Norm
StGB §143 BRechtssatz
Eine Injektionsspritze (mit Nadel) ist eine Waffe im Sinne des § 143 StGB, weil sie geeignet ist, die Abwehrfähigkeit des Opfers herabzusetzen, und dadurch den angestrebten Gewahrsamsbruch zu erleichtern.Eine Injektionsspritze (mit Nadel) ist eine Waffe im Sinne des Paragraph 143, StGB, weil sie geeignet ist, die Abwehrfähigkeit des Opfers herabzusetzen, und dadurch den angestrebten Gewahrsamsbruch zu erleichtern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115121Im RIS seit
19.05.2001Zuletzt aktualisiert am
27.05.2011