Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers vom 15. Juli 1993 um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß §§ 10, 11a, 12, 13 und 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbB) abgewiesen. Die belangte Behörde stellte in der Begründung: des angefochtenen Bescheides fest, der 1957 geborene Beschwerdeführer besitze die griechische Staatsangehörigkeit und habe seit dem 15. Oktober 1983 ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Österreich. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Staatsbürgerschaft90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StGB;StVO 1960;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995010421.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer stand (- jedenfalls seinerzeit -) als Beamter mit der Verwendungsbezeichnung "Bereiter der Spanischen Reitschule" in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 5. September 1995 wurde er vorläufig vom Dienst suspendiert, weil über ihn die Untersuchungshaft verhängt worden war un... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §20 Abs1 Z4;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 90/12/0152 1 Stammrechtssatz Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist. Die A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war als Lohnsteuerprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung des Finanzamtes Innsbruck (als Finanzstrafbehörde erster Instanz) vom 7. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 und 2 lit. a Finanzstrafgesetz schuldig erkannt und hiefür (mit einer Geldstrafe vom S 45.000,--)... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9 Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der Grenze des § 27 StGB eine Entlassung des Beschuldigten als gesetzwidrig oder auch nur als uner... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §27;
Rechtssatz: Für die Schwere der Dienstpflichtverletzung ist maßgeblich, in welchem objektiven Ausmaß gegen (Standespflichtigen oder) Amtspflichtigen verstoßen oder der Dienstbereich beeinträchtigt wird. Ist aber durch die begangenen Verfehlungen d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/04 91/09/0166 4
(hier: nach dem BDG 1979) Stammrechtssatz Für das Disziplinarrecht nach dem Stmk GdBedG sind andere Gesichtspunkte maßgebend als nach dem Strafgesetzbuch (Hinweis E 14.1.1977, 833/76, VwSlg 9217/A und ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (in der Folge: Mb), geboren 1958, steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, 38 Vr 669/93, 38 Hv 14/93, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, 9 Bs 242/93, wurde der Mb für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz, teilwe... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9
(hier zu § 70 Abs 1 Z 4 und § 71 LDG 1984) Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht seit 1. Oktober 1983 als Postbeamter (zuletzt in der Verwendungsgruppe PT 4) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitraum der beschwerdegegenständlichen Disziplinarvergehen als "Springer bei diversen Postämtern im Raum Tirol" eingesetzt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 7. Juli 1994, AZ 28 Vr 760/94, wurde der Mitbeteiligte wie folgt schuldig erkannt: "Er hat in der Zeit vom 1... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9 Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der Grenze des § 27 StGB eine Entlassung des Beschuldigten als gesetzwidrig oder auch nur als uner... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. März 1983 als VB I/a im Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in den Bundesdienst aufgenommen und mit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §14 Abs1;BDG 1979 §14 Abs7 Z1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 7 Z 1 BDG 1979 soll verhindern, daß bei einem suspendierten Beamten durch seine Versetzung in den Ruhestand die dienstrechtlichen Folgen eines drohenden Amtsverlustes gemäß § 27 StGB oder einer Entlassu... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides und der sonstigen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der im Jahr 1960 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Suspendierung, die mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (im folgenden DK) vom 29. September 1993 aufgehoben wurde, war er bei der V... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/23 93/09/0391 9 Stammrechtssatz Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der Grenze des § 27 StGB eine Entlassung des Beschuldigten als gesetzwidrig oder auch nur als uner... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/04 91/09/0166 4
(hier: Disziplinarrecht nach dem BDG 1979) Stammrechtssatz Für das Disziplinarrecht nach dem Stmk GdBedG sind andere Gesichtspunkte maßgebend als nach dem Strafgesetzbuch (Hinweis E 14.1.1977, 833/76, VwSlg 9217/A und E... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 29. Oktober 1991 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs. 2 des Tiroler Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 4 der Tiroler Pilzschutzverordnung eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) verhängt. Der vom Beschwerdeführer erhobene Einspruch enthält folgende Äußerung: "Abgesehen von den behaupteten Formfehlern dürfte die Bezirkshauptmannschaft Landeck bei der Strafb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §37;StGB;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Auf die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betreffenden muß bei der Anordnung einer Ordnungsstrafe gemäß § 34 AVG weder aus dem Titel der unmittelbaren oder analogen Anwendung des § 19 Abs 2 letzter Sa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;StGB;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Anordnung von Ordnungsstrafen gemäß § 34 AVG ist die Anwendung der Prinzipien des materiellen Verwaltungsstrafrechts oder überhaupt des allgemeinen Strafrechts nicht geboten. Schlagworte Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (in der Folge: MB) ist Postbeamter und war bis zu seiner Suspendierung als Gesamtzusteller (Briefträger) beim Postamt XY im Einsatz. Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 12. November 1992, AZ 35 Vr 2071/92 - Hv 212/92, wurde der MB schuldig erkannt, er habe "... zwischen 1990 und Juli 1992 in S und XY den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer jedenfalls großen Menge, nämlich Kokain, von Kolumbien nach Österreich ei... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §27;
Rechtssatz: Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, der strafgerichtlichen Strafbemessung die Bedeutung beizumessen, daß eine Strafe unter der Grenze des § 27 StGB eine Entlassung des Beschuldigten als gesetzwidrig oder auch nur als unerwünscht erkennen lassen sollte, dann hätte er die einschlägigen Best... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand ab 1. Jänner 1978 bis zu seiner Entlassung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Stadtgemeinde. Er war bei der Stadtpolizei tätig. Mit Urteil des Kreisgerichtes vom 21. Jänner 1985 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. Juli 1984 als Polizeibeamter unter Ausnützung der durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit vorsätzlich Walter L. durch Versetzen eines Schlages mit der Hand in das Gesicht am Körper verletzt zu habe... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §1 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §104 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §13 Abs2;GdBedG Stmk 1957 §89;GdBedG Stmk 1957 §90;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1;StGB §27;
Rechtssatz: Für das Disziplinarrecht nach dem Stmk GdBedG sind andere Gesichtspunkte maßgebend als nach dem Strafgesetzbuch (Hinweis E 1... mehr lesen...
Auf Grund der Angaben in der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz; er war zuletzt bei der Feuerwehr tätig. Im Rahmen eines Einsatzes erlitt der Beschwerdeführer am 8. November 1985 einen Unfall. Wegen dieses Unfalles stand der Beschwerdeführer vorerst nur kurze Zeit im Krankenstand. Später zeigte... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich24/01 Strafgesetzbuch
Norm: StGB §27;StGdBG OÖ 1956 §43 Abs5;
Rechtssatz: Die Versetzung in den Ruhestand tritt - wie sich aus § 43 Abs 5 OÖ StGdBG ergibt - frühenstens mit Rechtskraft des Ruhestandsversetzungsbescheides ein. Diese setzt die Erlassung des Bescheides voraus. Ist jemand wegen des eingetretenen Amtsverlustes (§ 27 StGB) nicht mehr Beamter, so ist damit ... mehr lesen...
Auf Grund der Angaben in der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz; er war zuletzt bei der Feuerwehr tätig. Im Rahmen eines Einsatzes erlitt der Beschwerdeführer am 8. November 1985 einen Unfall. Wegen dieses Unfalles stand der Beschwerdeführer vorerst nur kurze Zeit im Krankenstand. Später zeigte... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch
Norm: StGB §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 90/12/0152 1 Stammrechtssatz Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist. Die Auflösung des Dienstverhältnisses tritt vielmehr mit R... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 16. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG schuldig erkannt, weil er am 15. November 1986 um 23.00 Uhr in B im Cafe "C" die Ordnung an einem öffentlichen Ort durch sein Verhalten, welches geeignet gewesen sei, Ärgernis zu erregen, gestört habe, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung "abgehalten" habe. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;StGB;VStG §22 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht keine Subsidiarität der Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG gegenüber einem Straftatbestand des StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989100021.X07 Im RIS seit 25.01.1991 Z... mehr lesen...