Entscheidungen zu § 48 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

RS OGH 2018/1/30 11Os154/17g

Norm: StGB §48 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Bei Konkurrenz strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität bzw Selbstbestimmung und anderen strafbaren Handlungen kommt es für die Frage, ob nach § 48 Abs 1 dritter Satz zweiter Fall StGB zwingend eine Probezeit von fünf Jahren anzuordnen ist, darauf an, ob die zur aktuellen Strafe führenden Schuldsprüche auch einen solchen wegen einer im zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches enthaltenen strafbare... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.2018

RS OGH 2017/10/24 15Os133/17y (15Os134/17w)

Norm: StGB §48 Abs1
Rechtssatz: Nach § 48 Abs 1 dritter Satz zweiter Fall StGB kommt es nicht auf die Reststrafe an, und es ist im Falle einer teilbedingten Strafnachsicht (§ 43a Abs 3 und 4 StGB) nicht erforderlich, dass der unbedingte Strafteil, aus dem entlassen wird, die Grenze von einem Jahr übersteigt. Es genügt, wenn die Summe von bedingtem und unbedingtem Strafteil jenseits dieser Grenze liegt, um im Falle einer bedingten Entlassung aus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.2017

TE OGH 1986/10/29 9Os141/86 (9Os146/86)

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua Peter L*** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG (aF) - teilweise als Beteiligter nach § 12 StGB - und des Finanzvergehens des (gewerbsmäßigen) Schmuggels als Beteiligter nach §§ 11, 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinstrG schuldig erkannt. Dem Schuldspruch liegt zugrunde, daß Peter L*** in den Monaten Mai bis September 1982 etwa fünfmal insgesamt 8 Kilogramm Cannabisharz durch den gesondert verfolgten Alois S*** sowie Ende September ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.1986

RS OGH 1986/10/15 9Os141/86 (9Os146/86), 9Os141/86 (9Os146/86)

Norm: StGB §48 Abs1
Rechtssatz: Ist der Strafrest geringer als ein Jahr, so darf die Probezeit nicht höher als mit einem Jahr bemessen werden. Entscheidungstexte 9 Os 141/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 9 Os 141/86 9 Os 141/86 Entscheidungstext OGH 29.10.1986 9 Os 141/86 Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1986

TE OGH 1986/10/15 9Os141/86 (9Os146/86)

Gründe: Mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Beschluß wurden Peter L*** und Walter B*** die nach gemäß § 265 StPO erfolgten Anrechnungen der Vor- und bereits verbüßten Strafhaften in der Bundesrepublik Deutschland verbleibenden Strafreste (bei L*** rund zehn und bei B*** sechs Monate) unter Bestimmung einer Probezeit von jeweils drei Jahren gemäß § 46 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehen. Rechtliche Beurteilung Hiebei wurde jedoch - wie die Beschwerde zutreffend... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.10.1986

TE OGH 1986/7/3 13Os103/86

Gründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichts Salzburg als Vollzugsgerichts vom 16.April 1986, AZ. 23 BE 42/86, wurde dem am 1. November 1964 geborenen Strafgefangenen Werner W*** nach Verbüßung von neun Monaten und neun Tagen der mit dem Urteil des Kreisgerichts Wels vom 9.Dezember 1985, AZ. 16 Vr 1225/85, über ihn verhängten Freiheitsstrafe von vierzehn Monaten gemäß § 46 Abs. 1 StGB. der Rest der Strafe von vier Monaten und 20 (richtig: 21) Tagen bedingt nachgesehen und der Straf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.07.1986

TE OGH 1980/11/11 10Os163/80

Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der Verurteilten Agnes A von der mit dem Urteil vom 21. Februar 1968, AZ. 20 Vr 3206/67 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, über sie verhängten Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von zwanzig Jahren gemäß § 46 StGB ein Rest im Ausmaß von sechs Jahren, sieben Monaten und neunundzwanzig Tagen bedingt nachgesehen; die Probezeit wurde mit sechs Jahren und acht Monaten bestimmt. Rechtliche Beurteilung Dieser ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.11.1980

RS OGH 1976/3/9 12Os30/76, 10Os37/76, 13Os90/76, 13Os92/76, 12Os102/76, 12Os97/76, 10Os93/76, 10Os99

Norm: StGB §48 Abs1
Rechtssatz: Die Bemessung der Probezeit erfolgt starr nach dem Gesetz und ist richterlichem Ermessen entrückt. Entscheidungstexte 12 Os 30/76 Entscheidungstext OGH 09.03.1976 12 Os 30/76 Veröff: RZ 1976/67 S 102 10 Os 37/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 10 Os 37/76 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1976

RS OGH 1975/11/26 9Os123/75, 10Os163/80

Norm: StGB §48 Abs1
Rechtssatz: Höchstmaß von fünf Jahren ist lediglich als Obergrenze zu verstehen, welche die Probezeit auch dann nicht überschreiten darf, wenn der Strafrest größer sein sollte; Erstreckung auf fünf Jahre nicht zulässig. Entscheidungstexte 9 Os 123/75 Entscheidungstext OGH 26.11.1975 9 Os 123/75 Veröff: JBl 1976,547 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1975

RS OGH 1975/6/13 11Os71/75

Norm: StGB §48 Abs1
Rechtssatz: Die dem Gesetz bisher nach § 12 Abs 3 BedVG zustehende Befugnis (die mindestens einjährige) Probezeit bei einem Strafrest von weniger als drei Jahren über dessen Dauer hinaus und auf drei Jahre auszudehnen, steht ihm seit dem 01.01.1975 nicht mehr zu. Entscheidungstexte 11 Os 71/75 Entscheidungstext OGH 13.06.1975 11 Os 71/75 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1975

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