Norm: StGB §201 Abs1StGB §206 Abs1
Rechtssatz: Nach gefestigter jüngerer Rechtsprechung erfüllt jede digitale (Vaginal?)Penetration das Tatbild (einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung). Entscheidungstexte 14 Os 47/19x Entscheidungstext OGH 21.05.2019 14 Os 47/19x 14 Os 25/19m Entscheidungstext OGH 03.09.2019 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Amir A***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I./) und mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II./) sowie mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (III./) schuldig erkannt. Danach hat er in Dornbirn (I./) zwischen 1. Juni 2006 und 7. Juli 2006 mit einer unmündigen Person, nämlich der am 22. August ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rene H***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. Juli 2010 in N***** mit der am 28. Juni 1998 geborenen Jennifer W*****, sohin mit einer unmündigen Person, durch Einführen seines Fingers in den Anus eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung unternommen. Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 und 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Martin H*****, Jasmin Ha***** und Günter R***** (zu A./I./) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster, dritter und vierter Fall StGB, (zu A./II./) des Verbrechens der Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB, (zu A./III./) des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB und (zu A./IV./) des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB; Martin H***** überdies (zu B./I./) des Vergehens der gefährlichen Drohung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde A***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Blutschande nach §§ 15 Abs 1, 211 Abs 2 StGB (II./) schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit von 2005 bis Ende Juni 2008 in L***** in wiederholten Angriffen I./ dadurch, dass er der am 21. September 2000 geborenen J***** sein Glied und seine Finger in deren Scheide un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bernhard Ü***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Nacht zum 26. Oktober 2006 in Micheldorf in mehreren Angriffen Nadine G***** mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt, und zwar 1./ indem er nach einem gemeinsamen Sturz auf Nadine G***** zu liegen kam, diese festhielt, in weiterer Folge an mehreren Körperstellen biss und mit der flachen Hand gegen den Oberschenkel schlug, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil (das auch einen - fälschlich auf § 259 Z 3 StPO gestützten - Freispruch vom Vorwurf weiterer einschlägiger Delinquenz enthält) wurde Georg S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB und des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (A./), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB und... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil vom 9. September 2008 sprach das Landesgericht Klagenfurt als Schöffengericht seine Unzuständigkeit (§ 261 Abs 1 StPO) zur Entscheidung über die von der Staatsanwaltschaft gegen Johann A***** erhobene Anklage (ON 5 iVm ON 13 S 15) aus (ON 14). Der dagegen aus Z 6 des § 281 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft folgte der Oberste Gerichtshof mit Erkenntnis vom 19. Februar 2009 durch Aufhebung des Unzuständigkeitsurteils (ON 21). Mit d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Harald U***** des Verbrechens des (versuchten) schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 206 Abs 2 StGB (I./) und der Verbrechen des (versuchten) sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 2 StGB (II./) schuldig erkannt. Danach hat er, um sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, versucht, in Wien unmündige Personen zu verleiten, I./ ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde der Angeklagte Klaus S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (A./) und des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (B./) schuldig erkannt Danach hat er am 27. Februar 2008 in Salzburg A./ Engela N***** mit Gewalt, indem er sie auf die Wohnzimmercouch stieß und mit beiden Händen massiv würgte, und durch Dr... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt legte Johann A***** mit Anklageschrift vom 18. Februar 2008 zur Last, am 8. Dezember 2007 im Rückfall (§ 39 StGB) Anja S***** außer den Fällen des § 201 StGB mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung genötigt zu haben (ON 5). Im Rahmen der am 9. September 2008 durchgeführten Hauptverhandlung (ON 13) modifizierte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage dahin, dass Johann A***** durch die inkriminierten Handlung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen auf § 263 Abs 2 StPO gegründeten Vorbehalt der selbstständigen Verfolgung des Angeklagten wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB enthält, wurde Mahmut D***** des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (1), des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (2) und des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander H***** schuldig erkannt, das „zweifache" Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I.) und das „zweifache" Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II.) begangen zu haben. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander H***** schuldig erkannt, das „zweifache" Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (römisch ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Slobodan V***** des (richtig:) der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Demnach hat er zwischen Oktober 2004 und Oktober 2005 in Wien außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an unmündigen Per... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert H***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 erster und zweiter Fall StGB (1 a, 1 b), der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2) und der Vergehen des Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert H***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz D***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I1) und des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I2), (richtig:) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (I3) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz D***** des Verbrechens ... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Christian R***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt (I). Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Christian R***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB schuldig erkannt (römisch eins). Danach hat er am 5. Oktober 2005 in K***** mit der am 28. Februar 2001 geborenen, somit un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Reinhard S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I./), der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II./ 1.), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB idF BGBl 1989/242 (II./ 2.), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III./), der Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten pornographischen Darstellungen Minde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 1998/153 (A), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl I 1998/153 (B 1) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2001/130 (B 2) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2004/15 (C) schuldig erkannt. Danach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I.), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II. zu 1. in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB aF (III.) sowie der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF (IV.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 ( zu ergänzen: Z 1 erster Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines ... mehr lesen...
Gründe: Karamjit S***** wurde des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A/1), des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (A/2), des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A/3) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1 StGB (A/4), Avtar S***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster und vierter Fall StGB (B/1) und de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erwin B***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erwin B***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (1) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl 1989/242 (1) und der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB in der Fassung BGBl 1989/242 (2) sowie des Vergehens des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Gerold B***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (1), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (2) und der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster und vierter Fall StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen U... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ralph S***** - abweichend von der wegen § 201 Abs 1 StGB idF BGBl I 2004/15 erhobenen Anklage - des Verbrechens der Vergewaltigung „nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl 1989/242" schuldig erkannt, weil er am 21. November 2004 in Wien Krisztina K***** „dadurch, dass er sie mehrmals mit beiden Händen am Rücken und an den beiden Oberarmen packte, sie auf das Bett warf, sich in weiterer Folge auf ihren Körper legte, ihr den Mund zuhielt und sie am H... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Thomas F***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Thomas F***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins und Absatz 2, erster Fal... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg H***** des Verbrechens des (richtig:) versuchten sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach §§ 15, 205 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg H***** des Verbrechens des (richtig:) versuchten sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach Paragraphen 15,, 205 Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 13. August. 2005 in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus M***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus M***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 11. Juli 2003 in Neukirchen an der Vöckla an der am 16. Februar 1994 geborenen Isabella H*****, somit an einer unmündigen Person, dadu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF vor BGBl I 2004/15 (1) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt, weil er im Frühjahr 2004 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB in der Fassung vor BGBl römisch eins 2004/15 (1) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Josef H***** zu A 1. der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 2 StGB und zu A 2. der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er (A.) in Hallein zu unbekannten Zeitpunkten zwischen Februar 2003 und Mai 2003 Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthalten... mehr lesen...