Norm: EKHG §9 B EKHG §11 KFG 1955 §18 Abs5 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959 EKHG § 11 heute EKHG § 11 gültig ab 01.06.1959 Rechtssa... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 C EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz: 1. Die Sorgfalt, deren Außerachtlassung den Halter der Rechtswohltat der Befreiung von der Gefährdungshaftung verlustig gehen lässt, ist nicht die normale Verkehrssorgfalt, sondern umfasst eine besonders weitgehende... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 A EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
Bei Begegnung zweier Kraftfahrzeuge in einer unübersichtlichen Kurve kann in der grob verkehrswidrigen Fahrweise des einen Fahrers (hier: verspätete Einnahme der rechten Fahrbahnseite nach Fahren in Fahrbahnmitte)... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 A EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
"Unabwendbares Ereignis". - Der Halter braucht nicht auch für Schäden einzustehen, die ein auf der befahrenen Straße gelegener, von seinem Fahrzeug zufällig weggeschleuderter Stein verursacht hat.
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Im Februar 1957 fuhr der Beklagte mit seinem PKW. in Wien durch die asphaltierte B.-Straße. Der fahrende Wagen schleuderte einen auf der Straße liegenden Stein zur Seite. Der Stein flog in die Spiegelscheibe eines dem Kläger gehörigen Lokals und zerschlug sie. Der Kläger erlitt hiedurch einen Schaden in der Höhe von 950 S. Ein Verschulden des Beklagten liegt nicht vor. Im Februar 1957 fuhr der Beklagte mit seinem PKW. in Wien durch die asphaltierte B.-Straße. Der fahrende Wagen sch... mehr lesen...
Die unmundige Klägerin hat bei Besteigen eines Stadtbahnzuges in Wien einen Unfall erlitten; beide Unterinstanzen haben dem Begehren auf Ersatz des daraus entstandenen Schadens stattgegeben. Der Oberste Gerichtshof hat der Revision der beklagten Partei teilweise Folge gegeben und die Urteile der Untergerichte dahin abgeändert, daß die zugesprochenen Beträge der Höhe nach herabgesetzt wurden. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das Erstge... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 G RHG §1 EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959 RHG § 1 heute RHG § 1 gültig ab 14.08.1948
Rechtssatz:
Beim Unfal... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 G EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
(Zum EHG) Läßt sich das Mitverschulden des Fahrers einer Straßenbahn an einem Unfalle, der von einem Kutscher verschuldet wurde, nicht ausschließen, so haftet die Straßenbahnunternehmung nach § 1 EHG. (Zum EHG) L... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 A EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
(Zum EHG) Haftung für abwendbaren Zufall.
Entscheidungstexte 2 Ob 343/28 Entscheidungstext OGH 22.05.1928 2 Ob 343/28 Veröff: SZ 10/137 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 F EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
(Zum AutomobilhaftpflichtG) Als Dritter im Sinne der §§ 2 und 3 AutomobilhaftpflichtG ist nur derjenige anzusehen, der selbst nicht haftpflichtig ist. (Zum AutomobilhaftpflichtG) Als Dritter im Sinne der Paragrap... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 F EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
(Zum AutomobilhaftpflichtG) Beim Eigentümer eines Kraftfahrzeuges bedienstete Mitfahrer (Bierabträger) sind nicht "Dritte" im Sinne des § 2 Abs 1 AutomobilhaftpflichtG. (Zum AutomobilhaftpflichtG) Beim Eigentümer... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 E EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
(Zum EHG) Beweislast bei Eisenbahnunfällen. - Auch für die durch die Anlage der Bahn bedingten Gefahren kann die Bahnunternehmung trotz behördlicher Genehmigung der Anlage nach dem EHG haften.
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Norm: EKHG §9 G EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
(Zum AutomobilhaftpflichtG) Zur Frage der Haftpflicht nach § 2 AutomobilhaftpflichtG. (Zum AutomobilhaftpflichtG) Zur Frage der Haftpflicht nach Paragraph 2, AutomobilhaftpflichtG.
Entscheid... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 F EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
(Zum AutomobilhaftpflichtG) Durch das Verschulden eines Dritten wird der Kraftwagenlenker von der Haftung für einen Unfall dann nicht befreit, wenn er die vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit nicht eingehalten hat.... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 G EKHG § 9 heute EKHG § 9 gültig ab 01.06.1959
Rechtssatz:
(Zum EHG) Zur Anwendung des § 2 EHG. (Zum EHG) Zur Anwendung des Paragraph 2, EHG.
Entscheidungstexte 3 Ob 904/23 Entscheidungstext OGH 18.12.1923... mehr lesen...