Norm
AllgGAG §7 Abs1 Z2Rechtssatz
Ersichtlichmachungen im Sinne des § 7 Abs 1 Z 2 AllgGAG sind keine Anmerkungen im Sinne des § 20 GBG 1955. Diese Ersichtlichmachungen begründen an und für sich noch keinerlei Rechtswirkungen, sondern sind nur dazu bestimmt, die anderwärts bestehende Eintragung aufzuzeigen. Die Löschung einer solchen Ersichtlichmachung kann nicht nach § 57 Abs 1 GBG 1955 verfügt werden.Ersichtlichmachungen im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, AllgGAG sind keine Anmerkungen im Sinne des Paragraph 20, GBG 1955. Diese Ersichtlichmachungen begründen an und für sich noch keinerlei Rechtswirkungen, sondern sind nur dazu bestimmt, die anderwärts bestehende Eintragung aufzuzeigen. Die Löschung einer solchen Ersichtlichmachung kann nicht nach Paragraph 57, Absatz eins, GBG 1955 verfügt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0049636Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2018