Norm: StGB §201 Abs1StGB §206 Abs1StGB §206 Abs2StGB §206 Abs4
Rechtssatz: Aus § 206 Abs 4 StGB idgF folgt zwingend, dass die Penetration mit einem Gegenstand das Tatbestandsmerkmal „einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung" erfüllt, sofern sie ein zur Geschlechtssphäre gehörendes Organ des Opfers betrifft. Die Analpenetration mit einem Gegenstand ist eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung. Das Vorli... mehr lesen...
Norm: StGB §206 Abs1
Rechtssatz: Ob eine geschlechtliche Handlung als dem Beischlaf gleichzusetzend zu bewerten ist, ist nicht abstrakt, sondern an Hand einer Gesamtbetrachtung ihrer fallspezifischen Ausprägung von Täter- und Opferseite her zu beantworten, wobei auch das geringe Alter des Tatopfers in die Beurteilung miteinzubeziehen ist. Demnach kann das Einführen der Zunge in die Scheide eines zehnjährigen Mädchens im Sinne des § 206 Abs 1 St... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61StGB idF BGBl I 153/1998 §206 Abs1StGB idF BGBl 60/1974 §207 Abs1
Rechtssatz: Beischlafsähnliche geschlechtliche Handlungen an Unmündigen vor dem Inkrafttreten des StRÄG 1998 mit 1. Oktober 1998 sind mangels einer im Tatzeitpunkt bestehender Gleichstellung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit dem Beischlaf unter § 207 Abs 1 StGB in der Fassung vor dieser Novelle zu subsumieren. ... mehr lesen...
Norm: StGB §206 Abs1
Rechtssatz: Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 206 Abs 1 StGB ist eine Penetration nicht erforderlich. Entscheidungstexte 14 Os 40/02 Entscheidungstext OGH 07.05.2002 14 Os 40/02 15 Os 91/11p Entscheidungstext OGH 17.08.2011 15 Os 91/11p 11 Os 91/11h Entscheid... mehr lesen...
Norm: StGB §206 Abs1StGB §207 Abs1StPO §281 Abs1 Z5 AStPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Die exakte Feststellung der zeitlichen Konnexität zwischen einer im § 206 Abs 1 StGB umschriebenen Handlung (hier: Vaginale Penetration mit dem Finger) und einer geschlechtlichen Handlung nach § 207 Abs 1 StGB (hier: wiederholtes Betasten der "nackten Brüste, teils auch über der Kleidung") ist entscheidungswesentlich. Denn zum einen scheidet Idealkonkurrenz zwi... mehr lesen...