Rechtssatz
(Zum EHG) Läßt sich das Mitverschulden des Fahrers einer Straßenbahn an einem Unfalle, der von einem Kutscher verschuldet wurde, nicht ausschließen, so haftet die Straßenbahnunternehmung nach § 1 EHG.(Zum EHG) Läßt sich das Mitverschulden des Fahrers einer Straßenbahn an einem Unfalle, der von einem Kutscher verschuldet wurde, nicht ausschließen, so haftet die Straßenbahnunternehmung nach Paragraph eins, EHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0059102Dokumentnummer
JJR_19281017_OGH0002_0020OB00723_2800000_001