Norm: StGB §143 Fall3 D StGB § 143 heute StGB § 143 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 143 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 143 gültig von 01.10.2002 bis 31... mehr lesen...
Norm: StGB §143 Fall3 D StGB § 143 heute StGB § 143 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 143 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 143 gültig von 01.10.2002 bis 31... mehr lesen...
Norm: StGB §143 Fall3 D StGB § 143 heute StGB § 143 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 143 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 143 gültig von 01.10.2002 bis 31... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz A und Harald B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 (erster und dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz A und Harald B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den Paragraph 142, Absatz eins, 143, (erster und dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Den Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alexander A und Harald B (A.) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB sowie der Vergehen (B.) des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und 2 StGB, (C.) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB und (D.) der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB sowie B überdies (E.) des Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3 StGB schuldig erkannt. M... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18. Dezember 1947 geborene Landwirt Horst A des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 8. September 1979 in Strobl in Gesellschaft des bereits rechtskräftig verurteilten Helmut B als Beteiligten (§ 12 StGB) der Erika C einen Bargeldbetrag von etwa DM 20,-- und eine Flasche Magenbitter im Wert von S 528,-- durch Einbruch in das Bahnhofsbuffet mit dem Vorsa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - neben anderen Angeklagten - der am 14.Juni 1963 geborene Elektroinstallateurlehrling Egon C und der am 12.Februar 1965 geborene Autolackiererlehrling Alfred B (u.a.) des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (erster Fall) StGB. schuldig erkannt, weil sie am 10.Mai 1981 (abends) in Perchtoldsdorf, zusammen mit den jugendlichen Mitangeklagten Gerhard A und Heinz D sowie den gesondert verfolgten Erwachsenen Gottfried... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.September 1961 geborene Dreher Ernst A, der am 22.Dezember 1960 geborene Mechaniker Christian B und der am 21.Juni 1961 geborene Gartenarbeiter Roland C auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB., Ernst A und Christian B des weiteren des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 20. August 1965 geborene Mehmet Ali A (außer einer weiteren strafbaren Handlung - § 83 Abs 1 StGB), ferner der am 10. November 1964 geborene Ramazan B und schließlich der am 4. Jänner 1967 geborene Ayhan C, drei Jugendliche türkischer Staatsangehörigkeit, des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil sie am 19. März 1981 in Feldkirch in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dadurch, daß ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 16.Oktober 1948 geborene beschäftigungslose Gabriele A und der am 24.Juni 1953 geborene zuletzt ebenfalls beschäftigungslose Leszek B des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (Gesellschafts-)Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 130 erstem Fall StGB. (Punkt I. des Schuldspruches), der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 (im Urteil auf S. 350 unrichtig § 35) Abs 1 und Abs 2 zweitem Fall (im U... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verhängte über den Angeklagten gemäß § 202 Abs 1 StGB. eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 6 Monaten, die es gemäß § 43 Abs 1 StGB. unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachsah. Hiebei wertete es als erschwerend keinen Umstand, wogegen es als mildernd den bisherigen ordentlichen Wandel des Angeklagten in Betracht zog. Das Schöffengericht verhängte über den Angeklagten gemäß Paragraph 202, Absatz eins, StGB. eine Freiheitsstrafe in der D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen, welche die bezüglichen Hauptfragen jeweils stimmeneinhellig bejaht hatten, beruhenden Urteil wurde der am 24.Jänner 1963 geborene Sägearbeiter Reinhold A I. des Vergehens der (in Ansehung eines Mopeds im Wert von ca. 6.000 S begangenen) Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2 StGB.; römisch eins. des Vergehens der (in Ansehung eines Mopeds im Wert von ca. 6.000 S begangenen) Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und 2 StGB.; ... mehr lesen...
Gründe: Die am 9.Juni 1957 geborene Helga A und die am 4.August 1960 geborene Liane B wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster Fall, StGB. schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die, getrennt nach den beiden Angeklagten, gestellten Hauptfragen, eingeschränkt auf einen Betrag von 4.000 S, einhellig bejaht. Den Angeklagten liegt darnach zur Last, am 20.Mai 1980 in Gesellschaft dem Karl C durch Gewalt gegen seine Person, nämlich Zufallbringen, Fest... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B StGB § 143 heute StGB § 143 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 143 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 143 gültig von 01.10.2002 bis 31.12.20... mehr lesen...
Norm: StGB §143 A StGB § 143 heute StGB § 143 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 143 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 143 gültig von 01.10.2002 bis 31.12.20... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. der am 21. Juni 1962 geborene (zur Tatzeit noch jugendliche) Hilfsarbeiter Michael B und der am 26. Mai 1963 geborene Hilfsarbeiter Bruno A zu A des Urteilsspruches des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB., B zu B I a 1 bis 6, 24 und 25, b 2, II 1 des Urteilsspruches und A zu B I a 1 bis 23, b 1, II 1 bis 4 des Urteilsspruches des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf den Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurde Johann A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 (Abs. 1), 143 (zweiter Fall) StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 25.April 1980 in Amstetten ein Messer in der Hand hielt und Hubert B mit den Worten 'Wennst mirs Geld net gibst, stich i di ab' zur Übergabe des Bargelds aufforderte, dem Genannten durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einen Geldbetr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen die am 9.August 1962 geborene beschäftigungslose Doris A, der am 29.Juli 1963 geborene Installateurlehrling Heinz C - zur Tatzeit beide noch Jugendliche - und der am 14.Jänner 1960 geborene Installateurhelfer Karl B des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und Doris A überdies des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. geborene Installateurhelfer Karl B des Ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Mai 1959 geborene, beschäftigungslose Angeklagte Johann A A) schuldig erkannt: 1.) des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB; 1.) des Vergehens des schweren Diebstahls nach den Paragraphen 127, Absatz eins,, Absatz 2, Ziffer eins, 128, Absatz eins, Ziffer 4, StGB; 2.) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4 (erster Deliktsfall) StGB (:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der am 17. April 1956 geborene Boris B und der am 21. Mai 1953 geborene Dragoslav C - zwei beschäftigungslose jugoslawische Staatsbürger - des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB (Punkt A/1/ des Schuldspruchs), Boris B außerdem des Vergehens der Körperverletzung als Beteiligter nach §§ 12, 83 Abs. 1 StGB (Punkt A/3/ des Schuldspruchs) und Dragoslav C eben dieses Vergehen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. Jänner 1958 geborene Versicherungsvertreter Peter A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (Punkt A. des Urteilssatzes) und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligter nach §§ 12, 223 Abs 2, 224 StGB (Punkt B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. Jänner 1958 geborene Versicherungsvertreter Pet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 9. August 1961 geborene beschäftigungslose Heinz A und der am 19. April 1960 geborene Hilfsarbeiter Peter B auf Grund des - im übrigen teilweise (bezüglich seines die Anklage wegen Verbrechens des versuchten schweren Raubes betreffenden Teiles) gemäß § 334 StPO ausgesetzten - Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 B StGB §142 D StGB §143 B StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 StGB § 142 heute StGB § 142 gültig ab 01.01.1975 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurden Alois A und Franz B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie am 15. April 1980 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken (richtig: in Gesellschaft) als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Hubert C mit Gewalt und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung eine... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. August 1962 geborene Ewald A wurde mit dem angefochtenen Urteil der Verbrechen der teils vollendeten und teils versuchten Notzucht nach §§ 201 Abs 1, 15 StGB (Pkte A und B) sowie der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (Pkt C) und der Vergehen der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (Pkt D) sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Pkt E) schuldig erkannt. Der am 23. August 1962 geborene Ewald A wurde mit dem angefochtenen... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 31. Jänner 1950 geborenen Verkäufer Friedrich A des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB. schuldig und verurteilte ihn nach der genannten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe. Nach den Urteilsannahmen hatte der Angeklagte am 23. März 1980 in Schladming die Gerlinde B mit Gewalt, indem er sie zu Boden warf, sie festhielt und ihr die Kleider vom Leib riß, sowie mit Drohung, indem er sich zu ihr äußerte, er werde ihren
Kopf: g... mehr lesen...
Norm: StGB §127 D1 StGB §143 A StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987 StGB § 143 heute StGB § 143 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Norm: StGB §127 D1 StGB §143 A StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987 StGB § 143 heute StGB § 143 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Norm: StGB §143 A StGB § 143 heute StGB § 143 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 143 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 143 gültig von 01.10.2002 bis 31.12.20... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. Mai 1962 geborene, zur Tatzeit sohin jugendliche Wolfgang A (unter anderem) des Verbrechens des ('minderschweren') Raubes nach § 142 (zu ergänzen: Abs. 1 und) Abs. 2 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. Mai 1962 geborene, zur Tatzeit sohin jugendliche Wolfgang A (unter anderem) des Verbrechens des ('minderschweren') Raubes nach Paragraph 142, (zu ergänzen: Absatz eins, und) Absatz 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 2... mehr lesen...