Norm
StGB §28 DRechtssatz
Wiederholte Verwirklichung des selben Tatbestandes in kurzer zeitlicher Abfolge (hier des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB) kann als tatbestandliche Handlungseinheit gesehen werden. Der dogmatische Begriff der „verstärkten Tatbildmäßigkeit" ist überholt.Wiederholte Verwirklichung des selben Tatbestandes in kurzer zeitlicher Abfolge (hier des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB) kann als tatbestandliche Handlungseinheit gesehen werden. Der dogmatische Begriff der „verstärkten Tatbildmäßigkeit" ist überholt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120233