Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Cornel M***** der Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (A/I/ und III/), des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB (A/II/), des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG (B/) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (C/) schuldig erkannt. Danach hat er - soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten - A/ am 4. November ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Betreiberin des in ihrem Eigentum stehenen Schwimmbades "Parkbad L*****". Am 10. August 1996 erlitt der Kläger schwere Verletzungen, als er im genannten Schwimmbad von einem Startsockel aus einen Kopfsprung ins Wasser machte und mit dem
Kopf: auf dem Beckenboden aufprallte. Die Haftung der Beklagten für die Unfallschäden des Klägers ist nicht mehr strittig. Der Kläger erlitt einen Berstungsbruch des fünften Halswirbels mit medianer Bogenfraktur un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tuc V***** unter anderem der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Schuldspruches) und des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tuc V***** unter anderem der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB (Punkt 1 des Schuldspruches) und des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm S***** des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm S***** des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach Paragraph 87, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 22. September 1997 in Buchschachen Emmerich R***** eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Franz W***** auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen der Verbrechen des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB, des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB und der schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1, 85 Z 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Franz W***** auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei veranstaltete am 16.Jänner 1994 im Veranstaltungssaal einer Vorarlberger Gemeinde ein Kinderfest. Dieses fand im Hauptsaal statt. Im Vorraum war einer Kinderspielecke eingerichtet. Die Veranstaltungskosten wurden teilweise aus freiwilligen Spenden bestritten. Die Teilnahme am Kinderfest war „grundsätzlich kostenlos“. Die beklagte Partei schenkte allerdings an die Besucher entgeltlich Getränke aus. Von diesem Angebot machten auch die Eltern ... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Übs StGB §85 Info StGB § 85 heute StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 85 gültig von 01.09.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 85 gültig von 01.01.2016 b... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z2 B StGB § 85 heute StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 85 gültig von 01.09.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 85 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.2017... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z2 B StGB § 85 heute StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 85 gültig von 01.09.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 85 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.2017... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z2 B StGB § 85 heute StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 85 gültig von 01.09.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 85 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.2017... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z2 B StGB § 85 heute StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 85 gültig von 01.09.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 85 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.2017... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2 StGB §85 Z2 B StGB § 7 heute StGB § 7 gültig ab 01.01.1975 StGB § 85 heute StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 ... mehr lesen...
Gründe: Der ***** 1953 geborene Willy Thomas Paul S***** wurde des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 27.November 1990 in Linz seine Lebensgefährtin Petra P***** vorsätzlich am Körper schwer verletzt, indem er ihr durch wuchtige Schläge einen zentralen Leberriß mit Blutungen im Bauchraum, eine 3 cm lange bis zum Schädeldach reichende Rißquetschwunde, Hämatome an den Ober- und Unterlidern, eine Blutunterlau... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z2 B StGB § 85 heute StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 85 gültig von 01.09.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 85 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.2017... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2 StGB §85 Z2 B StGB § 7 heute StGB § 7 gültig ab 01.01.1975 StGB § 85 heute StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 ... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z2 B StGB § 85 heute StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 85 gültig von 01.09.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 85 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.2017... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Oktober 1946 geborene (beschäftigungslose) Johann P*** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs. 1, 86 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.September 1989 in Wien Harald W*** durch Versetzen mehrerer kraftvoller Fußtritte gegen dessen Oberkörper Körperverletzungen, nämlich Serienrippenbrüche, Lungenquetschungen, einen Einriß der rechten Niere und zahlreiche Einrisse im Bereich der L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 20. Mai 1984 in Feldkirch-Altenstadt bei einem vom Erstbeklagten als Lenker des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs allein verschuldeten Verkehrsunfall schwere Verletzungen. Die Zweitbeklagte hat an die Klägerin am 16. November 1984 S 5.000, am 5. September 1985 S 50.000, am 2. Februar 1987 S 100.000 und am 15. Juni 1988 S 595.000,--, zusammen also S 750.000 bezahlt, wovon S 600.000 auf Schmerzengeld und S 150.000 auf V... mehr lesen...
Gründe: Der fünfzigjährige Gartenarbeiter Franz H*** wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 1, 86 StGB. schuldig erkannt, weil er am 24.Juni 1988 in Wien Elisabeth S*** durch Tritte gegen den
Kopf: und Überschütten mit heißer Suppe am Körper vorsätzlich verletzt hat, wobei die Tat den Tod der Genannten zur Folge hatte. Der fünfzigjährige Gartenarbeiter Franz H*** wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach Paragr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 33jährige Paul H*** (zu 1.) des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 (Abs. 2), 85 Z 2 StGB, (zu 2 a) des Vergehens des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs. 1 StGB und (zu 2 b) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 33jährige Paul H*** (zu 1.) des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit schwer... mehr lesen...
Gründe: Walter P*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (zu 1.) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 1, 86 StGB, sowie der Vergehen (zu 2.) des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB und (zu 3.) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er Walter P*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (zu 1.) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach Paragraphen 83, Absat... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Februar 1960 geborene Kraftfahrzeugspengler Rudolf C*** ist des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1, 85 Z. 1 StGB (1) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt worden. Darnach hat er andere vorsätzlich am Körper verletzt, und zwar am 29.April 1984 in Bregenz den Johann K*** durch einen heftigen Schlag mit einem Weinglas gegen dessen rechte Gesichtshälfte (tiefgreifende Flei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit etwas weniger als fünfzehn Jahre alt gewesene (Haupt-) Schüler Harald M*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, wobei ihm das Erstgericht in teilweiser Abweichung von dem im
Spruch: wiedergegebenen Anklagevorwurf lediglich eine vorsätzliche Mißhandlung und eine solcherart fahrlässige Herbeiführung der schweren Verletzung des Tatopfers anlastete. Mit dem angefocht... mehr lesen...
Gründe: Helmut S***, Friedrich S*** und Franz H*** wurden des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 19.April 1986 in Lebring gemeinsam mit einer unbekannten Person den Josef M*** dadurch, daß Friedrich S*** und Franz H*** sowie der unbekannte Dritte ihn festhielten und Helmut S*** ihm mehrere Faustschläge versetzte, vorsätzlich am Körper verletzt haben (Verlust zweier Schneidezähne, Nasenbeinbruch, Kopfprellung s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juli 1954 geborene Norbert D*** des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB, des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2 erster Deliktsfall StGB schuldig erkannt; von einem weiteren Anklagevorwurf in Richtung des Vergehens des schweren Betruges nach den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24.Mai 1982 ereignete sich auf der Nettingsdorfer Bezirksstraße bei Straßenkilometer 4,8 ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit dem Fahrzeug seiner Dienstgeberfirma und der Erstbeklagte mit dem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW, pol.KZ O 906.711, beteiligt waren. Der Kläger wurde dabei schwer verletzt. Den Erstbeklagten trifft das Alleinverschulden am Unfall; er wurde deswegen auch strafgerichtlich verurteilt. Zur Abgeltung seiner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13.1.1982 ereignete sich im Gemeindegebiet von Markersdorf auf der B 1 in Mitterau bei der Einmündung der Landesstraße 5143 ein Verkehrsunfall, an dem der Erstkläger mit seinem PKW VW 11, Kennzeichen N 142.260, und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Kombi Range Rover, Kennzeichen N 253.230, beteiligt waren. Bei diesem Unfall wurden der Erstkläger leicht und seine mitfahrende Schwester, die Zweitklägerin, schwer ... mehr lesen...
Norm: StGB §83 StGB §84 Abs1 B StGB §85 C StGB § 83 heute StGB § 83 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 StGB § 83 gültig von 01.09.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017 StGB § 83 gültig von 01... mehr lesen...
Gründe: Alfred B*** und Walther W*** wurden des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB. schuldig erkannt. Nach dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil haben sie am 22.April 1985 in Graz den 85-jährigen Arzt Dr. Franz J*** am Hals erfaßt, ihm den Mund zugehalten, ihn durch das wiederholte Versetzen von Fausthieben zu Boden geschlagen, ihm dort Fußtritte versetzt und schließlich geäußert, sie würden ihn abstechen, wenn er nicht sage, wo er sei... mehr lesen...
Norm: StGB §6 Abs1 A2 StGB §7 Abs2 StGB §85 Z3 StGB § 6 heute StGB § 6 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 6 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015 StGB § 7 heute ... mehr lesen...