Begründung: Unter Vorlage der bei der Vormerkung ihres Eigentums am Anteil B-LNR 13 der EZ ***** fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die Antragstellerin am 27. 5. 2004 beim Grundbuchsgericht die Anmerkung der Rechtfertigung des Eigentumsrechts und die Löschung der unter C-LNR 52a gegen ihren Vormann zwischenzeitig eingetragenen Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens beantragt. Das Erstgericht bewilligte dieses Eintragungsgesuch. Das (ua) von der betreibende... mehr lesen...
Begründung: Jochen G*****, geboren am 18. 1. 1977, war im Grundbuch ***** Margareten unter B-LNr 28 zu 82/1100 Anteilen als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** einverleibt. In der Folge wurde auf Grund des Kaufvertrages vom 7. 7. 1998 wurde zu B-LNr 28l das Eigentumsrecht für Jürgen G*****, geboren am 18. 9. 1970 und zu B-LNr 25q auf Grund des Kaufvertrages vom 7. 6. 2000 das Eigentumsrecht für Lore G***** geboren am 6. 9. 1951 gegen den vorgemerkten Eigentümer vorgemerkt. Weite... mehr lesen...
Begründung: Jochen G*****, war im Grundbuch ***** unter B-LNR 25 lit d zu 332/1100 Anteilen als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** einverleibt. In der Folge kam es (unter lit j, TZ 606/1998) zu einer Teilung seines Miteigentumsanteils. Unter B-LNR 25 lit o wurde dann im Rang 8573/1998 aufgrund des Kaufvertrages vom 2. 3. 1999 das Eigentumsrecht für Jürgen G*****, geboren 18. 9. 1970 zu 49/1100 Anteilen und 41/1100 Anteilen vorgemerkt (TZ 3427/1999). Unter B-LNR 25 lit u (TZ 604... mehr lesen...
Norm: GBG §49 Abs2GBG §57 Abs1WEG idF WRN 1999 §13c Abs3WEG idF WRN 1999 §13c Abs4 WEG 2002 §27 Abs2 WEG 2002 § 27 heute WEG 2002 § 27 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 27 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 28. April 1999 - womit hier die EO idF vor der EO-Novelle 2000 (im Folgenden nur EO aF) anzuwenden ist - die Zwangsversteigerung von 67/529stel (Anteilen) einer näher bezeichneten Liegenschaft in Wien mit einem darauf errichteten Wohnhaus, für das Wohnungseigentum begründet wurde. Die Einleitung des Versteigerungsverfahrens wurde im Rang des bereits einverleibten Pfandrechts für diese Forderung 2383/1996 (Urteil vom 7. Juli... mehr lesen...
Begründung: Die zu B-LNr 62 als Eigentümerin des 150/4000-Anteiles der EZ ***** Grundbuch ***** vorgemerkte Antragstellerin begehrte gleichzeitig mit der in der Folge rechtskräftig bewilligten Rechtfertigung des vorgemerkten Eigentumsrechts für sie ua gemäß § 49 GBG die Löschung der Anmerkung C-LNr 62. Bei dieser Anmerkung handelt es sich um die einer Klage gemäß § 13c WEG über S 128.394,33 sA zu 35 C 728/00w des BG Innere Stadt Wien. Die zu B-LNr 62 als Eigentümerin des 150/... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1WEG §13c Abs3WEG §13c Abs4
Rechtssatz: Keine Möglichkeit der Löschung einer nach § 13c Abs 4 WEG erfolgten Klagsanmerkung gemäß § 57 Abs 1 GBG, weil diese Bestimmung nur der Umsetzung des Rangprinzips dient, das beim gesetzlichen Vorzugspfandrecht des § 13c Abs 3 WEG ohnehin nicht greift. Keine Möglichkeit der Löschung einer nach Paragraph 13 c, Absatz 4, WEG erfolgten Klagsanmerkung gemäß Paragraph 57, Absatz eins, G... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht - dem Begehren der Wohnungseigentümergemeinschaft B***** Folge gebend - die vom Erstgericht gemäß § 57 Abs 1 GBG verfügte Löschung einer Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG rückgängig gemacht. Dies aus folgenden Erwägungen: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht - dem Begehren der Wohnungseigentümergemeinschaft B***** Folge gebend - die vom Erstgericht gemäß Paragraph 57, Absatz eins, GBG verfügt... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Verbücherung des Erwerbs von 91/2832 mit Wohnungseigentum an top 401 des Hauses S*****gasse 23 in 1070 Wien verbundenen Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ ***** durch die Antragsteller hat das Erstgericht deren Antrag abgewiesen, die unter CLNR 31 zu TZ 4774/1999 eingetragene Anmerkung der Klage gemäß § 13c WEG (34 Cg 251/99i des Handelsgerichtes Wien) gemäß § 57 GBG zu löschen. Die Einverleibung des Eigentums der Antragsteller ist im Rang der... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, für den das Eigentumsrecht im Rang TZ 1937/99 hinsichtlich der EZ ***** KG ***** vorgemerkt war, begehrte gleichzeitig mit der Rechtfertigung des Eigentumsrechts die Löschung des Pfandrechts C-LNr 6 (TZ 4171/1999) gemäß § 57 GBG und die Löschung des Pfandrechts C-LNr 7 (TZ 5335/1999) gemäß § 49 Abs 2 GBG. Der Antragsteller, für den das Eigentumsrecht im Rang TZ 1937/99 hinsichtlich der EZ ***** KG ***** vorgemerkt war, begehrte gleichzeitig mit ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Kaufvertrags vom 25. 6. 1986 wurde das Alleineigentum des Hans Jörg K***** an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** und das Miteigentum zu 1004/2838-Anteilen (verbunden mit dem Wohnungseigentum am Geschäft 11) an der Liegenschaft EZ ***** dieses Grundbuchs einverleibt. Ob diesen Einlagen ist die Klage zu 8 Cg 33/95v des Landesgerichtes Innsbruck angemerkt worden. Seine Rechtsvorgänger, die Antragsteller haben aufgrund des Urteils des Ober... mehr lesen...
Norm: GBG §49 Abs2GBG §57 Abs1 WEG 2002 §40 Abs2, WEG 2002 §40 Abs4 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz: Die dem vorgemerkten Eigentümer in § 49 Abs 2 GBG eingeräumte Möglichkeit, nach Rechtfertigung der Vormerkung die gegen den Voreigentümer erwirkten Zwis... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hälfteeigentümer der im
Kopf: der Entscheidung angeführten Liegenschaften. Sein Eigentumsrecht wurde 1991 bzw 1992 vorgemerkt und 1995 gerechtfertigt. Seit 1990 sind die Liegenschaften mit Pfandrechten für Forderungen der nunmehrigen Rechtsmittelwerberin belastet. Im Jahr 1995 wurde bei diesen Pfandrechten gemäß §§ 3, 3a NO deren Vollstreckbarkeit angemerkt. Seit 1990 sind die Liegenschaften mit Pfandrechten für Forderungen der nunmehrigen R... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwirkte am 20.5.1996 im Rang 252/1996 die Einverleibung ihres mit Wohnungseigentum an W 9 Haus 1 verbundenen Miteigentums an 147/47791 Anteilen an der Liegenschaft EZ *****. Die diesbezügliche Eintragungsbewilligung wurde ihrem Vertreter am 3.6.1996 zugestellt. Am 11.6.1996 beantragte die Antragstellerin unter Berufung auf § 57 Abs 1 GBG die Löschung der Ersichtlichmachung einer Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 19 WE... mehr lesen...
Norm: EO §133 GBG §57 Abs1GBG §65 Abs1 WEG 1975 §22 Abs3 EO § 133 heute EO § 133 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 133 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 133 gülti... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1 WEG 1975 §22 Abs3 WEG 1975 § 22 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 22 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993
Rechtssatz:
Streitanmerkungen (hier: gemäß § 22 Abs 3 WEG) zählen grundsätzlich nicht zu den nach § 57 Abs 1 GB... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer von 76/1940 Anteilen der Liegenschaft EZ *****, mit denen Wohnungseigentum am Objekt top 4 verbunden ist. Sein Eigentumsrecht gründet sich auf einen Kaufvertrag vom 24.2.1995; es wurde im Rang der zu TZ 3385/1995 angemerkten Rangordnung einverleibt. Bei Einbringung des diesbezüglichen Eintragungsgesuches war zu TZ 6766/1995 die zu 10 Cg 98/95 beim LG Salzburg anhängige Klage auf Ausschließung seines Rechtsvorgänge... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1WEG §24a Abs3
Rechtssatz: Die in § 24 a Abs 3 WEG normierte sinngemäße Anwendung des § 57 Abs 1 GBG setzt voraus, dass die Einverleibung des Eigentumsrechts am Mindestanteil und des Wohnungseigentumsrechts im Rang der Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts erfolgt ist; ist dies nicht geschehen, so kann die Löschung allfälliger Zwischeneintragungen nicht erwirkt werden. Die in Paragraph 24, a A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in § 24 a Abs 3 WEG normierte sinngemäße Anwendung des § 57 Abs 1 GBG setzt voraus, daß die Einverleibung des Eigentumsrechts am Mindestanteil und des Wohnungseigentumsrechts im Rang der Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts erfolgt ist. Dies ist im vorliegenden Fall - mangels Antrages (vgl EvBl 1975/113) der damals vom nunmehrigen Rechtsfreund der Pfandgläubigerin vertretenen Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hatte von den Eigentümern der Liegenschaften EZ ***** (enthaltend unter anderem das Grundstück 150/1; Eigentümer: Johann Fischer), ***** und ***** je des Grundbuches ***** entsprechend einem den Kaufverträgen zugrundeliegenden Teilungsplan verschiedene Teilflächen, darunter die Teilflächen 11 bis 14 des Grundstückes 150/1, zwecks Schaffung zweier Bauplätze gekauft. Einzelne Teilflächen, darunter die Teilflächen 11 und 12 des Grundstückes 150/1 ... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1
Rechtssatz:
Die Versäumung der Frist des § 57 Abs 1 Satz 2 GBG macht die Eintragung auch dem Erwerber gegenüber wirksam. Die Versäumung der Frist des Paragraph 57, Absatz eins, Satz 2 GBG macht die Eintragung auch dem Erwerber gegenüber wirksam.
Entscheidungstexte 3 Ob 98/85 Entscheidungstext OGH 04.09.1985 3 Ob 98/85 Veröff: SZ 58/133 = N... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht C trug mit Wechselzahlungsauftrag vom 29.7.1983, GZ 10 Cg 327/83-1, dem Karl und der Johanna B zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 3,000.000,-- samt Zinsen und Kosten an die betreibende Bank auf und bestätigte am 24.8.1983, daß der Wechselzahlungsauftrag vollstreckbar sei. Die Schuldner Karl und Johanna B übertrugen mit dem Schenkungsvertrag vom 4.8.1983 die ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 207 in der Katastralgemeinde D auf die Verpfli... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §7 Abs1 Z2GBG §20GBG §57 Abs1
Rechtssatz: Ersichtlichmachungen im Sinne des § 7 Abs 1 Z 2 AllgGAG sind keine Anmerkungen im Sinne des § 20 GBG 1955. Diese Ersichtlichmachungen begründen an und für sich noch keinerlei Rechtswirkungen, sondern sind nur dazu bestimmt, die anderwärts bestehende Eintragung aufzuzeigen. Die Löschung einer solchen Ersichtlichmachung kann nicht nach § 57 Abs 1 GBG 1955 verfügt werden. Ersichtlich... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 7. 5. 1982, TZ 1201/82, wies das Erstgericht die Anträge der C***** P*****, es werde aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Liesing vom 8. 5. 1981, TZ 1229/81 (Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung) Beil ./A, die Anmerkung bewilligt, dass die mit dem noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Bezirksgerichts Liesing vom 26. 2. 1982, TZ 412/82, auf Antrag der C***** P***** unter Anschluss des Rangordnungsbeschlusses vom 8. 5. 1981, TZ 1229/8... mehr lesen...
Alfred Z wurde auf Grund des Kaufvertrages vom 22. Juni 1976 Eigentümer der Liegenschaft EZ 756 II KG P. Der klagenden Gemeinde wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Landeck vom 20. März 1979 zu E 1693/79 zur Hereinbringung der ihr gegen Alfred Z auf Grund des Rückstandsausweises vom 14. März 1979 zustehenden Forderung von 131 829 S und der Kosten von 3509.61 S Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung bewilligt. Das Pfandrecht wurde in EZ 756 II KG P zu COZ 13 einverleib... mehr lesen...
Die Wohnhausanlage in Wien 4, M-Straße 27, besteht aus zwei Stiegen mit insgesamt 35 Wohnungen und einem Geschäftslokal. Im Keller und Erdgeschoß befinden sich 31 Autoeinstellplätze. Im Hof sind 18 PKW-Abstellplätze angelegt worden. Die Antragsgegner brachten im Rahmen des Verfahrens wegen Festsetzung der Nutzwerte bezüglich der obgenannten Liegenschaften vor, daß eine Zuweisung des Hofes samt den darin befindlichen Kfz-Abstellplätzen sowie der Hauseinfahrt bezüglich der darin be... mehr lesen...
Norm: GBG §53 Abs1GBG §57 Abs1WEG §25 Abs3
Rechtssatz:
Streitanmerkungen nach § 25 Abs 3 WEG 1975 kommt nicht die Wirkung der Anmerkung der Rangordnung für künftige bücherliche Eintragungen zu (vgl 3 Ob 47/80). Streitanmerkungen nach Paragraph 25, Absatz 3, WEG 1975 kommt nicht die Wirkung der Anmerkung der Rangordnung für künftige bücherliche Eintragungen zu vergleiche 3 Ob 47/80).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1
Rechtssatz:
Diese Gesetzesstelle beinhaltet nur die Löschung der einer ausgenützten Ranganmerkung nachfolgenden grundbücherlichen Zwischeneintragungen.
Entscheidungstexte 7 Ob 139/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 7 Ob 139/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0061022 ... mehr lesen...
Norm: GBG §56 Abs3GBG §57 Abs1KO §120 Abs2
Rechtssatz:
§ 120 Abs 2, 2.Satz KO gilt auch dann, wenn den der Verwertung nicht zustimmenden Absonderungsgläubigern eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung im Rang vorausgeht. Paragraph 120, Absatz 2, 2 Punkt S, a, t, z, KO gilt auch dann, wenn den der Verwertung nicht zustimmenden Absonderungsgläubigern eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung im Rang vorausgeht.
... mehr lesen...
Norm: GBG §57 Abs1GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz:
Beachtlichkeit der Bestimmungen eines Kaufvertrages, auf den ein - an sich gemäß § 57 GBG ohne weiteres gerechtfertigtes - Löschungsbegehren bezüglich einer Zwischenhypothek ausdrücklich gestützt wird; es kann infolge dessen fraglich werden, ob das Löschungsbegehren "durch den Inhalt der beigebrachten Urkunde gedeckt" (§ 94 Abs 1 Z 3 GBG) ist. Beachtlichkeit der Bestimmungen eines Kaufv... mehr lesen...