Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund des mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 15. März 2010 versehenen Teilurteils des Bezirksgerichts Graz vom 17. November 2006, AZ 24 C 1713/04a, die Exekution durch Einverleibung ihres Eigentumsrechts ob den im
Spruch: dieser Entscheidung bezeichneten Miteigentumsanteilen des Verpflichteten. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten erhobenen Rekurs Folge und wies den Exekutionsantrag der Betreibenden ab. Auch... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die Exekution nach § 350 EO „durch die Einverleibung seines Eigentumsrechts an 1/1-Anteilen der verpflichteten Eigentümerin“ der Liegenschaft zu bewilligen. Dem Exekutionsantrag waren der E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch als Vorsitzende und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth, Dr. Roch, Dr. Glawischnig und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers Josef S*****, geboren am *****, vertreten durch Waltl & Partner, Rechtsanwälte in Zell am See, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts (ua) ob der EZ 53 GB ***** und anderer Grundbuchshan... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von im Instanzenzug ergangenen vollstreckbaren - und mittlerweile auch rechtskräftigen (E des OGH vom 13. Jänner 2009, AZ 5 Ob 224/08i) - Urteilen des Landesgerichts Salzburg und des Oberlandesgerichts Linz bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien antragsgemäß ob einer Liegenschaft des Verpflichteten die Ersichtlichmachung der Aufschrift „Wohnungseigentum" und die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechts zu 218/390 Anteilen für die erstbetreibende... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Erstgerichts vom 6. Februar 2008 gegenüber der Betreibenden verpflichtet, in folgende Lösungserklärung einzuwilligen und diese beglaubigt zu unterfertigen: „Auf der Liegenschaft EZ 23 Grundbuch *****, Eigentümerin ... (Betreibende) ..., haftet unter C-LNR 1 zu Tagebuchzahl 414/1965 die Dienstbarkeit hinsichtlich Grundstück 50/1 des Durchgangs und der Durchfahrt in der Winterzeit gemäß Punkt 8 littera d de... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrag begehrt die Antragstellerin als Legatarin nach dem verstorbenen bücherlichen Eigentümer der Liegenschaft EZ 438 Grundbuch ***** die Einverleibung der Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechts auf dieser Liegenschaft. Zur Anspruchsbegründung legte sie eine Amtsbestätigung des Bezirksgerichts Bregenz vom 23. 4. 2008 mit Rechtskraftbestätigung vor, welchem Beschluss allerdings nicht zu entnehmen war, auf welcher Liegenschaft die ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser Johann Adolf G***** ist am ***** 2005 verstorben. Das Erstgericht erließ am 7. 3. 2006 einen Einantwortungsbeschluss zugunsten des erbl. Neffen Johann K*****, der sich aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers unbedingt zum gesamten Nachlass erklärt hatte. Darin verwies das Erstgericht unter anderem auf § 15 Tir GVG und stellte fest, dass der Erbe zum Kreis der gesetzlichen Erben zähle. Anlässlich der Tagsatzung vor dem Gerichtskommissär vom ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbetreibende ist zu 133/160, der Zweitbetreibende zu 27/160 Anteilen Eigentümer der in einer näher genannten Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 30, die u.a. das Grundstück (GSt) 390 (Wald) umfasst. Die beiden Verpflichteten sind je zur Hälfte Eigentümer der in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 21, die u.a. aus dem GSt 372/1 (bau- und landwirtschaftlich genutzte Fläche, Wald und Gewässer steh. und Sonstige) besteht. Im Verfahren AZ 7 ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht zur Hereinbringung von 50.000 EUR sA der betreibenden Partei bewilligte Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten. Rekurs hatte eine Verbotsberechtigte erhoben, zu deren Gunsten mit einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c zweiter Fall EO ein Belastungs- und Veräußerungsverbot auf der Liegenschaft des Verpflichteten angemerkt worden war. Das Rekursgericht bestätigte die vom Erstgericht z... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** ist das Eigentum der Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) einverleibt. Zu dieser Liegenschaft gehören die Grundstücke 1740/7 (26.109 m²) und 1740/13 (1.129 m²). Die Antragstellerin begehrte auf Grund der Amtsbestätigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 16 BundesimmobilienG vom 15. 7. 2004 ob der Liegenschaft EZ ***** die Abschreibung des Grundstücks 1740/13 vom Gutsbestand, die Zuschreibung dieses Grundstücks ... mehr lesen...
Begründung: Rechtsgrundlage der begehrten Eintragung ist § 13 iVm § 16 BundesimmobilienG, BGBl I 141/2000. Rechtsgrundlage der begehrten Eintragung ist Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 16, BundesimmobilienG, Bundesgesetzblatt Teil eins, 141 aus 2000,. Das Erstgericht bewilligte lediglich die Vormerkung des Eigentumsrechts der Antragstellerin und wies das Einverleibungsbegehren ab, weil keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerbsvorgang vorgelegt wurde; das Rek... mehr lesen...
Begründung: Zur
Begründung: ihres Einverleibungsbegehrens legte die Bundesimmobiliengesellschaft mbH dem Grundbuchsgericht eine mit dem Amtssiegel versehene Amtsbestätigung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 17. 5. 2001 mit folgendem Wortlaut vor: "Ob der Liegenschaft ***** bestehend aus den Grundstücken *****, ist das Eigentumsrecht zur Gänze für die Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) einverleibt. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bestätigt ... mehr lesen...
Norm: BIG-Gesetz §16GBG §33
Rechtssatz:
Eine Erklärung in der mit dem Eintragungsgesuch vorgelegten Amtsbestätigung, es sei das Einvernehmen mit dem/den objektnutzenden Ressort (Ressorts) gemäß §16 Bundesimmobiliengesetz hergestellt worden, ist vom Grundbuchsgericht nicht nachzuprüfen; sie erfüllt die Eintragungsvoraussetzung.
Entscheidungstexte 5 Ob 75/02v Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Der (führenden) betreibenden Partei wurde mit Beschluß vom 11.Oktober 1995 die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten bewilligt. In der Versteigerungstagsatzung vom 9.Mai 1996 erhielt der Meistbietende um 1,041.000 S den - schließlich in Rechtskraft erwachsenen - Zuschlag. Nach dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 28. Oktober 1996 wurden einem im Verhältnis zur (führenden) betreibenden Partei vorrangigen Simultanpfandgläubiger, dem der Beitritt z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Verbücherung der Abhandlungsergebnisse gemäß § 33 Abs 1 lit d GBG iVm § 436 ABGB die Vorlage einer mit einer Rechtskraftbestätigung versehenen Einantwortungsurkunde bzw Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG voraus (SZ 5/114; SZ 25/15; vgl auch Hoyer in JBl 1994, 645 ff). Die Gerichtskundigkeit der Rechtskraft (etwa weil die Amtsbestätigung ohnehin vom selben Gericht stammt) reic... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 9.9.1991 ordnete das Erstgericht aufgrund der ihm vom Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz übermittelten Unterlagen die vorläufige Verbücherung des Zusammenlegungsplanes S***** im Grundbuch der Katastralgemeinden S*****, S*****, U*****, R*****, K*****, H*****, D***** und F***** an (siehe dazu im Detail die Seiten 1 bis 124 des erstgerichtlichen Beschlusses). Das Erstgericht folgte damit der Anregung der Agrarbehörde, nic... mehr lesen...
Norm: Tir FLG §84 Abs2Tir FLG §84 Abs3GBG §33GBG §136
Rechtssatz:
Im Zuge agrarischer Operationen außerbücherlich eingetragenen Rechtsänderungen können nur dann zur Berichtigung des Grundbuches führen, wenn sie offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen sind (hier: Nachweis erforderlich, daß alles von Amt der Tiroler Landesregierung angeregten Grundbuchseintragungen durch die Anordnung der vorläufigen Übernahme und die d... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichtete Partei zur Hereinbringung der Forderung von 146.427,70 S sA die Fahrnisexekution bewilligt. Als Sitz der verpflichteten Partei wurde im Exekutionsantrag eine im Sprengel des Erstgerichtes gelegene Anschrift angegeben. Ehe es zum Vollzug der Exekution kam, stellte der Liquidator der verpflichteten Partei im eigenen Namen in einem als "Beschwerde gemäß § 68 EO" bezeichneten Schriftsatz den Antrag, anzuordnen, d... mehr lesen...
Norm: ABGB §7 AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C1aAußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1 C2d8 EO §78 EO §350 GBG §33GBG §126 Abs2 ZPO §528 Abs2 Z2 K ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 EO § 78 heute EO § 78 gülti... mehr lesen...
Norm: GBG §33 ZPO §292 ZPO §310 ZPO § 292 heute ZPO § 292 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2005 ZPO § 292 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2006 ZPO § 310 heute ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht löschte auf Grund des Anmeldungsbogens GZ A 161/92 vom 2.September 1992 des Vermessungsamtes Feldbach und der Mappenkopie hiezu ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft das Grundstück *****. Baufläche infolge Einbeziehung in das Grundstück ***** Baufläche, Garten (§ 52 Z 3 VermG). Das Erstgericht löschte auf Grund des Anmeldungsbogens GZ A 161/92 vom 2.September 1992 des Vermessungsamtes Feldbach und der Mappenkopie hiezu ob der im... mehr lesen...
Norm: GBG §33
Rechtssatz:
Durch den Einleitungssatz des § 33 Abs 1 lit d GBG ist klargestellt, daß das Grundbuchsgericht in den dort angeführten Fällen nur zur Vollziehung des behördlichen Ausspruches berufen ist; die Bewilligung der Einverleibung fällt nicht in seine Kompetenz. Durch den Einleitungssatz des Paragraph 33, Absatz eins, Litera d, GBG ist klargestellt, daß das Grundbuchsgericht in den dort angeführten Fällen nur zur Vol... mehr lesen...
Begründung: Ernestine A verstarb unter Hinterlassung eines Testamentes vom 16.6.1970 am 2.1.1981. Im Punkt Drittens dieses Testamentes setzte sie die Pfarrkirche ST. C in Wien 3 zum Alleinerben ein. Punkt Zweitens enthält die Anordnung verschiedener Vermächtnisse, darunter zugunsten der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, der nunmehrigen Rekurswerberin und der Gemeinde B am Ossiachersee. Ernestine A vermachte ihren Hälfteanteil an dem Haus samt Grun... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbGBG §33
Rechtssatz:
Das Fehlen einer Aufsandungserklärung in einer öffentlichen Urkunde (hier: gerichtlicher Vergleich) ist kein Grund zur Abweisung des Grundbuchsgesuches.
Entscheidungstexte 5 Ob 176/60 Entscheidungstext OGH 18.05.1960 5 Ob 176/60 Veröff: EvBl 1960/211 S 356 3 Ob 50/67 Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §178 AußStrG 2005 §182 Abs3GBG §33 AußStrG § 178 heute AußStrG § 178 gültig ab 01.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2024 AußStrG § 178 gültig von 01.08.2018 bis 31.08.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 AußStrG... mehr lesen...