalt aufweist: "1. Diese Pensionszusage gilt für den Fall, dass Ihr ... mehr lesen...
Norm: BPG §7 Abs1
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, wonach eine Arbeitnehmerkündigung den Verfall von Anwartschaften nach sich ziehen soll, ist grundsätzlich zulässig. Eine Pensionszusage, die keine gegenteilige (positive) Vereinbarung enthält, unterliegt der gesetzlichen Regelung des §7 Abs1 BPG; daher verfallen in einem solchem Fall bei Selbstkündigung derartige Anwartschaften. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BThPG §1 Abs2BThPG §4 Abs1BThPG §7 Abs1
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Vollbeschäftigung eines Dirigenten im Sinne des § 1 Abs 2 lit b BThPG. Berechnung seiner Ruhegenuß - Anwartschaft gemäß § 4 Abs 1, § 7 Abs 1 BThPG (unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten seit 1945). Entscheidungstexte 4 Ob 7/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1971 4 Ob 7/71 ... mehr lesen...