Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertraude B*****, vertreten durch Dr. Peter Schobel, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die beklagte Partei Mag. Alfred S*****, Rechtsanwalt, *****, als Massev... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, Beamtin der Stadt Wien, behauptete in ihrer Klage, ihr sei die ärztliche Leitung einer Krankenhausambulanz eines sozialmedizinischen Zentrums „in diskriminierender Art und Weise unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes" entzogen worden. Der Direktor des sozialmedizinischen Zentrums habe am 13. 5. 2005 angeordnet, dass eine jüngere und weniger erfahrene Ärztin wesentliche Aufgabenbereiche dieser Ambulanz übernehmen sollte, was eine Diskriminierung... mehr lesen...
Norm: AHG §1 DcB-VG Art23EG Amsterdam Art141 Abs4EGV Maastricht Art119B-GBG §15B-GBG §19DO für die Beamten der Bundeshauptstadt Wien §67hWrGleichbehandlungsG §18 Abs2
Rechtssatz: Die nach § 19 B-GBG bei der zuständigen Dienstbehörde (Verwaltungsbehörde) geltend zu machenden Ansprüche nach § 15 dieses Gesetzes schließen Schadenersatzansprüche nach dem AHG oder nach den Grundsätzen der Staatshaftung nicht aus. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AHG §1 HB-VG Art23nö FLG §26aB-GBG §15B-GBG §19VlbG RaumplanungsG §25
Rechtssatz: § 26a nö FLG ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß die dort normierten, vor der Verwaltungsbehörde geltend zu machenden Schadenersatzansprüche vor Gericht zu verfolgende Amtshaftungsansprüche nicht auszuschließen vermögen. Entscheidungstexte 1 Ob 391/97z Entscheidungstext OGH 09.06.1998 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §467ABGB §894ABGB §896ABGB §1293ABGB §1358ABGB §1360ABGB §1363GBG §15
Rechtssatz: Ein Gläubiger handelt rechtswidrig, wenn er etwa durch Verzicht auf eine dingliche Haftung - in die Rückgriffshaftung oder Weitergriffshaftung Mithaftender eingreift. Verletzt er diese verschuldensunabgängige Unterlassungspflicht, so wird er in analoger Anwendung des § 1360 ABGB schadenersatzpflichtig. Verzichtet ein Simultanpfandgläubiger auf die Pfand... mehr lesen...
Norm: EO §222 bEO §222 cGBG §15
Rechtssatz: Macht der Simultanpfandgläubiger, der gemäß § 15 Abs 1 GBG ein Pfandrecht für dieselbe Forderung ungeteilt auf zwei oder mehreren Liegenschaften (Liegenschaftsanteilen) hat, von seinem in § 15 Abs 2 GBG normierten Recht, die Bezahlung der ganzen Schuld aus jeder einzelnen Pfandsache zu verlangen, durch einen Antrag auf unverhältnismäßige Befriedigung seiner Forderung gemäß § 222 Abs 3 EO Gebrauch, so ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maria R***, die Mutter der Erstbeklagten und Ehegattin des Zweitbeklagten, ist zur Hälfte Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 734 KG Webling mit dem Wohn- und Betriebsgebäude Graz, Geistingerweg 34. Die zweite Hälfte der Liegenschaft steht im Eigentum des Sohnes Günther R***. Auf dem Hälfteanteil der Maria R*** haftet das mit Vereinbarung vom 18.6.1982 "zur Erhaltung des Familienbesitzes" begründete und am 7.7.1982 auf Grund des am 6.7.1982 überreichten Grundb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Tagsatzung des BG Schwechat vom 20.8.1984, E 27/82, über die Verteilung des Meistbots der am 8.9.1983 um 4,300.000,--- S zugeschlagenen Liegenschaft EZ 1347 KG Himberg erhob der Kläger, für dessen vollstreckbare Forderung von 31.812,60 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 1.516,16 S unter CLNR 27 und für dessen vollstreckbare Forderung von 119.575,44 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 36.611,79 S und 4.627,70 S unter CLNR 31 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §457ABGB §1353GBG §15
Rechtssatz: Wenn eine von mehreren Sicherheiten nur für einen Teil der Forderung haftet, erlischt diese im allgemeinen nicht schon dann, wenn die Forderung durch Teilzahlung in einer dem Umfang der zusätzlichen Sicherheit entsprechenden Höhe teilweise erlischt, sondern nur, wenn die ganze Forderung getilgt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 123/85 Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, die Beklagte und L***** F***** haben sich für eine Schuld des K***** F***** als Bürge und Zahler verbürgt. Außerdem hat die Beklagte die ihr gehörige Liegenschaft EZ 2 KG ***** zur Sicherung der dieser Schuld zugrunde gelegenen Darlehensforderung von 150.000 ATS verpfändet. Der Kläger hat die Darlehensforderung befriedigt, wofür er, wie nicht mehr strittig ist, 150.758,02 ATS aufwenden musste. Diese verlangt er abzüglich einer Gegenforderung von 8.6... mehr lesen...
Norm: ABGB §457ABGB §896ABGB §1359EO §222 Abs4 cGBG §15
Rechtssatz: Befriedigt der Eigentümer einer simultan haftenden Liegenschaft die Pfandforderung, so hat er (auch nach Exekution), nicht aber der Nachhypothekar, gegen die übrigen Pfandschuldner einen Rückgriff nach Maßgabe der zwischen ihnen vorhandenen schuldrechtlichen Beziehungen, sonst anteilig analog §§ 896 und 1359 AGBG unter Berücksichtigung des § 222 EO. Entschei... mehr lesen...
Die Klägerin, die im März 1978 und im April 1980 Kredite der beklagten Bank durch Hypotheken besichert hatte, begehrt mit der vorliegenden Klage die Rückerstattung einer am 31. 12. 1981 von der V Gemeinnützigen Wohnungsbau- und SiedlungsgesmbH (im folgenden kurz: V) für sie zur Erwirkung der Löschung des Pfandrechtes geleisteten Zahlung von 1 792 928 S mit der Begründung: , die beklagte Partei habe durch Gestattung der Überziehung des an die I WohnbaugesmbH (im folgenden kurz: I) gewähr... mehr lesen...
Norm: ABGB §457ABGB §896ABGB §1359EO §222 Abs4 cGBG §15
Rechtssatz: Unter den mehreren Eigentümer simultan verhafteter Pfandsachen bestehen kraft Analogie zu § 896 ABGB (auf die Sachhaftung beschränkte) Rückgriffsansprüche. Entscheidungstexte 6 Ob 620/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 6 Ob 620/79 Veröff: SZ 52/105 = NZ 1980,94 = JBl 1980,203 (zustimmend Hoyer) ... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 3551 KG St. stand zu einem Hälfteanteil im Eigentum des Beklagten und des H L. Auf der Gesamtliegenschaft war die Forderung einer Sparkasse pfandrechtlich sichergestellt. Die Klägerin betrieb zur Hereinbringung einer Kapitalforderung von 67 030 S samt Nebengebühren die Zwangsversteigerung der Liegenschaftshälfte des H L. Diese Liegenschaftshälfte wurde dem Beklagten um das Meistbot von 262 000 S zugeschlagen. Die der Klägerin im bücherlichen Rang vorangehende Spark... mehr lesen...
Norm: ABGB §457ABGB §896ABGB §1359EO §222 Abs4 cGBG §15
Rechtssatz: Außerhalb des Meistbotsverteilungsverfahrens erwächst aus der überproportionalen Heranziehung der versteigerten Pfandsache zur Befriedigung einer Simultanpfandforderung nur dem ehemaligen Verpflichteten als dem Eigentümer dieser Sache gegen den Eigentümer der dadurch entlasteten, nicht versteigerten Pfandsache in Analogie zu § 896 ABGB ein (auf Sachhaftung beschränkter) Rückgri... mehr lesen...
Norm: ABGB §457ABGB §896ABGB §1359EO §222 Abs4 cGBG §15
Rechtssatz: Das Pfandrecht eines Nachhypothekars der mit einem Simultanpfandrecht vorbelasteten Pfandsache erstreckt sich in analoger Anwendung des § 457 ABGB auch auf den (auf die Sachhaftung beschränkten) Rückgriffsanspruch des Eigentümers der überproportional zu Befriedigung der Simultanpfandforderung herangezogenen Pfandsache gegen den Eigentümer der dadurch entlasteten Pfandsache. ... mehr lesen...