Norm: StGB §256StGB §293 Abs1
Rechtssatz: Eintätiges Zusammentreffen des § 156 StGB mit dem Vergehen der Beweismittelfälschung nach § 293 Abs 1 StGB ist möglich. Entscheidungstexte 11 Os 18/05i Entscheidungstext OGH 07.06.2005 11 Os 18/05i 15 Os 37/18g Entscheidungstext OGH 23.05.2018 15 Os 37/18g Vgl ... mehr lesen...
Norm: StGB §293 Abs1StGB §293 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Täter des § 293 Abs 2 StGB auch die Beweismittelfälschung nach § 293 Abs 1 StGB zu vertreten hat, wird dieser Tatbestand durch den Schuldspruch nach Abs2 des § 293 StGB zufolge Scheinkonkurrenz verdrängt. Entscheidungstexte 11 Os 18/05i Entscheidungstext OGH 07.06.2005 11 Os 18/05i ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Insbesondere ist der Ansicht des Berufungsgerichtes beizupflichten, daß sich der Kläger dadurch, daß er in der Zeit von 1980 - 1984 als Kraftfahrer an Tachographen (Diagramm-)scheiben des von i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Eleonore S*** und Alois E*** (dieser als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und § 15 StGB aF, sowie der Angeklagte Heinz B*** des Vergehens des versuchten schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 15, 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 2 StGB aF schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes Wels als Schöffengericht vom 22.Oktober 1984, GZ 16 Vr 1103/81-46, wurde der am 1.Jänner 1937 geborene Kraftfahrer Herbert W*** des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 1 StGB (1) und des (versuchten) Vergehens der Täuschung nach den §§ 15, 108 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt und zu einer - gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe in der Dauer von vi... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §293 Abs1
Rechtssatz: Fahrtenschreiberdiagramme sind keine Urkunden, sondern qualifizierte Augenscheinsobjekte mit spezifischer gewährschaftlicher Funktion und fallen daher unter den Beweismittelbegriff des § 293 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 107/86 Entscheidungstext OGH 02.09.1986 11 Os 107/86 Veröff: RZ 1987/12 S 49 = ZVR 1987/85 S 249 ... mehr lesen...
Norm: StGB §293 Abs1StGB §295
Rechtssatz: Wenn einem Beweismittel der ihm innewohnende Beweiswert ganz genommen wird, dann liegt weder Fälschung noch Verfälschung im Sinne des § 293 Abs 1 StGB sondern - sofern auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind - Unterdrückung eines Beweismittels im Sinne des § 295 StGB vor. Entscheidungstexte 9 Os 209/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...