RS OGH 2024/11/14 5Ob76/94; 5Ob132/06g; 5Ob110/06x; 5Ob175/07g; 5Ob269/08g; 5Ob216/09i; 5Ob250/15y;

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Veröffentlicht am 08.11.1994
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Norm

GBG §87 Abs1
GBG §136 Abs1

Rechtssatz

Grundbuchsurkunden im Sinne dieser Bestimmung sind solche, die in materieller und formeller Hinsicht die konstitutiven Voraussetzungen der vorzunehmenden Grundbuchshandlung enthalten. So muss zB der Privaturkunde, auf Grund der die Einverleibung eines Rechtes begehrt wird, ein gültiger Rechtsgrund für das einzutragende Recht zu entnehmen sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0061070

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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