Entscheidungen zu § 85 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

124 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 124

TE OGH 2007/10/2 14Os97/07g

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Entscheidung | OGH | 02.10.2007

TE OGH 2000/3/16 2Ob83/99s

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Entscheidung | OGH | 16.03.2000

TE OGH 1999/8/10 11Os52/99

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Entscheidung | OGH | 10.08.1999

TE OGH 1998/10/15 15Os159/98

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Entscheidung | OGH | 15.10.1998

TE OGH 1997/5/13 14Os37/97

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Entscheidung | OGH | 13.05.1997

TE OGH 1996/10/25 1Ob2227/96y

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Entscheidung | OGH | 25.10.1996

RS OGH 1996/9/17 StGB § 85

Norm: StGB §85 ÜbsStGB §85 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 85 StGB A (= Z1) Sprache, Sehvermögen, Gehör,          Fortpflanzungsfähigkeit B (= Z2) Verstümmelung, Verunstaltung C (= Z3) Schweres Leiden, Siechtum, Berufsunfähigkeit D        Sonstiges (Adäquanz) Informationen zu § 85 StGB Verweisungen: Vgl § 83 StGB (Grundtatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung). European Case Law Identifi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.1996

RS OGH 1993/5/6 12Os31/93

Norm: StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Für die Auffälligkeit einer Verunstaltung genügt bereits deren Wahrnehmbarkeit in Badekleidung. Entscheidungstexte 12 Os 31/93 Entscheidungstext OGH 06.05.1993 12 Os 31/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0092695 Dokumentnummer JJR_19930506_O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1993

RS OGH 1993/5/6 12Os31/93

Norm: StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Für die Auffälligkeit einer Verunstaltung genügt bereits deren Wahrnehmbarkeit in Badekleidung. Entscheidungstexte 12 Os 31/93 Entscheidungstext OGH 06.05.1993 12 Os 31/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0092695 Dokumentnummer JJR_19930506_O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1993

TE OGH 1991/11/7 12Os110/91

Gründe: Der ***** 1953 geborene Willy Thomas Paul S***** wurde des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 27.November 1990 in Linz seine Lebensgefährtin Petra P***** vorsätzlich am Körper schwer verletzt, indem er ihr durch wuchtige Schläge einen zentralen Leberriß mit Blutungen im Bauchraum, eine 3 cm lange bis zum Schädeldach reichende Rißquetschwunde, Hämatome an den Ober- und Unterlidern, eine Blutunterlaufun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.1991

RS OGH 1991/11/7 12Os110/91

Norm: StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Eine zwanzig Zentimeter lange, stark entwickelte und den Nabel verziehende Narbe vom Brustbein abwärts stellt an sich - ohne Rücksicht auf (altersbedingt, modebedingt und anlaßbedingt wechselhafte) Bekleidungstrends - eine nach herrschenden Wertbegriffen empfindliche Beeinträchtigung der körperlichen Gesamterscheinung und damit eine auffallende Verunstaltung im Sinn des § 85 Z 2 StGB dar. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1991

RS OGH 1991/11/7 12Os110/91

Norm: StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der gesellschaftlich aktuellen Lebensgewohnheiten tritt der Umstand, daß eine auffallend entstellende Narbe durch entsprechende Bekleidung zu verbergen ist, bei der Beurteilung nach § 85 Z 2 StGB bedeutungsmäßig in den Hintergrund, weil eine nach herrschenden ästhetischen Wertbegriff empfindliche Beeinträchtigung der körperlichen Gesamterscheinung an sich - ohne Rücksicht auf (altersbedingt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1991

RS OGH 1991/11/7 12Os110/91

Norm: StGB §7 Abs2StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Eine mit der (zumal) sachgerechten medizinischen Versorgung der Verletzung verbundene Narbenbildung ist bei der dem Urheber der Verletzung treffenden strafrechtlichen Zurechnung nicht anders zu beurteilen als (nach gefestigter Judikatur) gesundheitlich nachteilige Folgen, die auf nicht ungewöhnlichen ärztlichen Kunstfehlern bei der verletzungsbedingten Behandlung beruhen. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1991

RS OGH 1991/11/7 12Os110/91

Norm: StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Eine zwanzig Zentimeter lange, stark entwickelte und den Nabel verziehende Narbe vom Brustbein abwärts stellt an sich - ohne Rücksicht auf (altersbedingt, modebedingt und anlaßbedingt wechselhafte) Bekleidungstrends - eine nach herrschenden Wertbegriffen empfindliche Beeinträchtigung der körperlichen Gesamterscheinung und damit eine auffallende Verunstaltung im Sinn des § 85 Z 2 StGB dar. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1991

RS OGH 1991/11/7 12Os110/91

Norm: StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der gesellschaftlich aktuellen Lebensgewohnheiten tritt der Umstand, daß eine auffallend entstellende Narbe durch entsprechende Bekleidung zu verbergen ist, bei der Beurteilung nach § 85 Z 2 StGB bedeutungsmäßig in den Hintergrund, weil eine nach herrschenden ästhetischen Wertbegriff empfindliche Beeinträchtigung der körperlichen Gesamterscheinung an sich - ohne Rücksicht auf (altersbedingt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1991

RS OGH 1991/11/7 12Os110/91

Norm: StGB §7 Abs2StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Eine mit der (zumal) sachgerechten medizinischen Versorgung der Verletzung verbundene Narbenbildung ist bei der dem Urheber der Verletzung treffenden strafrechtlichen Zurechnung nicht anders zu beurteilen als (nach gefestigter Judikatur) gesundheitlich nachteilige Folgen, die auf nicht ungewöhnlichen ärztlichen Kunstfehlern bei der verletzungsbedingten Behandlung beruhen. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.11.1991

TE OGH 1990/8/28 13Os76/90

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Oktober 1946 geborene (beschäftigungslose) Johann P*** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs. 1, 86 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.September 1989 in Wien Harald W*** durch Versetzen mehrerer kraftvoller Fußtritte gegen dessen Oberkörper Körperverletzungen, nämlich Serienrippenbrüche, Lungenquetschungen, einen Einriß der rechten Niere und zahlreiche Einrisse im Bereich der Lebe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1990

TE OGH 1989/10/31 2Ob122/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 20. Mai 1984 in Feldkirch-Altenstadt bei einem vom Erstbeklagten als Lenker des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs allein verschuldeten Verkehrsunfall schwere Verletzungen. Die Zweitbeklagte hat an die Klägerin am 16. November 1984 S 5.000, am 5. September 1985 S 50.000, am 2. Februar 1987 S 100.000 und am 15. Juni 1988 S 595.000,--, zusammen also S 750.000 bezahlt, wovon S 600.000 auf Schmerzengeld und S 150.000 auf Ver... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.10.1989

TE OGH 1989/9/28 13Os91/89

Gründe: Der fünfzigjährige Gartenarbeiter Franz H*** wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 1, 86 StGB. schuldig erkannt, weil er am 24.Juni 1988 in Wien Elisabeth S*** durch Tritte gegen den
Kopf: und Überschütten mit heißer Suppe am Körper vorsätzlich verletzt hat, wobei die Tat den Tod der Genannten zur Folge hatte. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen fand der Angeklagte in seiner Wohnung am Abend des 24.Juni 1988 seine einundvier... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.09.1989

TE OGH 1988/10/19 14Os142/88

Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 33jährige Paul H*** (zu 1.) des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 (Abs. 2), 85 Z 2 StGB, (zu 2 a) des Vergehens des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs. 1 StGB und (zu 2 b) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - am 3.Juni 1987 in Kalsdorf seiner Ehefrau Rosemarie H*** mit Mißhandlungsvorsatz eine im... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.10.1988

TE OGH 1988/5/3 15Os40/88

Gründe: Walter P*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (zu 1.) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 1, 86 StGB, sowie der Vergehen (zu 2.) des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB und (zu 3.) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er 1. am 6.Juli 1987 in Graz seine Ehefrau Renate P*** durch zumindest zwei Faustschläge ins Gesicht vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.05.1988

TE OGH 1988/1/21 13Os163/87

Gründe: Der am 16.Februar 1960 geborene Kraftfahrzeugspengler Rudolf C*** ist des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1, 85 Z. 1 StGB (1) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt worden. Darnach hat er andere vorsätzlich am Körper verletzt, und zwar am 29.April 1984 in Bregenz den Johann K*** durch einen heftigen Schlag mit einem Weinglas gegen dessen rechte Gesichtshälfte (tiefgreifende Fleisch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.01.1988

TE OGH 1987/11/6 15Os148/87

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit etwas weniger als fünfzehn Jahre alt gewesene (Haupt-) Schüler Harald M*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, wobei ihm das Erstgericht in teilweiser Abweichung von dem im
Spruch: wiedergegebenen Anklagevorwurf lediglich eine vorsätzliche Mißhandlung und eine solcherart fahrlässige Herbeiführung der schweren Verletzung des Tatopfers anlastete. Nach den hier wesent... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.11.1987

TE OGH 1987/11/5 13Os139/87

Gründe: Helmut S***, Friedrich S*** und Franz H*** wurden des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 19.April 1986 in Lebring gemeinsam mit einer unbekannten Person den Josef M*** dadurch, daß Friedrich S*** und Franz H*** sowie der unbekannte Dritte ihn festhielten und Helmut S*** ihm mehrere Faustschläge versetzte, vorsätzlich am Körper verletzt haben (Verlust zweier Schneidezähne, Nasenbeinbruch, Kopfprellung sowi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.11.1987

TE OGH 1987/5/19 11Os42/87

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juli 1954 geborene Norbert D*** des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB, des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2 erster Deliktsfall StGB schuldig erkannt; von einem weiteren Anklagevorwurf in Richtung des Vergehens des schweren Betruges nach den §§... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.05.1987

TE OGH 1987/1/22 8Ob84/86

Entscheidungsgründe: Am 24.Mai 1982 ereignete sich auf der Nettingsdorfer Bezirksstraße bei Straßenkilometer 4,8 ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit dem Fahrzeug seiner Dienstgeberfirma und der Erstbeklagte mit dem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW, pol.KZ O 906.711, beteiligt waren. Der Kläger wurde dabei schwer verletzt. Den Erstbeklagten trifft das Alleinverschulden am Unfall; er wurde deswegen auch strafgerichtlich verurteilt. Zur Abgeltung seiner Sc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.01.1987

TE OGH 1986/9/16 2Ob46/86

Entscheidungsgründe: Am 13.1.1982 ereignete sich im Gemeindegebiet von Markersdorf auf der B 1 in Mitterau bei der Einmündung der Landesstraße 5143 ein Verkehrsunfall, an dem der Erstkläger mit seinem PKW VW 11, Kennzeichen N 142.260, und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Kombi Range Rover, Kennzeichen N 253.230, beteiligt waren. Bei diesem Unfall wurden der Erstkläger leicht und seine mitfahrende Schwester, die Zweitklägerin, schwer ve... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1986

RS OGH 1986/7/31 13Os98/86, 11Os52/99, 12Os79/04, 11Os23/07b, 13Os100/11x, 15Os153/13h, 14Os19/14x (

Norm: StGB §83StGB §84 Abs1 BStGB §85 C
Rechtssatz: Auch rein psychische Einwirkungen können eine Gesundheitsstörung bewirken, wenn dadurch ein körperlich oder seelisch krankhafter Zustand herbeigeführt wird. In gleicher Weise können schwerere qualifizierende Tatfolgen im psychischen Bereich liegen, sofern sie den Gesamtzustand des Tatopfers in einem den §§ 84 Abs 1 oder 85 StGB entsprechenden Ausmaß beeinträchtigen. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.07.1986

TE OGH 1986/7/31 13Os98/86

Gründe: Alfred B*** und Walther W*** wurden des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB. schuldig erkannt. Nach dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil haben sie am 22.April 1985 in Graz den 85-jährigen Arzt Dr. Franz J*** am Hals erfaßt, ihm den Mund zugehalten, ihn durch das wiederholte Versetzen von Fausthieben zu Boden geschlagen, ihm dort Fußtritte versetzt und schließlich geäußert, sie würden ihn abstechen, wenn er nicht sage, wo er sein G... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.07.1986

RS OGH 1986/4/29 10Os146/85, 15Os148/87, 15Os40/88, 11Os192/96, 15Os159/98, 15Os47/20f

Norm: StGB §6 Abs1 A2StGB §7 Abs2StGB §85 Z3
Rechtssatz: Noch vor der Prüfung des sogenannten "Adäquanzzusammenhanges" ist zu untersuchen, ob der Täter auch speziell in bezug auf die Herbeiführung schwerer Dauerfolgen im Sinn des § 85 StGB (ganz allgemein) objektiv sorgfaltswidrig gehandelt hat; gerade bei überschweren Verletzungsfolgen kann nämlich ein Verstoß gegen die objektive Sorgfaltspflicht nicht (wie ansonsten regelmäßig) ohne weiteres ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1986

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