Gründe: Soweit für das Verfahren über die und aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung wurde Krisztian M***** der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall (A/I und III), des räuberischen Diebstahls „nach § 131 StGB“ (A/II), der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 und Abs 2 (erster Fall) StGB (B) und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 zweiter Fall, 15 StGB (C) un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ngoc T***** des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (I./1./ und 2./), des Vergehens (richtig: Verbrechens) des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 zweiter Fall StGB (II./A./B./) und der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 erster Fall StGB (III./1./ und 2./) schuldig erkannt. Danach hat er I./ in Linz jeweils in mehreren Angriffen die ihm durch Rech... mehr lesen...
Norm: StGB §146 FStGB §147 Abs1 Z1StGB §148StGB §241e Abs1StGB §241e Abs2
Rechtssatz: Durch die Benutzung des vom Täter entfremdeten unbaren Zahlungsmittels im unbaren Zahlungsverkehr wird der deliktsspezifische vorgelagerte Bereicherungsvorsatz iSd § 241e Abs 1 erster Fall StGB umgesetzt. Damit wird mit der Strafbarkeit nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StGB das zur Vorbereitung dieser (qualifizierten) Tat verwirklichte Delikt nach § 241... mehr lesen...
Norm: StGB §241e Abs1StGB §28 CaStGB §241e Abs2StGB §241f
Rechtssatz: Beide Fälle einer Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB stellen (strafbare) Vorbereitungshandlungen dar, deren eigenständiger Deliktsunwert auch im Fall einer der Entfremdung zeitlich nachfolgenden Begehung eines Vermögensdeliktes unter Benützung des unbaren Zahlungsmittels oder einer Fälschung eines unbaren Zahlungsmittels nach § 241a StGB, je durch dense... mehr lesen...
Norm: SGG §12 Abs2 IIASMG §28 Abs3 AStGB §70StGB §241e Abs2 erster Fall
Rechtssatz: Daß der Angeklagte mit dem Vorsatz handelte, das erzeugte Suchtgift zu veräußern, um sich dadurch eine fortlaufende Einnahme zu sichern, genügt für die Annahme der gewerbsmäßigen Erzeugung deshalb nicht, weil die gewinnbringende Verwertung einer von vornherein begrenzten, als Einheit zu betrachtenden Suchtgiftmenge - hier der Erträgnisse nur einer einzigen Ernte... mehr lesen...
Norm: FinStrG §38 litaStGB §70StGB §241e Abs2 erster Fall
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, ob ein Schmuggel gewerbsmäßig begangen wird, kommt es darauf an, ob sich der Täter durch wiederholten Schmuggel - und nicht etwa nur durch wiederholte Verwertungshandlungen nach einmaligem Schmuggel - eine laufende Einnahme verschaffen will. Entscheidungstexte 11 Os 59/75 Entscheidungstext OG... mehr lesen...