Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 387 Grundbuch *****. Mit dem am 12. 9. 2005 als Notariatsakt abgeschlossenen Ehepakt errichteten der Antragsteller und seine Ehegattin Gerlinde I***** eine auf diese Liegenschaft beschränkte Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Darin wurde Folgendes vereinbart: „II. Ehepakte Die Ehegatten Herr Mag. Gottfried und Frau Gerlinde I***** errichten nunmehr hinsichtlich der vorbeschriebenen Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Dem Eintragungsgesuch waren nicht nur die im
Spruch: angeführten Grundbuchsurkunden, sondern auch noch eine Geburtsurkunde des Alfred S*****, geb. 5. 5. 1964, eine Freilassungserklärung der Vorkaufsberechtigten Ingrid S***** und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen angeschlossen. Aus ihnen ergibt sich kein Eintragungshindernis. Das Erstgericht wies das aus dem
Spruch: ersichtliche Begehren ab. Es begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass aus den ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Grundbuchsgesuch begehrten die Antragsteller in EZ ***** Grundbuch*****, das im Alleineigentum von Kemal A***** (des Drittantragstellers) stand, die Teilung des Grundstückes 486/14 in die Grundstücke 486/14 und 486/18. Weiters begehrten sie die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 486/18, die Eröffnung einer neuen Einlage EZ ***** Grundbuch ***** dafür und darin die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller Bekir A... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte, ihr aufgrund der Pfandurkunde vom 10. 12./13. 12. 1993 und der Pfandvorrangseinräumungserklärung vom 10. 12./14. 12./18. 12. 1993 ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft zu bewilligen: a) die Einverleibung des Pfandrechts für EUR 72.672 sA und Nebengebührenkaution im Höchstbetrag von EUR 21.801 b) die Anmerkung der Haftung dieser Forderung zur Deckung der Pfandbriefe der H***** AG (Kautionsband) c) die Einverleibung des V... mehr lesen...
Begründung: Nachdem Josef E*****, geboren 23. 6. 1918 (in der Folge Josef E***** sen. genannt) eine Hälfte der Liegenschaft EZ ***** GB ***** seiner Ehegattin Else E*****, geboren 9. 5. 1925 geschenkt hatte, schlossen beide unter Beteiligung des Antragstellers am 23. 7. 1987 folgenden Vertrag in Form eines Notariatsakts, bezeichnet als "Schenkungsvertrag auf den Todesfall". Herr Josef E*****, geboren 23. Juni 1918 schenkt und übergibt auf den Todesfall an seine Ehegattin Else E***... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** steht im Miteigentum von Christa (auch Christine) S***** zu 1/3, Elisabeth H***** zur Hälfte und Mag. Nikolaus E***** zu 1/6. Am 19. 11. 1998 wurde zwischen diesen Miteigentümern als Verkäufern und der Antragstellerin als Käuferin ein Kaufvertrag abgeschlossen, wonach letztere sämtliche Miteigentumsanteile "kauft und übernimmt, sodass sie Alleineigentümer der kaufgegenständlichen Liegenschaft wird". Unter Punkt III wurd... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Einverleibung des Rechts der Fruchtnießung zugunsten der Antragstellerin ob den im Eigentum der Republik Österreich stehenden Liegenschaften EZ 1222 Grundbuch *****, EZ 298 Grundbuch ***** sowie EZZ 294 und 1106 Grundbuch *****, ab, weil sich die Finanzprokuratur nicht auf eine ihr erteilte Vollmacht berufen habe und weil die Aufsandungserklärung hinsichtlich der Liegenschaften EZZ 294 und 1106 Grundbuch ***** nicht den Erforder... mehr lesen...
Norm: ABGB §433 GBG §31 Abs1GBG §31 Abs6GBG §32 Abs2GBG §77 ProkG §1 Abs1 Z1 ProkG §2 ABGB § 433 heute ABGB § 433 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ProkG § 1 heute ProkG § 1 gültig ab 01.01.2009 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §433 GBG §31 Abs1GBG §31 Abs6GBG §32 Abs2 ABGB § 433 heute ABGB § 433 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs 2 GBG kann die Aufsandungserklärung desjenigen, der über bücherliche Rechte verfügt, zwar auch im Grundbuchsgesuch abge... mehr lesen...
Begründung: Am 23.10.1995 beantragte die Antragstellerin, vertreten durch die Finanzprokuratur, die keine Vollmacht vorlegte, ua (ein weiteres Begehren ist nicht mehr Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens) die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes in der Grundbuchseinlage EZ 921 GB 01617 Strebersdorf. Sie legte dazu die beglaubigte Ausfertigung eines Notariatsaktes vom 9.5.1994 vor, mit dem ein von ihr mit der Republik Österreich abgeschlossener Kaufvertrag über die fraglich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Enthält die Aufsandungserklärung im Pfandbestellungsvertrag die Wendung, es würde in die "Anmerkung der Einverleibung" des Pfandrechtes für eine bestimmte Darlehensforderung eingewilligt, so liegt es in dem dem Rechtsanwender eingeräumten und daher das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ausschließenden Beurteilungsspielraum, ob die Bedenken gerechtfertigt sind, daß bei einer solchen Formulierung wirklich in die... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin sowie Johann M*** und Brigitta M*** errichteten am 20./23. Oktober 1989 eine Pfandurkunde folgenden wesentlichen Inhaltes: 1. Die Antragstellerin hat Johann und Brigitta M*** ein Darlehen von restlich S 141.000,-- gewährt. 2. Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie aller im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung übernommenen Verbindlichkeiten verpfänden Johann M*** und Brigitta M*** der Antragstelleri... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die Nichte, Elisabeth P*** ist die uneheliche Tochter des am 21. März 1985 verstorbenen Ernest W***. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9. Jänner 1986, A 125/85, wurde die von Elisabeth P*** aufgrund des Gesetzes zum Nachlaß des Ernest W*** bedingt abgegebene Erbserklärung zu Gericht angenommen. Der Zweitantragsteller ist der Ehegatte der Erstantragstellerin. Mit Beschluß vom 28. Mai 1985 bewilligte das Erstgericht auf Antrag der Antragst... mehr lesen...
Norm: ABGB §380 GBG §14 Abs2GBG §26 Abs2GBG §32 Abs2GBG §94 D Abs1 Z3 ABGB § 380 heute ABGB § 380 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Eine Grundbuchsurkunde ist in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Auch die Aufsandungserklärung ist ein Teil des Konsensualvertrages. Es genügt daher bei einer H... mehr lesen...
Norm: GBG §26 Abs2GBG §32 Abs2
Rechtssatz: Auch auf Grund einer als Aufsandungsurkunde bezeichneten Urkunde kann die Einverleibung des Eigentumsrechtes erfolgen, wenn darin alle wesentlichen Elemente des Kaufvertrages beurkundet sind und die Urkunde von beiden Vertragspartnern unterschrieben ist. Entscheidungstexte 5 Ob 39/63 Entscheidungstext OGH 07.02.1963 5 Ob 39/63 ... mehr lesen...