RS OGH 1991/11/7 12Os110/91

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Veröffentlicht am 07.11.1991
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Norm

StGB §85 Z2 B
  1. StGB § 85 heute
  2. StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019
  3. StGB § 85 gültig von 01.09.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2017
  4. StGB § 85 gültig von 01.01.2016 bis 31.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015
  5. StGB § 85 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015
  6. StGB § 85 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2015

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung der gesellschaftlich aktuellen Lebensgewohnheiten tritt der Umstand, daß eine auffallend entstellende Narbe durch entsprechende Bekleidung zu verbergen ist, bei der Beurteilung nach § 85 Z 2 StGB bedeutungsmäßig in den Hintergrund, weil eine nach herrschenden ästhetischen Wertbegriff empfindliche Beeinträchtigung der körperlichen Gesamterscheinung an sich - ohne Rücksicht auf (altersbedingt, modebedingt und anlaßbedingt wechselhafte) Bekleidungstrends - regelmäßig eine wesentliche Reduktion des Selbstwertgefühls und damit der dem (hier noch dazu jungen weiblichen) Tatopfer eröffneten Lebensqualität bedeuten kann.Unter Berücksichtigung der gesellschaftlich aktuellen Lebensgewohnheiten tritt der Umstand, daß eine auffallend entstellende Narbe durch entsprechende Bekleidung zu verbergen ist, bei der Beurteilung nach Paragraph 85, Ziffer 2, StGB bedeutungsmäßig in den Hintergrund, weil eine nach herrschenden ästhetischen Wertbegriff empfindliche Beeinträchtigung der körperlichen Gesamterscheinung an sich - ohne Rücksicht auf (altersbedingt, modebedingt und anlaßbedingt wechselhafte) Bekleidungstrends - regelmäßig eine wesentliche Reduktion des Selbstwertgefühls und damit der dem (hier noch dazu jungen weiblichen) Tatopfer eröffneten Lebensqualität bedeuten kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0092679

Dokumentnummer

JJR_19911107_OGH0002_0120OS00110_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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