Begründung: Ob der Liegenschaft EZ 314 GB ***** (öffentliches Wassergut) ist das Eigentumsrecht für die Antragstellerin einverleibt. Ob der Liegenschaft EZ 303 GB ***** (öffentliches Gut - Straßen und Wege), das ua das Grundstück 3099/4 („Gewässer fließ.“) umfasst, ist das Eigentumsrecht für die Stadtgemeinde F***** (in der Folge immer: Stadtgemeinde) einverleibt. Mit am 1. 12. 2009 beim Grundbuchsgericht eingelangtem Gesuch beantragt die Antragstellerin unter Vorlage einer Anerkenn... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 410, die Revisionsrekurswerberin Eigentümerin der EZ 166, beide Grundbuch *****. Ob der Liegenschaft EZ 166 ist zu C-LNr 1a zu TZ 1094/53 die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und Reitens für EZ 18 einverleibt. Die EZ 18 stand vormals im Eigentum der S*****AG. Mit Kaufvertrag vom 27. 11. 1952, verbüchert unter TZ 1094/53, verkaufte die S*****AG den Käufern Johann und Theresia K***** aus der EZ 18 eine ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist sub B-LNR 4a zu ¼-Anteil das Eigentumsrecht für Friedrich A*****, geboren *****, einverleibt. Hinsichtlich dieses Miteigentumsanteils ist sub C-LNR 7a das Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten Michaela R*****-A*****, geboren *****, einverleibt. Die Antragstellerin begehrte unter Vorlage einer - nicht beglaubigten - Kopie einer Sterbeurkunde, wonach „Friedrich Johann Albrecht A*****” am ***** verstorben sei, sowie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren aufgrund des rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses des Bezirksgerichts Linz vom 11. August 2006, GZ 40 A 774/05s-20 sowie unter Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ob den der Dipl.-Kfm. M***** B***** grundbücherlich zugeschriebenen 300/1000-Anteilen der EZ 1***** Grundbuch ***** (B-LNR 3) folgende bücherliche Eintragungen: a) Die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller, b) die Einverleibung des Vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei, vertreten durch die Österreichische Bundesforste AG, verkaufte dem Zweitbeklagten 2006 ein ungefähr 4 km2 großes Gebiet des Tennengebirges. Der Käufer wurde im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Die klagende Partei begehrte, gestützt auf § 4 Abs 8 WRG und § 1 Abs 3a Bundesforstegesetz 1996, die Feststellung der Nichtigkeit der Kaufverträge. Sie begründete ihr Feststellungsinteresse damit, dass sie im selbständigen Wirkungsbereich Vo... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem einzigen, 3.959 m2 großen Grundstück Nr 1824/2, das sie mit Mietvertrag vom 20. 10. 2006 an die Zweitantragstellerin vermietete. Unter Vorlage des Mietvertrags vom 20. 10. 2006 und einer Nachtragsvereinbarung vom 7. 3. 2008 beantragen die Antragstellerinnen die Einverleibung des Bestandrechts gemäß Punkt VI. sowie des Vorkaufsrechts gemäß Punkt XVII. je dieses Mietvertrags zugunsten der Zweitantragstelle... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1
Rechtssatz: Von Grundbuchsurkunden, die so zusammenhängen, dass eine integrierender Bestandteil der anderen ist (und die daher gemeinsam im Original vorgelegt werden müssen), kann nur dann gesprochen werden, wenn alle zusammen, keine jedoch für sich allein die für das konkrete Eintragungsbegehren erforderlichen konstitutiven Eintragungsvoraussetzungen enthalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1GBG §136 Abs1
Rechtssatz: Grundbuchsurkunden im Sinne dieser Bestimmung sind solche, die in materieller und formeller Hinsicht die konstitutiven Voraussetzungen der vorzunehmenden Grundbuchshandlung enthalten. So muss zB der Privaturkunde, auf Grund der die Einverleibung eines Rechtes begehrt wird, ein gültiger Rechtsgrund für das einzutragende Recht zu entnehmen sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1
Rechtssatz: Sind alle wesentlichen Eintragungsgrundlagen für einen bestimmten Verbücherungsakt in einer Urkunde enthalten, die auch kein Bedenken gegen ihre Vollständigkeit erweckt, so bedarf es nur der Vorlage dieser Urkunde im Original. Ist allerdings ein vollständiges Bild über den Inhalt des zu verbüchernden Vertrages nur aus mehreren Urkunden zusammen zu gewinnen, dann sind alle einzelnen von ihnen Urkunden, auf Grund de... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1
Rechtssatz: Die Ausfertigung eines Notariatsaktes ist als Original im Sinne des § 87 Abs 1 GBG anzusehen; sieht diese Ausfertigung so aus, dass der gesamte Notariatsakt einschließlich Vollmacht fotokopiert, gebunden und vom Inhaber der Urschrift beglaubigt wurde, so verleiht eine solche Ausfertigung der beigebundenen Vollmacht die Qualität eines Originals. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im Grundbuch ***** ist im Eigentumsblatt des mit Wohnungseigentum an einer Wohnung verbundenen Anteils *****, der *****-Anteile der Gesamtliegenschaft umfaßt, auf Grund des Kaufvertrages vom 14.9.1990 und der Schenkungsverträge vom 31.1.1991 und 3.10.1991 das Eigentumsrecht für die Antragstellerin vorgemerkt. Mit dem am 19.Dezember 1991 eingebrachten Antrag begehrte die vorgemerkte Eigentümerin unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Ge... mehr lesen...
Begründung: Mit dem nun angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht auch den Antrag des Josef F***, das auf dessen 206/5553 Miteigentumsanteilen der Liegenschaft EZ 1012 des Grundbuches über die Kat.Gem. Liezen, mit welchem Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, zu COZ 51 zugunsten der Werbegemeinschaft der Liezener Wirtschaftstreibenden einverleibte Wiederkaufsrecht gemäß § 136 GBG zu löschen, abgewiesen. Die
Begründung: dieser Entscheidung läßt sich dahin zusammenfassen, da... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1GBG §136
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG ist die mangelnde Übereinstimmung des Grundbuches mit der wirklichen Rechtslage; sie kommt dann zur Anwendung, wenn nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten, grundbücherlich aber noch nicht durchgeführt worden ist, die begehrte Eintragung also nur deklarative Bedeutung hat. Als Grundlage der Eintragung genügt im Fall des § 136... mehr lesen...