Gründe: Der am 9. Februar 1975 geborene österreichische Staatsbürger Bljerim K***** befindet sich seit 16. Jänner 2003 (ON 11) in Untersuchungshaft. Nach der noch nicht rechtskräftigen Anklageschrift (ON 41) werden ihm (richtig) die realkonkurrierenden, teilweise im Entwicklungsstadium des Versuches gebliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall SMG Der am 9. Februar 1975 geborene österreichische Staatsbürger Bljerim K***** befindet... mehr lesen...
Gründe: Gegen Cornel Mihail D***** ist beim Landesgericht für Strafsachen Graz ein Verfahren wegen des Verdachtes des Verbrechens nach § 104 Abs 1 und Abs 3 erster und zweiter Fall FrG anhängig, weil er - laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Graz vom 16. Jänner 2003 (ON 31) - dringend verdächtig ist, er habe am 4. Dezember 2002 in Unterpremstätten sowie weiteren Orten des Bundesgebietes gewerbsmäßig und als Mitglied einer kriminellen Vereinigung die rechtswidrige Einreise eine... mehr lesen...
Gründe: Sharyar Z***** befindet sich im oben bezeichneten Strafverfahren seit 27. März 2001 (ON 18/I) aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr gemäß § 180 Abs 2 Z 3 lit a und lit b StPO in Verbindung mit § 35 Abs 1 JGG in Untersuchungshaft. In der (seit 30. Juli 2001) rechtswirksamen Anklageschrift werden ihm die Verbrechen (A) des teils versuchten, teils vollendeten schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Fall, 15 StGB und (B) der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB sowie... mehr lesen...
Gründe: Claus S***** wurde nach § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, den Polizeidirektor der Bundespolizeidirektion Linz, Dr. Walter W*****, gefährlich mit dem Tod bedrohte, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, indem er Claus S***** wurde nach Paragraph 21, Abs... mehr lesen...
Gründe: Maria S***** wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil sie am 12. September 1999 in E***** unter dem Einfluss eines ihre Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, an dem ihr und ihrem Ehemann Gerhard S***** je zur Hälfte gehörenden Einfamilienhaus ***** ohne Einwilligung ihres Ehegatten dadurch, dass sie über das im Wohnzim... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Arthur F***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grade beruhte, Taten beging, die ihm außer diesem Zustand als Verbrechen der teils versuchten, teils vollendeten Brandstiftung nach §§ 169 Abs 1 und 15 StGB zuzurechnen gewesen wären, und zwar i... mehr lesen...
Norm: StGB §21 StGB §22 StGB §23 StGB §43. StGB §43a StGB §44 StGB §46 StGB §47 StGB §54 StPO §494a StVG §179 Abs2 StGB § 21 heute StGB § 21 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StGB § 21 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2... mehr lesen...
Norm: StGB §21. StGB §22 StGB §23 StPO §494 Abs2 StVG §179 Abs2 StGB § 21 heute StGB § 21 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StGB § 21 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 S... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Feldkirch vom 7. August 1992, GZ 16 Vr 299/92-38, wurde Ingomar Ernst E***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 1. März 1992 in Feldkirch unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden halluzinoseartigen subakuten Verwirrtheitszustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, eine mit einer ein Jahr ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruht, am 6. September 1997 in Munderfing Taten beging, die ihm, wäre er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, als Vergehen (1) des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Betroffene Karl D***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht (§ 11 StGB), in Linz Taten beging, die ihm, wäre er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, als die Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (1)... mehr lesen...
Norm: StGB §21 StGB §23 StPO §180 Abs2 Z3 lita StGB § 21 heute StGB § 21 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StGB § 21 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 StGB § 21 gültig ... mehr lesen...
Gründe: Nenad P*****, Zelijko K*****, Slobodan K*****, Mile T*****, Zivojin S***** und Dusko M***** wurden mit Urteil der Einzelrichterin vom 14. August 1997 (ON 27) des Vergehens der gerichtlich strafbaren Schlepperei nach § 81 Abs 1 Z 1 und Abs 2 FrG schuldig erkannt und zu unbedingten Freiheitsstrafen im Ausmaß zwischen neun und sechzehn Monaten verurteilt. Nenad P*****, Zelijko K*****, Slobodan K*****, Mile T*****, Zivojin S***** und Dusko M***** wurden mit Urteil der Ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sorinel C***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) Klaus G***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sorinel C***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Silvio D***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades beruhenden Zustandes die im
Spruch: des Ersturteiles angeführten (mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohten) Taten begangen hat, die ihm, wäre er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, als Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Waltraud L***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil sie am 5.Juni 1996 in Graz unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, die minderjährigen Kerstin W***** und Christiana B***** durch die Äußerung, "ich bring euch um, ich stech euch ab !", wobei sie ein Butterfly-Messer in der li... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold P***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, in R***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold P***** gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Hartwig E***** über Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Hartwig E***** über Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Darnach liegt ihm z... mehr lesen...
Gründe: Werner R***** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 31. August 1995 in Feldkirch an einer fremden Sache, nämlich am landwirtschaftlichen Anwesen des Ignaz und der Lydia H***** ohne deren Einwilligung eine Feuersbrunst verursachte, indem er dieses Objekt in Brand steckte, und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Überdies wurde er nach § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin lernte im August 1989 einen damals 48jährigen, an Schizophrenie leidenden Mindestrentner (im folgenden Täter) kennen. Anläßlich eines Treffens im Haus der Klägerin Anfang Dezember 1989 "requirierte" der Täter dort ein Zimmer. Nachdem alle Aufforderungen der Klägerin an ihn, das Haus zu verlassen, vergeblich waren, erstattete ihr Sohn Anzeige. Im Beisein der deshalb einschreitenden Gendarmeriebeamten bedrohte der Täter die Klägerin mit einer B... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem im zweiten Verfahrensgang erflossenen angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch enthält, wurde der Angeklagte Wolfgang H***** für den schon im ersten Verfahrensgang rechtskräftig gewordenen Schuldspruch wegen des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 sowie § 15 StGB nach § 207 Abs 1 StGB unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB zu ein... mehr lesen...
Norm: StGB §21 StGB §23 StGB §280 Abs1 StPO §180 Abs2 Z3 lita StGB § 21 heute StGB § 21 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StGB § 21 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 St... mehr lesen...
Norm: StGB §21 StGB §23 StPO §180 Abs2 Z3 lita StGB § 21 heute StGB § 21 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StGB § 21 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 StGB § 21 gültig ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton L***** entgegen dem auf seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs. 1 StGB gerichteten Antrag der Staatsanwaltschaft (§ 429 Abs. 1 StPO) der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (1) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (2) schuldig erkannt und hiefür bestraft (§ 434 Abs. 1 StPO). Gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 StPO wurde der Widerruf einer bedingten Ent... mehr lesen...
Gründe: Heinz Ludwig L***** wurde mit dem bekämpften Urteil des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB (B IV) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (A I und B I), des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127, 15 StGB (A II), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (A III), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB (A IV), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB (B II), der Nötigung nach § 105 Abs. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 27. März 1975 wurde der Kläger wegen Verbrechens des Diebstahls nach den §§ 171, 173, 174 I d, 176 I a und b, 179, 8 StG als gefährlicher Rückfallstäter zu sechs Jahren schweren Kerkers verurteilt; gemäß §§ 23 und 322 Abs. 2 StGB wurde außerdem seine Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter angeordnet. Mit Beschluß vom 3. Juli 1980 sprach das Kreisgericht Steyr als Strafvollzugsgericht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des nunmehr 46-jährigen Rudolf D*** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB angeordnet, weil der Genannte unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf seiner geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des nunmehr 46-jährigen Rudolf D*** in einer Anstalt für geistig ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Atanas Georgiev P*** gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Atanas Georgiev P*** gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Rechtliche Beurteilung Obwohl in dem gemäß § 430 Abs. 2 StPO ergehenden Urteil die dem Betroffenen zur Last liegende Anlaßtat bei sonstiger Nichti... mehr lesen...
Gründe: Werner K*** wurde des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB. und des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. schuldig erkannt und gemäß § 169 Abs 1 StGB. unter Anwendung von § 28 StGB. zu achtzehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 21 Abs 2 StGB. wurde der Angeklagte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Werner K*** wurde des Verbrechens der Brandstiftung nach Paragraph 169, Absatz eins, StGB. und des Vergehens der... mehr lesen...
Gründe: Erich L*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (das auch Teilfreisprüche enthält) der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach §§ 169 Abs 1 und 15 StGB (A), des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB (B) sowie der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 2 StGB (C) schuldig erkannt und zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde er gemäß § ... mehr lesen...