Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Eine Injektionsspritze (mit Nadel) ist eine Waffe im Sinne des § 143 StGB, weil sie geeignet ist, die Abwehrfähigkeit des Opfers herabzusetzen, und dadurch den angestrebten Gewahrsamsbruch zu erleichtern. Entscheidungstexte 15 Os 23/01 Entscheidungstext OGH 19.04.2001 15 Os 23/01 14 Os 129/01 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §105StGB §106StGB §142StGB §143 C
Rechtssatz: 1. Das Verbrechen des Raubes verdrängt die tateinheitlich verwirklichte Nötigung des Raubopfers infolge Spezialität. 2. Der Unwertgehalt einer Nötigung des Beraubten zur Behinderung der Verfolgung wird unter dem (Wertungspunkt)Gesichtspunkt einer straflosen Nachtat (des Raubes) konsumiert. Dies liegt nicht vor, wenn sich die Nötigung gegen eine andere Person als das Raubopfer rich... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §143 D
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes muss die den qualifizierenden Erfolg des § 143 vierter Fall StGB bewirkende Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen - als welche durch den Verweis auf § 85 StGB (und damit implizite auf § 83 Abs 1 StGB) auch eine gleichwertige Gesundheitsschädigung in Betracht kommt - Folge der beim Raub als Begehungsmittel eingesetzten Gewalt sein. Der schwerere Erfolg ist daher ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 BStPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Der erste Strafsatz des § 143 StGB enthält selbst bei Verwendung einer Waffe und Zufügung einer schweren Körperverletzung nur ein Verbrechen. Wird daher bei Annahme beider Qualifikationen nur eine bekämpft, stellt sich dies als Sanktionsrüge dar. Entscheidungstexte 13 Os 29/98 Entscheidungstext OGH 30.03.1998 13 Os 29/98 ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 D
Rechtssatz: Alle Gegenstände, die als ein zur Gewaltanwendung gegen eine Person oder zur Raubdrohung ad hoc geeignetes Instrument gebraucht werden und bezüglich Form, Wirkungsweise und Anwendbarkeit in einem Kampf den ersteren gleichwertig sind, stellen Waffen im Sinn des § 143 StGB dar. Entscheidungstexte 13 Os 29/98 Entscheidungstext OGH 30.03.1998 13 Os 29/... mehr lesen...
Norm: StGB §143 Fall2
Rechtssatz: Der Einsatz einer auch nur mit Platzpatronen geladenen Gaspistole als Nötigungsmittel beim Raub erfüllt das Qualifikationsmerkmal der Verwendung einer Waffe im Sinne des § 143 zweiter Fall StGB. Entscheidungstexte 15 Os 167/97 Entscheidungstext OGH 04.12.1997 15 Os 167/97 European Case Law Identifie... mehr lesen...