Norm: StGB §28 CaStGB §201StGB §202StGB §205StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Sind mehrere gleichartige sexuelle Übergriffe nach §§ 201 Abs 1, 202 Abs 1, 205 Abs 1, 206 Abs 1 oder 2 oder 207 Abs 1 oder 2 StGB für eine der Folgen nach §§ 201 Abs 2, 202 Abs 2, 205 Abs 2, 206 Abs 3 oder 207 Abs 3 StGB ursächlich geworden, darf die Erfolgsqualifikation nur bei einer dieser Taten angelastet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §83 Abs1StGB §201StGB §202StGB §207StGB §212StPO §34 Abs2 AStPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wiederholte Verwirklichung des selben Tatbestandes in kurzer zeitlicher Abfolge (hier des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB) kann als tatbestandliche Handlungseinheit gesehen werden. Der dogmatische Begriff der „verstärkten Tatbildmäßigkeit" ist überholt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §201StGB §202
Rechtssatz: Richtet sich bei einer geschlechtlichen Nötigung der Vorsatz des Täters auf eine Begehung dieses Delikts durch eine durch ein einheitliches Geschehen begangene Nötigung derselben Person zur Duldung mehrerer verschiedener geschlechtlicher Handlungen, die jede für sich tatbestandsmäßig ist, und ist es hinsichtlich einer derselben beim Versuch geblieben, so ist die Begehung dieser insgesamt einen Tat... mehr lesen...