Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde DI Franz S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1, Abs 2 StGB (1) und (insoweit § 29 StGB verletzend) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde DI Franz S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins,, Absatz 2, StGB (1) und (insoweit Paragraph 29, StGB verletzend) des Verbrechens der betrügerischen Krida n... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 3 U 189/07d des Bezirksgerichts Kufstein liegt dem deutschen Staatsangehörigen Ernst H***** aufgrund des Antrags auf Bestrafung der Staatsanwaltschaft Innsbruck vom 11. April 2007, 75 BAZ 743/07h (ON 5 der U-Akten), das (am 12. Februar 2007 begangene) Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs 1 Z 1) StGB zur Last. Infolge eines fehlgeschlagenen Ladungsversuchs zu der für den 17. September 2007 anberaumten Hauptverhandlung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthaltenden - Urteil wurde Heinrich E***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A.), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (B.), der Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b Abs 1 StGB (C.) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 (erg: Z 1) erster Fall StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois C***** der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (1./), der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (2./), des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB idF BGBl 599/1988 (3./) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB idF BGBl 60/1974 (4./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois C***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 17. Juli 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Mayrhofer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll, Dr. Lässig und Dr. T. Solé und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Puttinger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Sally L***** wegen mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sec... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins, 13, Absatz eins, FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er im Bereich des Finanzamts Salzburg-Land als Einzelu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Alfred S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl 1989/242 (1.), des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 (2.), des Vergehens der versuchten Blutschande nach §§ 15 Abs 1, 211 Abs 1 StGB (3.1) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (4.) schuldig er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF vor dem StRÄG 2004 (IV) sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (III) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (V) schuldig erkannt. Danach hat er i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bruno K***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A) sowie der Vergehen der pornographischen Darstellungen mit Unmündigen nach § 207a Abs 1 Z 1, Z 2, Abs 2 StGB (B), des Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (C) und der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (D) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bruno K***** des Verbrech... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB sowie der Vergehen der Blutscha... mehr lesen...
Gründe: Walter W***** wurde (I) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und der Vergehen (II 1, 2) der teils vollendeten, teils versuchten Blutschande nach §§ 211 Abs 2, 15 StGB sowie des (III) Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Walter W***** wurde (römisch eins) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB und der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl. Ing. Gernot M***** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt, weil er im Bereich des Finanzamtes Baden vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1994 und von Gewerbesteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1993 eine Abgabenverkürzung an... mehr lesen...
Gründe: Karl Heinz M***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens "der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB in der dem Bundesgesetzblatt BGBl 1988/242 vorangehenden Fassung" - ersichtlich gemeint: BGBl 1989/242 - (1.), des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (2.), des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (3.), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl S***** des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I), des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (II), des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB (III), des in der Ehe begangenen Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 (§ 203 Abs 1) StGB (IV), des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (V/1/a und 2) un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Vergewaltigung nach §§ 201 Abs 2 und 15 StGB (A) sowie der Vergehen des teils vollendeten, teils versuchten Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach §§ 212 Abs 1 (erster Fall) und 15 StGB (B) und der teils vollendeten, teils versuchten Blutschande nach §§ 211 Abs 1 und 15 StGB (C) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** des Verbrechens d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.November 1937 geborene Konrad V*** des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach dem § 206 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Blutschande nach dem § 211 Abs 2 StGB und des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er im Jänner und im Februar 1989 in Wien 1. mit der am 5. September 1976 geborenen unmündigen Doris L*** den außerehelichen Beischlaf unternahm, 2. dadurch seine l... mehr lesen...
Norm: StGB aF §202 StGB §206 StGB §211 StGB § 206 heute StGB § 206 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2013 StGB § 206 gültig von 01.01.2002 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 206 gültig von ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §202 StGB §211 StGB § 211 heute StGB § 211 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 211 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 599/1988
Rechtssatz:
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Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Hubert G*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er der (im März 1979 an seiner am 9.Oktober 1973 geborenen Tochter Sonja G*** begangenen) Verbrechen (I.) der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB und (II.) des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie (III.) des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheits... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juni 1942 geborene Angeklagte Dieter K*** der Verbrechen (zu 1.) des teils vollendeten, teils versuchten Beischlafs mit Unmündigen nach §§ 206 Abs. 1 und 15 StGB und (zu 2.) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen (zu 3.) der teils vollendeten, teils versuchten Blutschande nach §§ 211 "Abs. 1 und" Abs. 2 und 15 StGB, (zu 4.) des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB und (... mehr lesen...
Norm: StGB §211 StGB § 211 heute StGB § 211 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 211 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 599/1988
Rechtssatz:
Beginn des E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard A mehrerer in bezug auf (A) seine (nunmehr siebzehnjährige eheliche) Tochter Brigitte A (Fakten I., II., III. und V.) sowie (B) auf seine (nunmehr einundzwanzigjährige vormalige) Stieftochter Silvia B (Fakten IV., VI. und VII.) begangener strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Diesen Schuldsprüchen zufolge hat er (A) im Herbst 1975 die damals knapp zwälfjährige Brigitte A (I.) gefragt, ob sie mit ihm 'schlafen' wolle, und sie na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. September 1960 geborene (mithin zur Tatzeit noch jugendliche) beschäftigungslose Stefan A des Verbrechens des jeweils in Wien im Herbst 1977 zweimal an seiner am 14. Juni 1964 geborenen Schwester Renate A sowie im Jahre 1977 (einmal) an seiner am 1. März 1966 geborenen Schwester Manuela A unternommenen - Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB. und des - in Tateinheit damit begangenen - Vergehens der teils vollendeten... mehr lesen...
Gründe: I./ römisch eins./ Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Dezember 1943 geborene kaufmännische Angestellte Anton A wegen geschlechtlichen Mißbrauchs seiner am 31.Dezember 1963 geborenen (leiblichen) Tochter Susanne A 1.) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB.; Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Dezember 1943 geborene kaufmännische Angestellte Anton A wegen geschlechtlichen Mißbrauchs seiner am 31.Dezember 1963 gebo... mehr lesen...
Norm: StGB §211 StGB §212 StGB § 211 heute StGB § 211 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 211 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 599/1988 StGB § 212 heute ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1927 geborene Schuhmachergeselle Johann A auch im zweiten Rechtsgang des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB, des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig gesprochen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1927 geborene Schuhmachergeselle Johann A auch im zweiten Rechtsgang des Verbre... mehr lesen...
Norm: dStGB §211dStGB §249
Rechtssatz:
Tateinheit zwischen Mord und Raub auch nach dStGB möglich.
Entscheidungstexte 9 Os 85/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 9 Os 85/77 Veröff: ZfRV 1978,64 (mit Anmerkung von Liebscher) = SSt 48/51 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: StGB §211 StGB § 211 heute StGB § 211 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 211 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 599/1988
Rechtssatz:
Zitierung d... mehr lesen...
Norm: StGB §206 StGB §211 StGB § 206 heute StGB § 206 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2013 StGB § 206 gültig von 01.01.2002 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001 StGB § 206 gültig von 01.10.1998 bi... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Bb StGB §211 StGB §212 StGB § 28 heute StGB § 28 gültig ab 01.01.1975 StGB § 211 heute StGB § 211 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 ... mehr lesen...