Begründung: Ob der Liegenschaft EZ 314 GB ***** (öffentliches Wassergut) ist das Eigentumsrecht für die Antragstellerin einverleibt. Ob der Liegenschaft EZ 303 GB ***** (öffentliches Gut - Straßen und Wege), das ua das Grundstück 3099/4 („Gewässer fließ.“) umfasst, ist das Eigentumsrecht für die Stadtgemeinde F***** (in der Folge immer: Stadtgemeinde) einverleibt. Mit am 1. 12. 2009 beim Grundbuchsgericht eingelangtem Gesuch beantragt die Antragstellerin unter Vorlage einer Anerkenn... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 410, die Revisionsrekurswerberin Eigentümerin der EZ 166, beide Grundbuch *****. Ob der Liegenschaft EZ 166 ist zu C-LNr 1a zu TZ 1094/53 die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und Reitens für EZ 18 einverleibt. Die EZ 18 stand vormals im Eigentum der S*****AG. Mit Kaufvertrag vom 27. 11. 1952, verbüchert unter TZ 1094/53, verkaufte die S*****AG den Käufern Johann und Theresia K***** aus der EZ 18 eine ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist sub B-LNR 4a zu ¼-Anteil das Eigentumsrecht für Friedrich A*****, geboren *****, einverleibt. Hinsichtlich dieses Miteigentumsanteils ist sub C-LNR 7a das Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten Michaela R*****-A*****, geboren *****, einverleibt. Die Antragstellerin begehrte unter Vorlage einer - nicht beglaubigten - Kopie einer Sterbeurkunde, wonach „Friedrich Johann Albrecht A*****” am ***** verstorben sei, sowie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren aufgrund des rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses des Bezirksgerichts Linz vom 11. August 2006, GZ 40 A 774/05s-20 sowie unter Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ob den der Dipl.-Kfm. M***** B***** grundbücherlich zugeschriebenen 300/1000-Anteilen der EZ 1***** Grundbuch ***** (B-LNR 3) folgende bücherliche Eintragungen: a) Die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller, b) die Einverleibung des Vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei, vertreten durch die Österreichische Bundesforste AG, verkaufte dem Zweitbeklagten 2006 ein ungefähr 4 km2 großes Gebiet des Tennengebirges. Der Käufer wurde im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Die klagende Partei begehrte, gestützt auf § 4 Abs 8 WRG und § 1 Abs 3a Bundesforstegesetz 1996, die Feststellung der Nichtigkeit der Kaufverträge. Sie begründete ihr Feststellungsinteresse damit, dass sie im selbständigen Wirkungsbereich Vo... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem einzigen, 3.959 m2 großen Grundstück Nr 1824/2, das sie mit Mietvertrag vom 20. 10. 2006 an die Zweitantragstellerin vermietete. Unter Vorlage des Mietvertrags vom 20. 10. 2006 und einer Nachtragsvereinbarung vom 7. 3. 2008 beantragen die Antragstellerinnen die Einverleibung des Bestandrechts gemäß Punkt VI. sowie des Vorkaufsrechts gemäß Punkt XVII. je dieses Mietvertrags zugunsten der Zweitantragstelle... mehr lesen...
Begründung: Die EZ ***** GB ***** weist ua folgenden Grundbuchstand auf: B-LNR 49: 35/14581-Anteile im Rang 4420/1983 Wohnungseigentum an W 15 St II Eigentümer: Mag. Ingrid B***** B-LNR 51: 69/14581-Anteile im Rang 1588/1984 Wohnungseigentum an W 17 St II Eigentümer: Mag. Hermann S***** B-LNR 89: 124/14581-Anteile im Rang 4421/1983 Wohnungseigentum an W 1 St III Eigentümer: Dr. Ahmadi R***** B-LNR 96: 77/29162-Anteile im Rang 4421/1983 Wohnungseigentum an W 10 St III Eigentümer: W... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte im Sinn des § 136 Abs 1 GBG bei mehreren, näher bezeichneten, im Eigentum der E***** G***** V. F***** GmbH (FN *****) stehenden Liegenschaften die „Einverleibung des Eigentumsrechtes". Die Antragstellerin legte dazu den als Notariatsakt errichteten Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 20. 8. 2004, eine Amtsbestätigung des öffentlichen Notars Dr. Harald P***** vom 28. 1. 2005, einen beglaubigten Firmenbuchauszug (mit historischen Daten) vom ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten ob der EZ 84 GB ***** die Einverleibung des Eigentumsrechts an bestimmten Anteilen und des Wohnungseigentumsrechts an im Einzelnen angeführten Objekten, die Löschung sämtlicher Anmerkungen der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975, die Verbindung der Anteile B-LNR 23 und 25 gemäß §§ 5 Abs 3, 13 Abs 3 WEG 2002, die Löschung der Pfandrechte C-LNR 10 und 13 sowie des Belastungs- und Veräußerungsverbots C-LNR 26, ... mehr lesen...
Begründung: Auf dem im
Spruch: angeführten Liegenschaftsanteil sind unter C-LNR 154 das Fruchtgenussrecht und unter C-LNR 155 ein Belastungs- und Veräußerungsverbot je für a) Ing. Anton K***** b) Johanna K***** einverleibt. Das Belastungs- und Veräußerungsverbot ist im Eigentumsblatt angemerkt. Die Eigentümerin begehrt auf Grund der Ing. Anton K***** betreffenden Sterbeurkunde der Marktgemeinde G***** vom 22. 8. 2005 und auf Grund der notariell beglaubigten Löschungserklärung der zwe... mehr lesen...
Begründung: Erich E***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 133 GB *****, zu dessen Gutsbestand das Grundstück 1390/3 gehört. Die Antragsteller sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 343 GB *****. Zu TZ 732/2005 wurde vom Eigentümer der Liegenschaft EZ 133 GB ***** eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung erwirkt. Am 10. 2. 2005 stellten Erich E***** und die Antragsteller in einer „Vorbemerkung" zu einem „Tauschvertrag" übereinstimmend fest, dass zwischen ihnen bzw ihren Rech... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- und Zweitantragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das landwirtschaftlich genutzte, direkt an den Attersee angrenzende Grundstück 74/1 gehört. Die Dritt- und Viertantragsteller sind Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, bestehend aus dem Grundstück 77/2. Diese Liegenschaft liegt nicht direkt am Attersee, sondern jenseits der an den Ufergrundstücken vorbeiführenden ... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Liegenschaftseigentümerin begehrte unter Vorlage des Originals einer vom Bevollmächtigten einer deutschen Bausparkasse unterfertigten Löschungserklärung und der von einem deutschen Notar beglaubigten Abschrift der (notariellen) Ausfertigung der ua diesem Machthaber erteilten Vollmacht (§ 42 dBeurkundungsG) die Einverleibung einer Pfandrechtslöschung. Die antragstellende Liegenschaftseigentümerin begehrte unter Vorlage des Originals einer vom Bevoll... mehr lesen...
Begründung: Im Zeitpunkt der Einleitung dieses Grundbuchsverfahrens war Johanna T***** als grundbücherliche Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ ***** einverleibt. Johanna T*****, geboren am 7. 10. 1915, ist am 25. 3. 2004 verstorben. Das Verlassenschaftsverfahren ist zu 1 A 100/04a beim Bezirksgericht Landeck anhängig. Am 24. 10. 2002 stellten Johanna T***** und die nunmehrige Antragstellerin übereinstimmend den Inhalt eines zwischen ihnen am 16. 10. 1972 abgeschlossenen Kaufve... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist unter C-LNr 2a aufgrund der Pfandurkunde vom 29. 9. 1981 das Pfandrecht im Höchstbetrag von S 2,000.000 zugunsten der Pfandgläubigerin P***** GmbH einverleibt. Im Spaltungsplan vom 17. 10. 2002 wurde durch Abspaltung von der bisherigen Pfandgläubigerin eine neue Kapitalgesellschaft mit dem Namen "P***** GmbH", das ist die Antragstellerin, mit Sitz in W***** gegründet. Unter Punkt II des Spaltungsplanes (Beschreibung des auf di... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften EZ *****, ***** und ***** jeweils Grundbuch ***** mit den Grundstücksadressen ***** bzw *****, ist die "Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken". Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrt die Antragstellerin die Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 Abs 1 GBG dahin, dass bei den bezeichneten Liegenschaften anstelle der "Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken" als Liegenschaftseigentümerin die "Russische Föd... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach Johanna W*****, verstorben am 3. 3. 2002, wurde vom Bezirksgericht Meidling als Verlassenschaftsgericht zu GZ 2 A 98/02d-40 mit Beschluss vom 21. 5. 2003 aufgrund der rechtskräftigen Einantwortungsurkunde die Vormerkung der Eigentumsrechte der Antragsteller je zur Hälfte ob der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, bewilligt. Nach Einlangen der Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom 30. 5. 2003 beantragten die Antragsteller beim Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage vom 26. 2. 2003 begehrt die Klägerin von der H***** & B***** gesellschaft mbH, ***** die Zahlung eines Betrages von EUR 5.152,87 an rückständigen Bewirtschaftungskosten für den Zeitraum 1. 10. 2002 bis 1. 2. 2003. Unter Vorlage eines Firmenbuchauszuges vom 27. 2. 2003 brachte die klagende Partei vor, die Beklagte sei gemäß § 5 WEG sowie aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses vom 26. 3. 1997, wonach sie (FN 47745w) als übernehmende G... mehr lesen...
Begründung: Die drei Liegenschaftseigentümer (und früheren Verpflichteten) stützen ihren - vom Erstgericht als Exekutionssache in einem (bereits eingestellten) Zwangsversteigerungsverfahren behandelten - Antrag auf Löschung eines auf den Anteilen der Erst- und Zweitantragsteller einverleibten Zwangspfandrechts darauf, es sei wegen amtswegiger Löschung der Pfandgläubigerin, einer GmbH, gemäß § 131 Abs 2 lit a GBG gegenstandslos. Diese Löschung der Pfandgläubigerin gemäß § 2 AmtsLG i... mehr lesen...
Begründung: Das aus dem
Spruch: ersichtliche Eintragungsbegehren der Antragsteller (andere Eintragungen wurden schon vom Erstgericht bewilligt und spielen im Rechtsmittelverfahren keine Rolle mehr) stützt sich auf den Gütergemeinschaftsvertrag vom 28. 11. 2000, der in den hier maßgeblichen Punkten lautet wie folgt: Zweitens: Vereinbarung der Gütergemeinschaft (1) Die Ehegatten, Herr Kurt und Frau Philomena S***** errichten hiemit eine auf die Liegenschaft Einlagezahl ***** be... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar nachträglich den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 28. 9. 2000 für zulässig erklärt, weil es meinte, im Rechtsmittel des Dr. Herbert J***** würden Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung iSd § 14 Abs 1 AußStrG angesprochen, doch liegen die Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Die Entscheidung des Rekursgerichtes, wonach eine Berichtigung des zu 3 Nc 33/96-2 (TZ 1283/96) des Bezirksgerichtes Schla... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1
Rechtssatz: Von Grundbuchsurkunden, die so zusammenhängen, dass eine integrierender Bestandteil der anderen ist (und die daher gemeinsam im Original vorgelegt werden müssen), kann nur dann gesprochen werden, wenn alle zusammen, keine jedoch für sich allein die für das konkrete Eintragungsbegehren erforderlichen konstitutiven Eintragungsvoraussetzungen enthalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1GBG §136 Abs1
Rechtssatz: Grundbuchsurkunden im Sinne dieser Bestimmung sind solche, die in materieller und formeller Hinsicht die konstitutiven Voraussetzungen der vorzunehmenden Grundbuchshandlung enthalten. So muss zB der Privaturkunde, auf Grund der die Einverleibung eines Rechtes begehrt wird, ein gültiger Rechtsgrund für das einzutragende Recht zu entnehmen sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1
Rechtssatz: Sind alle wesentlichen Eintragungsgrundlagen für einen bestimmten Verbücherungsakt in einer Urkunde enthalten, die auch kein Bedenken gegen ihre Vollständigkeit erweckt, so bedarf es nur der Vorlage dieser Urkunde im Original. Ist allerdings ein vollständiges Bild über den Inhalt des zu verbüchernden Vertrages nur aus mehreren Urkunden zusammen zu gewinnen, dann sind alle einzelnen von ihnen Urkunden, auf Grund de... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1
Rechtssatz: Die Ausfertigung eines Notariatsaktes ist als Original im Sinne des § 87 Abs 1 GBG anzusehen; sieht diese Ausfertigung so aus, dass der gesamte Notariatsakt einschließlich Vollmacht fotokopiert, gebunden und vom Inhaber der Urschrift beglaubigt wurde, so verleiht eine solche Ausfertigung der beigebundenen Vollmacht die Qualität eines Originals. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im Grundbuch ***** ist im Eigentumsblatt des mit Wohnungseigentum an einer Wohnung verbundenen Anteils *****, der *****-Anteile der Gesamtliegenschaft umfaßt, auf Grund des Kaufvertrages vom 14.9.1990 und der Schenkungsverträge vom 31.1.1991 und 3.10.1991 das Eigentumsrecht für die Antragstellerin vorgemerkt. Mit dem am 19.Dezember 1991 eingebrachten Antrag begehrte die vorgemerkte Eigentümerin unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Ge... mehr lesen...
Begründung: Mit dem nun angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht auch den Antrag des Josef F***, das auf dessen 206/5553 Miteigentumsanteilen der Liegenschaft EZ 1012 des Grundbuches über die Kat.Gem. Liezen, mit welchem Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, zu COZ 51 zugunsten der Werbegemeinschaft der Liezener Wirtschaftstreibenden einverleibte Wiederkaufsrecht gemäß § 136 GBG zu löschen, abgewiesen. Die
Begründung: dieser Entscheidung läßt sich dahin zusammenfassen, da... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1GBG §136
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG ist die mangelnde Übereinstimmung des Grundbuches mit der wirklichen Rechtslage; sie kommt dann zur Anwendung, wenn nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten, grundbücherlich aber noch nicht durchgeführt worden ist, die begehrte Eintragung also nur deklarative Bedeutung hat. Als Grundlage der Eintragung genügt im Fall des § 136... mehr lesen...